Dem
Forstwirtschaftsplan 2018 für den Bereich des Stadtwaldes wird wie folgt
zugestimmt:
Einnahmen (€) |
Ausgaben (€) |
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2018 |
2017 |
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2018 |
2017 |
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IST |
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IST |
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Teil I |
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0. |
Holzeinschlag und Rückung |
70.000,00 |
75.336,26 |
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25.200,00 |
40.387,36 |
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Teil II |
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1. |
Kulturbegründung |
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20.190,00 |
7.532,70 |
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2. |
Forstschutz |
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13.140,00 |
4.951,61 |
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3. |
Bestandespflege |
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1.600,00 |
170,70 |
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4. |
Wegebau |
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17.630,00 |
19.421,45 |
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5. |
Maschinen und Geräte |
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43.920,00 |
34.723,54 |
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6. |
Sozialfunktion |
5.000,00 |
|
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22.950,00 |
23.284,77 |
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7. |
Übrige Betriebsmaßnahmen |
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36.595,00 |
74.561,71 |
|
75.000,00 |
75.336,26 |
|
181.225,00 |
205.033,84 |
I.
Rechtliche
Grundlagen
Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom
24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass
der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan
(Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des
Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicherzustellen. Form
und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung
zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.
Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in
Teil I - Holzeinschlag und
Rücken -
Teil II - sonstige Betriebsmaßnahmen
-
Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:
1.
Kulturbegründung
2.
Forstschutz
3.
Bestandespflege
4.
Wegebau
5.
Maschinen
und Geräte
6.
Sozialfunktion
7.
Übrige
Betriebsmaßnahmen
II.
Erläuterungen
zum jährlichen Forstwirtschaftsplan
Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige
Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis
zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.
Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die
jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich
um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren
wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu
Abweichungen führen.
Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen
für das Wirtschaftsjahr 2018 erläutert:
Teil I
Block 0 - Holzeinschlag und
Rücken -
Planung und Erläuterung:
Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung
(Stichtag 01.01.2015) sollen im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415
Efm Holz genutzt werden, sofern es nicht durch Kalamitäten, wie z.B. durch ein
Orkantief, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen kommt.
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2018
aufgestellte Einschlagsplan orientiert sich vor diesem Hintergrund in diesem
Jahr stark an den Folgen der Januarstürme „Burglind“ und „Friederike“, welche
insbesondere an den Fichtenbeständen starke Schäden hinterlassen haben.
Die vorliegende Planung beinhaltet daher für
das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) keine planmäßigen Nutzungen in Fichten- und
Douglasienbeständen.
Insgesamt verteilt sich die Holznutzung auf
die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:
Erläuterung:
Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B.
Bergahorn, Esche).
Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B.
Birke, Roteiche, Roterle).
Efm o. R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde
Nach großen Sturmschadensereignissen kann in
einem nachhaltig bewirtschafteten Forstbetrieb nicht auf gleichbleibendem
Niveau Holz eingeschlagen werden. Aus diesem Grund reduziert sich die geplante
Hiebsmasse im FWJ 2018 auf insgesamt 949 Efm. Die Hauptmengen entfallen dabei
auf die Baumartengruppen Kiefer (30,2 %) und Aln (28,6 %, u.a. Birke, Roterle,
Robinie).
Dabei ist geplant, Kiefernbestände zu
durchforsten, welche bereits vor mehreren Jahrzehnten mit Rotbuche „unterbaut“
worden sind. Diese heutigen Kiefern-/Buchen-Mischbestände sollen im Rahmen der
naturgemäßen Waldwirtschaft weiter zu Gunsten des Laubholzanteils entwickelt
werden.
Weiterhin sollen Teilbereiche der Waldflächen
an der ehemaligen Kippe Wardenslinde waldbaulich umgewandelt werden. Die
dortigen, überwiegend mit Robinien bestockten Flächen, sind inzwischen
überaltert und abgängig, wodurch eine Endnutzung in Teilbereichen zur Wahrung
der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Die anschließende Wiederaufforstung
soll mit Rotbuche und Vogelkirsche erfolgen. Auch die durch Stockausschlag
entstehende Verjüngung der Robinien soll in Teilflächen genutzt werden, sodass
die Hangflächen durch tief wurzelnde Laubhölzer vor Erosion geschützt werden.
