Betreff
Erlass der Haushaltssatzung 2018
Vorlage
421/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.

 


Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2017 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unterbreitet.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 beinhaltet das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen

 

-          des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2017  und

-          des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2017.

 

Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

 

 

Der  nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Finanzplan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2018 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:

 

 

 

Das vorliegende Zahlenwerk der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:

 

Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2018  festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von 100 Mio. Euro wird damit im gesamten Finanzplanungszeitraum stetig zunehmend unterschritten und ermöglicht eine kontinuierliche Absenkung bzw. die vollständige Rückführung der Liquiditätssicherungskredite in 2021. Für den Haushalt 2018 wird dennoch ein unveränderter Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung von 100 Mio. Euro vorgesehen, um so den temporär höheren Bedarf im Rahmen der Haushaltsausführung abdecken zu können.

 

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes waren die ergebniswirksamen freiwilligen Leistungen restriktiv zu bewirtschaften.

Wenngleich eine Verpflichtung zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr besteht, wird mit der nachfolgenden Übersicht die Entwicklung der freiwilligen Leistungen unter Berücksichtigung der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen dargestellt:

 

 

Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2018 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2 = Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2018 übersandt und haben keine Änderung erfahren.

 

 


Siehe Sachverhalt

 


  ./.