Betreff
Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2018
Vorlage
027/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Dem Forstwirtschaftsplan 2018 für den Bereich des Stadtwaldes wird wie folgt zugestimmt:

 

Einnahmen (€)

Ausgaben (€)

2018

2017

 

2018

2017

 

IST

 

 

IST

Teil I

 

 

 

 

 

0.

Holzeinschlag und Rückung

70.000,00

75.336,26

 

25.200,00

40.387,36

Teil II

 

 

 

 

 

1.

Kulturbegründung

 

 

 

20.190,00

7.532,70

2.

Forstschutz

 

 

 

13.140,00

4.951,61

3.

Bestandespflege

 

 

 

1.600,00

170,70

4.

Wegebau

 

 

 

17.630,00

19.421,45

5.

Maschinen und Geräte

 

 

 

43.920,00

34.723,54

6.

Sozialfunktion

5.000,00

 

 

22.950,00

23.284,77

7.

Übrige Betriebsmaßnahmen

 

 

 

36.595,00

74.561,71

75.000,00

75.336,26

 

181.225,00

205.033,84

 


I.         Rechtliche Grundlagen

 

Das Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG-NW) vom 24. April 1980, in der derzeit gültigen Fassung, legt unter anderem fest, dass der Gemeindewald mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtungsplanung) bewirtschaftet wird. Die Erfüllung des Betriebsplanes ist durch einen jährlichen Wirtschaftsplan sicherzustellen. Form und Mindestinhalt des Wirtschaftsplanes richten sich nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Landesforstgesetzes vom 03. November 1983.

Danach gliedert sich der Wirtschaftsplan in

 

Teil I     - Holzeinschlag und Rücken -

Teil II    - sonstige Betriebsmaßnahmen -

 

Zu den sonstigen Betriebsmaßnahmen zählen:

1.       Kulturbegründung

2.       Forstschutz

3.       Bestandespflege

4.       Wegebau

5.       Maschinen und Geräte

6.       Sozialfunktion

7.       Übrige Betriebsmaßnahmen

 

II.       Erläuterungen zum jährlichen Forstwirtschaftsplan

 

Grundlage für den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist der zehnjährige Betriebsplan (Forsteinrichtung), welcher für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2024 aufgestellt wurde.

 

Die in der Forsteinrichtung vorgegebenen Maßnahmen werden durch die jährlichen Wirtschaftspläne erfüllt. Bei der jährlichen Planung handelt es sich um ein Soll, welches nicht immer erfüllt werden kann. Unvorhersehbare Faktoren wie Personalausfall, biotische und abiotische Schadereignisse können zu Abweichungen führen.

 

Im Folgenden werden die Planungsansätze der einzelnen Betriebsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2018 erläutert:

 

Teil I

Block 0 - Holzeinschlag und Rücken -

 

Planung und Erläuterung:

 

Entsprechend der aktuellen Forsteinrichtung (Stichtag 01.01.2015) sollen im Stadtwald im Durchschnitt jährlich ca. 1.415 Efm Holz genutzt werden, sofern es nicht durch Kalamitäten, wie z.B. durch ein Orkantief, zu hohen unplanmäßigen Nutzungsanteilen kommt.

 

Der für das Forstwirtschaftsjahr 2018 aufgestellte Einschlagsplan orientiert sich vor diesem Hintergrund in diesem Jahr stark an den Folgen der Januarstürme „Burglind“ und „Friederike“, welche insbesondere an den Fichtenbeständen starke Schäden hinterlassen haben.

Die vorliegende Planung beinhaltet daher für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) keine planmäßigen Nutzungen in Fichten- und Douglasienbeständen.

Insgesamt verteilt sich die Holznutzung auf die Baumarten/Baumartengruppen wie folgt:

 

 

Erläuterung:

Alh steht für Baumarten mit hoher Umtriebszeit (z. B. Bergahorn, Esche).

Aln steht für Baumarten mit niedriger Umtriebszeit (z. B. Birke, Roteiche, Roterle).

