Betreff
Vorstellung Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Vorlage
024/18
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Für welche Zielgruppe ist der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug gedacht?

 

Es stehen insgesamt bis zu 10.000 zusätzliche BFD-Plätze mit Flüchtlingsbezug bereit für deutsche Freiwillige und für Asylberechtigte sowie Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.

 

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme am Sonderprogramm?

 

Es muss im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ein Flüchtlingsbezug bestehen. Dieser besteht entweder über

die Tätigkeit:

die Tätigkeit des Einsatzplatzes muss einen Bezug zur Unterstützung von Asylberechtigten, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerbern erkennen lassen oder

 

die Person:

wenn Asylberechtigte, Personen mit internationalem Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU oder Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren (Flüchtlinge). Diese Gruppe der Freiwilligen benötigt die Zustimmung der Ausländerbehörde und eine Beschäftigungserlaubnis.

Die Beschäftigungserlaubnis muss für die Dauer des BFD gelten und darf keine zeitliche Einschränkung der Wochenstundenzahl haben. Sie muss bis zum Einsatzbeginn in der Einsatzstelle vorgelegt werden.

Wichtig:

Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland nach § 29a des Asylgesetzes stammen, können keine BFD-Vereinbarung abschließen.

Sichere Herkunftsstaaten sind: Albanien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Ghana, Senegal, Kosovo, Serbien.

 

In welchen Einsatzbereichen ist ein BFDmF möglich?

 

Der Flüchtlingsbezug muss beim Abschluss einer BFD-Vereinbarung im Sonderprogramm begründet  werden. Dabei stehen folgende Kategorien zur Auswahl:

 

• Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen bei ihrer Unterbringung und Versorgung (zum Beispiel in Flüchtlingseinrichtungen, Unterkünften)

 

• Die unmittelbare Unterstützung und Hilfe für Flüchtlinge bei ihrer gesellschaftlichen Orientierung und Integration im Alltag (zum Beispiel als Integrationslotsinnen- und Integrationslotsen, als Begleitung zu Behördengängen und Arztbesuchen, als Übersetzungshelferin und Übersetzungshelfer)

 

• Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im Bildungsbereich (zum Beispiel Kitas, Schulen, Erwachsenenbildungsformate)

 

• Die Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen im integrationsorientierten Freizeitbereich (zum Beispiel Sport, Kultur,Jugendarbeit)

 

• Die Koordinierung und Organisation von bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten von Flüchtlingen (zum Beispiel Sortierung und Weitergabe von Sachspenden, Lebensmittelverteilung, Einsatzplanung von ehrenamtlichen Helfern)

 

• Die oder der Freiwillige sind selber Flüchtling im Sinne des Sonderprogramms. Sie können zu allen in der Einsatzstelle genehmigten Tätigkeiten eigesetzt werden.

 

Wird das Taschengeld auf andere Leistungen der Asylbewerber angerechnet?

 

Ja, es kann zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD (Taschengeld und ggf. Sachleistungen) auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen. Empfänger solcher Leistungen müssen daher mit der zuständigen Behörde/dem zuständigen Kostenträger klären, inwieweit die Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen angerechnet werden. Leistungen aus dem BFD werden insbesondere nach § 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet.

 

Welche Besonderheiten gibt es weiterhin im der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug?

 

• Alle BFD-Vereinbarungen mit Flüchtlingsbezug werden durch eine Ergänzung konkretisiert.

 

• Die Ableistung in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche ist auch für unter 27-jährige Freiwillige möglich.

 

• Die Freiwilligen im BFDmF müssen volljährig sein.

 

• Eine Entsendung der Bundesfreiwilligen in eine andere Einrichtung ist möglich, vorausgesetzt es handelt sich dabei um eine gemeinwohlorientierte Einrichtung.

 

 

 

Wie ist die pädagogische Begleitung im BFDmF geregelt?

 

Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im BFD- Sonderprogramm der Flüchtlingshilfe leisten, werden genauso pädagogisch besonders begleitet wie im Regel BFD.

Zusätzlich gibt es folgende Besonderheiten:

 

• ein verpflichtendes Reflexionsseminar

- für unter 27-jährige Freiwillige ein fünftägiges Reflexionsseminar

- für über 27-jährige Freiwillige zwei Tage Reflexion

• ein ein- bis vierwöchigen Deutschkurs kann einsatzbegleitend erfolgen.

 

BFDmF im Amt für Soziales, Senioren und Integration der Stadt Eschweiler

Es wurden zwei Stellen für den Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug beantragt um Menschen durch Sprachmittlung (jeweils Arabisch und Farsi) und Begleitung zu unterstützen. Derzeit ist ein Sprachmittler seit dem 15.01.2018 im Einsatz, der als Sprachmittler für Arabisch, Kurdisch und Türkisch fungiert. Einsatzgebiete sind die Sprechstunde des Amtes für Soziales, Senioren und Integration, sowie die Sprechzeiten des Quartiersmanagers Raphael Kamp in den Unterkünften Hüttenstraße, Stich 30 und in der Gutenbergstraße.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 


Personelle Auswirkungen