Wie bereits o.a. beinhaltet die Planung für
2018 keine Nutzung in Fichtenbeständen. Aktuell liegen noch ca. 500-600 Efm Fichtenstammholz
geworfen und teilweise abgebrochen in den Beständen, was zusammen mit den
bereits gerückten Mengen etwa einem eineinhalb- bis zweifachen Jahreseinschlag
bei der Baumartengruppe Fichte entspricht. Die Aufarbeitung dieser Mengen hat
für Anfang 2018 hohe Priorität, um spätere Folgeschäden durch Borkenkäferbefall
im April/Mail zu vermeiden und das wertvolle Fichtenholz noch zu einem guten
Preis veräußern zu können.
Holzernte- und Rücketechnik:
Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des
Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer
Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW
werden in der Praxis umgesetzt.
Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen
entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the
Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits
zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.
Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen
Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles
Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. Zur Schonung der Waldböden und
Baumbestände soll auch zukünftig auf den Einsatz von Vollerntern, wie z. B.
Harvestern, verzichtet werden.
Für den Transport des Holzes aus den
Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es jedoch
teilweise notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der
Großteil des Holzes aus Qualitätsgründen in Kurzholz-Sortimente eingeschnitten
wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend mit Forwardern (Rückezug). Auch der
Ende des Jahres 2016 beschaffte Forsttraktor kann bei der Holzrückung gut
eingesetzt werden und ermöglicht es dem Forstbetrieb aktuell, einen großen
Anteil des Windwurfs in den Fichtenbeständen in Eigenregie aufzuarbeiten.
Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen
eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig
markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren.
Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem grundsätzlich über moderne
Forsttechnik, was sich z.B. durch die Verwendung von biologisch abbaubaren
Hydraulikölen belegen lässt. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung
ist zudem Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.
Teil II
Block 1 - Kulturbegründung -
Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich
angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt
zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und
ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der
forstlichen Versuchsanstalten (z. B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und
Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der
Landesforstverwaltung NRW (z. B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).
Die Umwandlung von krisengeschädigten
Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt zudem mit den,
nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten
Laubholz-Baumarten, wie z. B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche.
Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und
Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen
nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern
gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten
Vorrang vor der Kulturbegründungen durch Pflanzung gewährt.
Für das FWJ 2018 sind nur noch geringe
Nachbesserungen bestehender Forstkulturen geplant. Der Schwerpunkt der
Neupflanzungen liegt in diesem Jahr bei den durch die Januarstürme entstandenen
Kalamitätsflächen. Insgesamt ist die Pflanzung von 13.250 Stück Laubholz und
650 Stück Nadelholz geplant. Die Planungen enthalten dabei auch die Pflanzung
von 500 Stück Fichte, welche im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der
Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gesetzt werden.
Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen
der letzten Jahre (ca. 8 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung
von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen
Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.
Block 2 - Forstschutz -
Aufgrund der vergangenen Sturmereignisse sind
viele Nadelholzbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes
Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark.
Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z.B. rindenbrütenden Käferarten,
ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.
Um fortschreitenden Schäden durch Borkenkäfer
vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf
vorbeugende Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt.
Dazu zählen u.a.:
- Die Fortführung und Erweiterung des Vogel-
und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie
Anbringung von neuen Nisthilfen,
- der anteilige Nutzungsverzicht in
Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen
Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten,
sowie seltene Insektenarten gefördert werden,
- die Pflege und Erhaltung des Bestandes der
Waldameise sowie
- die Bekämpfung des Buchdruckers und
Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und Entwertung
geeigneten Brutmaterials.
Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und
Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt
werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z. B. Vogelkirsche oder Bergahorn)
und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau. Im FWJ 2018
sollen ca. 4.000 Wuchshüllen zum Schutz der jungen Laubhölzer verwendet werden.
Block
3 - Bestandespflege -
Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich
junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere
Baumarten, die nicht dem Bestandeszieltyp entsprechen, durch eine bodennahe
Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden
diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus
können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder
austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische
Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.
Insgesamt ist die Jungbestandspflege im Jahr
2018 auf einer Gesamtfläche von ca. 2,53 ha vorgesehen. Die Wertästung bei
Douglasie soll an ca. 30 Bäumen durchgeführt werden.
Block 4 - Wegebau -
Die Planungen für 2018 beinhalten die
Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, welche an die sturmgeschädigten
Bestände angrenzen. Nach der Holzrückung und Abfuhr der Stämme müssen die Wege
in diesen Waldbereichen voraussichtlich instandgesetzt werden. Zudem sollen
Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird
ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt
verwendet.