Efm o. R. steht für Erntefestmeter ohne Rinde

Nach großen Sturmschadensereignissen kann in einem nachhaltig bewirtschafteten Forstbetrieb nicht auf gleichbleibendem Niveau Holz eingeschlagen werden. Aus diesem Grund reduziert sich die geplante Hiebsmasse im FWJ 2018 auf insgesamt 949 Efm. Die Hauptmengen entfallen dabei auf die Baumartengruppen Kiefer (30,2 %) und Aln (28,6 %, u.a. Birke, Roterle, Robinie).

 

Dabei ist geplant, Kiefernbestände zu durchforsten, welche bereits vor mehreren Jahrzehnten mit Rotbuche „unterbaut“ worden sind. Diese heutigen Kiefern-/Buchen-Mischbestände sollen im Rahmen der naturgemäßen Waldwirtschaft weiter zu Gunsten des Laubholzanteils entwickelt werden.

 

Weiterhin sollen Teilbereiche der Waldflächen an der ehemaligen Kippe Wardenslinde waldbaulich umgewandelt werden. Die dortigen, überwiegend mit Robinien bestockten Flächen, sind inzwischen überaltert und abgängig, wodurch eine Endnutzung in Teilbereichen zur Wahrung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Die anschließende Wiederaufforstung soll mit Rotbuche und Vogelkirsche erfolgen. Auch die durch Stockausschlag entstehende Verjüngung der Robinien soll in Teilflächen genutzt werden, sodass die Hangflächen durch tief wurzelnde Laubhölzer vor Erosion geschützt werden.

 

Wie bereits o.a. beinhaltet die Planung für 2018 keine Nutzung in Fichtenbeständen. Aktuell liegen noch ca. 500-600 Efm Fichtenstammholz geworfen und teilweise abgebrochen in den Beständen, was zusammen mit den bereits gerückten Mengen etwa einem eineinhalb- bis zweifachen Jahreseinschlag bei der Baumartengruppe Fichte entspricht. Die Aufarbeitung dieser Mengen hat für Anfang 2018 hohe Priorität, um spätere Folgeschäden durch Borkenkäferbefall im April/Mail zu vermeiden und das wertvolle Fichtenholz noch zu einem guten Preis veräußern zu können.

 

Holzernte- und Rücketechnik:

 

Grundsätzlich findet die Bewirtschaftung des Eschweiler Stadtwaldes anhand der Kriterien von naturnaher und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft statt. Erkenntnisse aktueller Waldbaukonzepte des Landes NRW werden in der Praxis umgesetzt.

Zusätzlich sind die Eschweiler Waldflächen entsprechend der Qualitätskriterien und Richtlinien des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wurden bereits zuvor nach diesen Standards bewirtschaftet.

Zur Holzernte ist anzumerken, dass die reinen Einschlagsarbeiten in der Regel zu 100 % in Eigenleistung durch manuelles Arbeiten mit der Motorsäge durchgeführt werden. Zur Schonung der Waldböden und Baumbestände soll auch zukünftig auf den Einsatz von Vollerntern, wie z. B. Harvestern, verzichtet werden.

 

Für den Transport des Holzes aus den Waldparzellen an die Forstwirtschaftswege, dem sogenannten Holzrücken, ist es jedoch teilweise notwendig, auf externe Forstunternehmen zurückzugreifen. Da der Großteil des Holzes aus Qualitätsgründen in Kurzholz-Sortimente eingeschnitten wird, erfolgt die Holzrückung überwiegend mit Forwardern (Rückezug). Auch der Ende des Jahres 2016 beschaffte Forsttraktor kann bei der Holzrückung gut eingesetzt werden und ermöglicht es dem Forstbetrieb aktuell, einen großen Anteil des Windwurfs in den Fichtenbeständen in Eigenregie aufzuarbeiten.

 

Die Befahrung der Waldböden erfolgt mit allen eingesetzten Maschinen ausschließlich auf vorher festgelegten und eindeutig markierten Erschließungslinien, um Bodendruck und -verdichtung zu minimieren. Eingesetzte Rückemaschinen verfügen zudem grundsätzlich über moderne Forsttechnik, was sich z.B. durch die Verwendung von biologisch abbaubaren Hydraulikölen belegen lässt. Der Nachweis einer PEFC- bzw. RAL-Zertifizierung ist zudem Voraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Forstunternehmen.

