Betreff
1. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 19.12.2016
Vorlage
408/17
Art
Beschlussfassung öffentlich
Die als Anlage
beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler
vom 19.12.2016 wird beschlossen.
Die 1.
Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler wird
erforderlich, da die „Gebühren-satzung zur Satzung der Stadt Eschweiler über
die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage“ vom 07.02.1996 in der Fassung der 21. Nachtragssatzung vom
13.12.2016 aus den in der Sitzungsvorlage Nr. 410/17 dargelegten Gründen an die
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst wird.
Der Verweis auf die Gebührensatzung im § 13 Abs. (7) der Entwässerungssatzung wird dahingehend redaktionell angepasst (siehe Anlage).
keine
keine