Des Weiteren gehören Aufarbeitungsarbeiten
und die Herstellung des Lichtraumprofils an öffentlichen Straßen und Wegen zu
diesem Block des FWP.
Block
5 - Maschinen und Geräte -
In diese Rubrik entfallen wiederkehrende
Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forsttraktors, für Motorsägen und
anderes forstspezifisches Gerät.
Reparaturen an den Gerätschaften können durch
den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten
an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten
durchgeführt.
Für das FWJ 2018 ist die Beschaffung eines
Arbeitskorbes für den Frontladeranbau am städt. Forstschlepper geplant. Dadurch
kann der Traktor noch vielseitiger eingesetzt werden und
Verkehrssicherungsarbeiten an Waldwegen können vermehrt in Eigenregie
durchgeführt werden. Des Weiteren wurden Mittel für die Ersatzbeschaffung eines
Mulchmähers, welcher für das Mähen der Wegeseitenflächen dringend erforderlich
ist, in den Haushalt 2018 eingebracht.
Block 6 - Sozialfunktion -
Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark
frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes
sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist
überdurchschnittlich hoch.
Die Ausgaben im Bereich der
Erholungseinrichtungen umfassen u. a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken,
Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in
beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei
Bedarf ausgetauscht.
Die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z. B.
Haushalts- und Gartenabfällen, Elektroschrott und Bauschutt, gehört im Bereich
des Stadtwaldes ebenfalls zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der
Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden
für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die
Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2018
unverändert hoch sein.
Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald
wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen
finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des
Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr
freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten
werden dabei von in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.
Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind
folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die
Pflege von Feuchtbiotopen,
- Maßnahmen
zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,
- Maßnahmen
zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,
- Maßnahmen
zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie
- Maßnahmen
zur Pflege der Streuobstwiesen.
Block 7
- Übrige Betriebsmaßnahmen -
In diesem Block des FWP werden u. a. folgende
Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:
- Pflege
des Rettungspunkte-Systems,
- Werbung
und Bereitstellung von Birken für den Maitag,
- Unterhaltung und Transport der
Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, des Waldarbeiterschutzwagens und des
Personals,
- Beschaffung
von Dienst- und Schutzkleidung,
- Fortbildung
der Mitarbeiter,
- Durchführung von
Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark
frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des
Stadtwaldes und der Außenbezirke und
- Unterhaltung des Betriebsgeländes und der
Werkstatt.
III. Öffentlichkeitsarbeit
Im vergangenen Jahr wurden verschiedene
Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen viele Kinder
und Erwachsene teilnahmen. So wurden z. B. im Rahmen der seitens der Waldschule
veranstalteten Waldwoche insgesamt vier geführte Wanderungen durch den
Stadtwald angeboten. Für 2018 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den vergangenen
Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.
Darüber hinaus hat im letzten Jahr der 6.
Eschweiler Waldtag stattgefunden und war trotz des wechselhaften Wetters sehr
gut besucht. Verschiedene Aussteller und Unterstützer vermittelten den
Besuchern an interessanten Stationen viel Wissenswertes zum Thema Wald und
boten diverse Spiele und Aktivitäten für Kinder an.
IV. Sonstiges
Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes
für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt
Eschweiler vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im
Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.
Die im Forstwirtschaftsplan 2018 aufgeführten
Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in
den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und
Landschaft) des Haushaltsplanes 2018 abgestimmt.
Für das Jahr 2018 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden
Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 70.000 €. Durch den Verkauf des
Fichtenstammholzes als Folge der Januarstürme sind im Haushaltsjahr 2018
Mehreinnahmen, deren Höhe noch nicht zu beziffern ist, zu erwarten. Aufgrund
der dann erforderlichen Reduzierung des Fichteneinschlags muss der Ansatz für
das Haushaltsjahr 2019 gesenkt werden. Die Einnahmen aus der Nadelholzvermarktung,
die einen wesentlichen Anteil an den Gesamterträgen aus Holzverkauf ausmachen,
werden sich für das Forstwirtschaftsjahr 2018 verringern.
Von den geplanten Maßnahmen werden, bis auf
die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitte im
Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von
Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten
ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.
Seit dem Jahr 2016 werden im Forstbetrieb
zwei Umschüler ausgebildet, welche den Beruf des Forstwirtes erlernen. Einer
dieser Auszubildenden wird die Umschulung voraussichtlich Mitte des Jahres 2018
planmäßig mit der Gesellenprüfung abschließen.