Die 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 22.12.2011 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
Bei der Beschlussfassung lag
die Gebührenkalkulation „Straßenreinigung und Winterdienst“ der Stadt
Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2017 vor (Anlage 2).
Veranlassung
Der Erlass der 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Eschweiler (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 22.12.2011 ist erforderlich, da dadurch gemäß beigefügter Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2017 (Anlage 2) eine Kostendeckung bei den nachfolgend aufgeführten Gebühren für die Straßenreinigungs- und Wintersatzung gegeben ist.
• Reinigungsklasse S 2.1: 1,34 €/m je Frontmeter (bisher 1,44
€/m)
• Reinigungsklasse S 2.2: 1,07 €/m je Frontmeter (bisher 1,15
€/m)
• Reinigungsklasse S 3.1: 2,60 €/m je Frontmeter (bisher 2,70
€/m)
• Reinigungsklasse S 3.2: 2,33 €/m je Frontmeter (bisher 2,41
€/m)
Zudem wurde die „Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-gebühren in der Stadt Eschweiler“ angepasst (Anlage 3). Zur besseren Übersicht sind hier 2 zusätzliche Spalten eingefügt, aus denen zu ersehen ist, ob sich die Einstufung der einzelnen Straßen im Vergleich zur Ursprungsfassung der Satzung geändert hat und wenn ja, aus welchem Grund dies geschah und in welchem Jahr die Änderung wirksam wurde. Diese beiden Spalten entfallen bei der Veröffentlichung der Satzung.
Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren
Die gebührenrelevanten Kostenansätze 2018 basieren auf dem
letzten Betriebsergebnis und den voraussicht-lichen Entwicklungen 2017/2018.
Darüber hinaus werden zur Bestimmung der Winterdienstkosten 2018 die
Entwicklungen der letzten 5 Winterperioden herangezogen (Anlage 2).
Die Straßenreinigungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 4321 0100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 12 545 01 01 - Straßenreinigung und Winterdienst – verbucht.
Die Erstellung einer Straßenreinigungssatzung und die Durchführung der
Straßenreinigung und des Winter-dienstes ist eine Pflichtaufgabe und bindet
dementsprechend Arbeitskräfte sowohl bei der Verwaltung als auch in der Ausführung
bei der Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.