 

Teil II

Block 1 - Kulturbegründung -

 

Für den Eschweiler Stadtwald wird waldbaulich angestrebt, strukturreiche und naturnahe Wälder mit einer hohen Artenvielfalt zu entwickeln und zu erhalten, welche gleichermaßen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Aktuelle Erkenntnisse der forstlichen Versuchsanstalten (z. B. NW-FVA) werden bei Waldumwandlungen und Kulturbegründungen ebenso beachtet, wie aktuelle Waldbaukonzepte der Landesforstverwaltung NRW (z. B. Buchen-, Fichten- und Eichenkonzept).

 

Die Umwandlung von krisengeschädigten Fichtenbeständen in artenreiche und stabile Mischwälder erfolgt zudem mit den, nach heutigen Erkenntnissen klimawandeltoleranten und standörtlich angepassten Laubholz-Baumarten, wie z. B. Rotbuche, Roterle und Stieleiche.

 

Auch Nadelhölzer wie Douglasie, Weiß- und Küstentanne werden in geringem Umfang beigemischt und bei Kulturbegründungen nicht reinbestandsweise, sondern trupp- oder gruppenweise mit Laubhölzern gepflanzt. Grundsätzlich wird der natürlichen Verjüngung aller Baumarten Vorrang vor der Kulturbegründungen durch Pflanzung gewährt.

 

Für das FWJ 2018 sind nur noch geringe Nachbesserungen bestehender Forstkulturen geplant. Der Schwerpunkt der Neupflanzungen liegt in diesem Jahr bei den durch die Januarstürme entstandenen Kalamitätsflächen. Insgesamt ist die Pflanzung von 13.250 Stück Laubholz und 650 Stück Nadelholz geplant. Die Planungen enthalten dabei auch die Pflanzung von 500 Stück Fichte, welche im Stadtwald ausschließlich zum Zwecke der Weihnachtsbaumwerbung für städtische Einrichtungen gesetzt werden.

 

Bestehende Kulturflächen und Aufforstungen der letzten Jahre (ca. 8 ha) werden bei entsprechender Vegetationsentwicklung von Reitgräsern, Adlerfarn und Brombeere jährlich einer ein- bis zweimaligen Pflegemaßnahme (Freischnitt) unterzogen.

 

Block 2 - Forstschutz -

 

Aufgrund der vergangenen Sturmereignisse sind viele Nadelholzbestände aufgerissen und erwärmen sich durch ihr gestörtes Waldinnenklima insbesondere bei Trockenperioden im Frühjahr und Sommer stark. Diese Bestände bieten Schädlingen, wie z.B. rindenbrütenden Käferarten, ausgezeichnete Vermehrungsmöglichkeiten.

 

Um fortschreitenden Schäden durch Borkenkäfer vorzubeugen, wird im Eschweiler Stadtwald ein erhöhtes Augenmerk auf vorbeugende Maßnahmen der biologisch-technischen Schädlingsbekämpfung gelegt. Dazu zählen u.a.:

 

-     Die Fortführung und Erweiterung des Vogel- und Fledermausschutzes durch jährliche Reinigung der bestehenden sowie Anbringung von neuen Nisthilfen,

-     der anteilige Nutzungsverzicht in Altholzbeständen und die Belassung von liegendem und stehendem Totholz in allen Waldbeständen, wodurch insbesondere die vorkommenden Specht- und Folgearten, sowie seltene Insektenarten gefördert werden,

-     die Pflege und Erhaltung des Bestandes der Waldameise sowie

-     die Bekämpfung des Buchdruckers und Kupferstechers an der Fichte durch Errichtung von Fangholzhaufen und Entwertung geeigneten Brutmaterials.

 

Maßnahmen zum Schutz der Forstpflanzen gegen Wildverbiss und Fegeschäden sind bei der Pflanzung bestimmter Baumarten erforderlich. Geschützt werden in der Regel junge Edellaubhölzer (z. B. Vogelkirsche oder Bergahorn) und Eichen mit Wuchshüllen, Fegeschutzspiralen oder durch Zaunbau. Im FWJ 2018 sollen ca. 4.000 Wuchshüllen zum Schutz der jungen Laubhölzer verwendet werden.

