Die als Anlage 1
beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018
wird beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 22.11.2017 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen, Vereine und Institutionen als auch die der Verwaltung zum
Entwurf der Haushaltssatzung 2018 unterbreitet.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2018 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2017
und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 22.11.2017.
Unter
Berücksichtigung dieser Veränderungen stellt sich die Ergebnisentwicklung
wie folgt dar:
Der nunmehr aktuelle Gesamtergebnis- und Finanzplan ist als Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Jugendhilfeausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im Haushaltsjahr 2018 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:
Das vorliegende Zahlenwerk der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten nachfolgende Entwicklung auf:
Der im Entwurf der Haushaltssatzung 2018
festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von
100 Mio. Euro wird damit im gesamten Finanzplanungszeitraum stetig zunehmend
unterschritten und ermöglicht eine kontinuierliche Absenkung bzw. die
vollständige Rückführung der Liquiditätssicherungskredite in 2021. Für den
Haushalt 2018 wird dennoch ein unveränderter Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
von 100 Mio. Euro vorgesehen, um so den temporär höheren Bedarf im Rahmen der
Haushaltsausführung abdecken zu können.
Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes waren die ergebniswirksamen
freiwilligen Leistungen restriktiv zu bewirtschaften.
Wenngleich eine Verpflichtung zur Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes nicht mehr besteht, wird mit der nachfolgenden
Übersicht die Entwicklung der freiwilligen Leistungen unter Berücksichtigung
der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen dargestellt:
Die Anlagen zur Haushaltssatzung 2018 (Anlage 1 = Budgetbildung, Anlage 2
= Zweckgebundene Erträge) wurden bereits mit dem Entwurf der Haushaltssatzung
2018 übersandt und haben keine Änderung erfahren.
Siehe Sachverhalt
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