Betreff
1. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 19.12.2016
Vorlage
408/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 19.12.2016 wird beschlossen.

 


Die 1. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler wird erforderlich, da die „Gebühren-satzung zur Satzung der Stadt Eschweiler über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage“ vom 07.02.1996 in der Fassung der 21. Nachtragssatzung vom 13.12.2016 aus den in der Sitzungsvorlage Nr. 410/17 dargelegten Gründen an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst wird.

 

Der Verweis auf die Gebührensatzung im § 13 Abs. (7) der Entwässerungssatzung wird dahingehend redaktionell angepasst (siehe Anlage).


keine

 


keine