 

Block 3            - Bestandespflege -

 

Bei der Jungbestandspflege werden hauptsächlich junge, schlecht geformte Vorwüchse (Protze), kranke Individuen und andere Baumarten, die nicht dem Bestandeszieltyp entsprechen, durch eine bodennahe Kappung mit der Motorsäge entfernt. Aus arbeitsergonomischen Gründen werden diese Schnitte in einer Höhe von ca. einem Meter durchgeführt. Darüber hinaus können die verbleibenden Schäfte als „Stockausschlag“ kurzfristig wieder austreiben. Dieser Stockausschlag bietet Deckung und Nahrung für das heimische Wild, wodurch sich der Verbissdruck auf die Kulturpflanzen verringert.

 

Insgesamt ist die Jungbestandspflege im Jahr 2018 auf einer Gesamtfläche von ca. 2,53 ha vorgesehen. Die Wertästung bei Douglasie soll an ca. 30 Bäumen durchgeführt werden.

 

 

 

 

Block 4 - Wegebau -

 

Die Planungen für 2018 beinhalten die Instandsetzung von Forstwirtschaftswegen, welche an die sturmgeschädigten Bestände angrenzen. Nach der Holzrückung und Abfuhr der Stämme müssen die Wege in diesen Waldbereichen voraussichtlich instandgesetzt werden. Zudem sollen Schlaglöcher an Waldparkplätzen ausgebessert werden. Als Material wird ausschließlich natürliches Kalkstein-Mineralgemisch und Kalkstein-Splitt verwendet.

Des Weiteren gehören Aufarbeitungsarbeiten und die Herstellung des Lichtraumprofils an öffentlichen Straßen und Wegen zu diesem Block des FWP.

 

Block 5 - Maschinen und Geräte -

 

In diese Rubrik entfallen wiederkehrende Lohn- und Sachkosten für die Unterhaltung des Forsttraktors, für Motorsägen und anderes forstspezifisches Gerät.

Reparaturen an den Gerätschaften können durch den Forstbetrieb überwiegend selbst ausgeführt werden. Nötige Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Anbaugeräten werden in regionalen Fachwerkstätten durchgeführt.

 

Für das FWJ 2018 ist die Beschaffung eines Arbeitskorbes für den Frontladeranbau am städt. Forstschlepper geplant. Dadurch kann der Traktor noch vielseitiger eingesetzt werden und Verkehrssicherungsarbeiten an Waldwegen können vermehrt in Eigenregie durchgeführt werden. Des Weiteren wurden Mittel für die Ersatzbeschaffung eines Mulchmähers, welcher für das Mähen der Wegeseitenflächen dringend erforderlich ist, in den Haushalt 2018 eingebracht.

 

Block 6 - Sozialfunktion -

 

Die Bedeutung des Stadtwaldes als stark frequentiertes Naherholungsgebiet, welches auch aus Sicht des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege einen hohen Stellenwert hat, ist überdurchschnittlich hoch.

 

Die Ausgaben im Bereich der Erholungseinrichtungen umfassen u. a. jährliche Instandhaltungsarbeiten an Erholungsbänken, Schutzhütten und Informationstafeln. Über die Sommermonate werden in beschränktem Umfang neue Bänke gebaut sowie vorhandene instandgesetzt und bei Bedarf ausgetauscht.

 

Die Beseitigung von „wildem“ Müll, wie z. B. Haushalts- und Gartenabfällen, Elektroschrott und Bauschutt, gehört im Bereich des Stadtwaldes ebenfalls zu den Aufgaben des Forstbetriebes. Neben der Aufwendung finanzieller Mittel für Müllbehältnisse fallen viele Arbeitsstunden für das Einsammeln und den Transport des Mülls zum Betriebsgelände an. Die Lohnkosten werden in diesem Bereich voraussichtlich auch im Jahr 2018 unverändert hoch sein.

 

Die Pflege des Reitwegesystems im Stadtwald wird durch den Forstbetrieb koordiniert. Entsprechend der Höhe der vorhandenen finanziellen Mittel, welche die StädteRegion Aachen aus Fördermitteln des Landes NRW (Reitabgabe) bereitstellt, können die Reitwege einmal im Jahr freigeschnitten und in Teilstücken saniert werden. Die anfallenden Arbeiten werden dabei von in der Region ansässige Fachunternehmen durchgeführt.

