Betreff
21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler
Vorlage
404/17
Aktenzeichen
201/Gr
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die als Anlage 1 beigefügte 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt  die Gebührenkalkulation vom 22.11.2017 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 2) zugrunde.

 


Die Gebührensätze für die Abfallentsorgung sind in der Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.

 

Für die Gebührenkalkulation 2018 wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und basierend auf dem Betriebsergebnis 2016 ermittelt. Ausweislich dieser als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 22.11.2017 ergeben sich ab dem 01.01.2018 nachfolgende Gebührensätze:

 

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2018, wie vorstehend angegeben, festzusetzen.

 


Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 - Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 115370101 - Abfallwirtschaft - verbucht.


keine Auswirkungen