Die als Anlage 1 beigefügte 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom
25.06.1997 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 22.11.2017 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage 2) zugrunde.
Die Gebührensätze für die
Abfallentsorgung sind in der Gebührensatzung vom 25.06.1997 zur Satzung über
die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler festgesetzt.
Für die Gebührenkalkulation 2018
wurden die Kosten und Erträge unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen
und basierend auf dem Betriebsergebnis 2016 ermittelt. Ausweislich dieser als
Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation vom 22.11.2017 ergeben sich ab dem
01.01.2018 nachfolgende Gebührensätze:
Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenkalkulation, insbesondere aber aus
den ausführlichen Erläuterungen hierzu (Seite 12 ff.). Seitens der Verwaltung
wird vorgeschlagen, die Gebührensätze ab 01.01.2018, wie vorstehend angegeben,
festzusetzen.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden bei Sachkonto-Nr. 43211400 - Abfallbeseitigungsgebühren und ähnliche Entgelte - im Produkt 115370101 - Abfallwirtschaft - verbucht.
keine Auswirkungen