 

Im Bereich des Biotop- und Artenschutzes sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-      Die Pflege von Feuchtbiotopen,

-      Maßnahmen zum Erhalt und zur Vermehrung der Roten Waldameise,

-      Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen,

-      Maßnahmen zum Erhalt der Orchideenvorkommen im Stadtwald und in den Außenbezirken sowie

-      Maßnahmen zur Pflege der Streuobstwiesen.

 

Block 7            - Übrige Betriebsmaßnahmen -

 

In diesem Block des FWP werden u. a. folgende Maßnahmen und Positionen zusammengefasst:

 

-      Pflege des Rettungspunkte-Systems,

-      Werbung und Bereitstellung von Birken für den Maitag,

-      Unterhaltung und Transport der Arbeitsmaterialien, Gerätschaften, des Waldarbeiterschutzwagens und des Personals,

-      Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung,

-      Fortbildung der Mitarbeiter,

-      Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an den Erholungseinrichtungen sowie entlang stark frequentierter Waldwege, öffentlicher Wege und Straßen im Bereich des Stadtwaldes und der Außenbezirke und

-      Unterhaltung des Betriebsgeländes und der Werkstatt.

 

III.    Öffentlichkeitsarbeit

 

Im vergangenen Jahr wurden verschiedene Veranstaltungen (Waldführungen und Vorträge) durchgeführt, an denen viele Kinder und Erwachsene teilnahmen. So wurden z. B. im Rahmen der seitens der Waldschule veranstalteten Waldwoche insgesamt vier geführte Wanderungen durch den Stadtwald angeboten. Für 2018 bietet die städt. Forstverwaltung, wie in den vergangenen Jahren, insbesondere für Kindergärten und Schulen Waldführungen an.

 

Darüber hinaus hat im letzten Jahr der 6. Eschweiler Waldtag stattgefunden und war trotz des wechselhaften Wetters sehr gut besucht. Verschiedene Aussteller und Unterstützer vermittelten den Besuchern an interessanten Stationen viel Wissenswertes zum Thema Wald und boten diverse Spiele und Aktivitäten für Kinder an.

 

IV.   Sonstiges

 

Die textliche Abfassung des Wirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wurde den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Eschweiler vertretenen Fraktionen sowie dem Vorsitzenden des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss gesondert zugesandt. Die Datei kann zusätzlich im Ratsinformationssystem heruntergeladen werden.

 


Die im Forstwirtschaftsplan 2018 aufgeführten Sach- und Unternehmerkosten sind auf die Ansätze der einzelnen Sachkonten in den Produkten 135550101 (Wald und Forstwirtschaft) und 135540101 (Natur und Landschaft) des Haushaltsplanes 2018 abgestimmt.

 

Für das Jahr 2018 beläuft sich der Ansatz der zu erwirtschaftenden Erträge aus Holzverkauf auf insgesamt 70.000 €. Durch den Verkauf des Fichtenstammholzes als Folge der Januarstürme sind im Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen, deren Höhe noch nicht zu beziffern ist, zu erwarten. Aufgrund der dann erforderlichen Reduzierung des Fichteneinschlags muss der Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 gesenkt werden. Die Einnahmen aus der Nadelholzvermarktung, die einen wesentlichen Anteil an den Gesamterträgen aus Holzverkauf ausmachen, werden sich für das Forstwirtschaftsjahr 2018 verringern.

 


Von den geplanten Maßnahmen werden, bis auf die Positionen Holzrückung, Reparatur von Fahrzeugen, Baumrückschnitte im Bereich der Verkehrssicherung und Freischnitt sowie Instandsetzung von Reitwegen, alle Arbeiten von den bei der Stadt beschäftigten Forstwirten ausgeführt. Bei den zuvor genannten Positionen werden Unternehmer eingesetzt.

 

Seit dem Jahr 2016 werden im Forstbetrieb zwei Umschüler ausgebildet, welche den Beruf des Forstwirtes erlernen. Einer dieser Auszubildenden wird die Umschulung voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 planmäßig mit der Gesellenprüfung abschließen.