Die als Anlage
beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom
19.12.2016 wird beschlossen.
Durch die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungs-anlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden folgende Änderungen umgesetzt.
1. § 11 wird um einen Absatz 4 erweitert. Diese Änderung ist eine Anpassung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes und regelt, dass die Gebührenschuld als öffentliche Last auf dem Grundstück lastet.
2. In § 14 bedarf es nach Anpassung der „Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler“ an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (vgl. Sitzungsvorlage - Nr. 410/17) wegen des dort enthaltenen Verweises einer redaktionellen Änderung.
keine
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