Betreff
Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
381/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.          Die Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - gemäß § 2 Abs. 1         Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
            § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.         Gleichzeitig wird der Vorentwurf des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße -            (Anlagen 2, 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der   Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der      Öffentlichkeit beschlossen.

 

 

 

 

 

 


Das Plangebiet befindet sich in Eschweiler westlich des Stadtzentrums. Es umfasst den ehemaligen Sportplatz des Eschweiler Tennisclubs Blau-Gelb e.V. in der Jahnstraße. Der Spielbetrieb auf den fünf Tennisplätzen und die Nutzung des Vereinsheims sind eingestellt, die gesamte Liegenschaft liegt brach. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt.

 

Der in Eschweiler ansässige Pflegedienst Cura GmbH beabsichtigt, den westlichen Teil des Plangebiets kurzfristig zu erwerben und einen neuen Betriebsstandort zu errichten. Mit dem Vorhaben soll auf lange Sicht die Entwicklung des Pflegedienstes und die strukturelle Versorgung von Menschen im ambulanten Bereich verbessert werden. Das Tätigkeitsfeld der Firma ist die umfassende ambulante Versorgung von Menschen, die krankheitsbedingt auf Hilfen angewiesen sind. Das geplante Vorhaben soll geeignete Räumlichkeiten für das Unternehmen schaffen, damit den Standort in Eschweiler sichern und künftige Entwicklungen zulassen. Neben der Sicherung des ambulanten Pflegeangebots werden dadurch auch Arbeitsplätze geschaffen und ein in Eschweiler ansässiger Pflegedienst erweitert.

 

In Eschweiler besteht weiterhin Wohnraumbedarf für Menschen, die gerne Ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen möchten und das so lange wie möglich. Dieser Nachfrage soll mit der Entwicklung der östlichen Teilfläche des Plangebiets Rechnung getragen werden. Hier soll ein hochwertiger, stadtnaher und barrierefreier Wohnkomplex entwickelt werden, der das Wohnen mit einem Servicezentrum kombinieren kann. Der östliche Teil des Plangebiets wird von einem Investor erworben, um hier Wohnnutzungen sowie untergeordnet ggf. auch gewerbliche Nutzungen (z.B. einen Beherbergungsbetrieb) anzusiedeln.

 

Für das Plangebiet ist angedacht, eine neue, zukunftsfähige Unterbringung des Krankenpflegedienstes einschließlich einer Umstellung des Fuhrparks auf E-Autos zu ermöglichen. Die Anordnung des Pflegedienstes im westlichen Bereich ermöglicht aufgrund seiner unmittelbaren Anbindung an die Jahnstraße eine gute Erreichbarkeit für Kunden und Anlieferung sowie gute funktionale Bedingungen für das Ausfahren des Pflegepersonals. Überdies werden die weiter östlich im Plangebiet vorgesehenen Wohnnutzungen nicht durch betriebliche Verkehre tangiert. Die für den Betrieb des Pflegedienstes notwendigen Stellplätze, Ladestationen für E-Autos sowie Fahrradabstellplätze können in unmittelbarer Nähe zum Gebäude untergebracht werden.

 

Daneben sieht das Konzept 32 barrierefreie Wohnungen vor, die für unterschiedliche Zielgruppen geeignet sein werden. Geplant sind Eigentumswohnungen und Mietwohnungen in hochwertiger Ausstattung. Durch die unmittelbare Nähe zum Pflegedienst der Cura GmbH wird sichergestellt, dass zum einen für den häuslichen Bedarf Serviceleistungen angeboten werden und zum anderen jederzeit der Pflegedienst in Anspruch genommen werden kann.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu beschließen.

 


Das Planverfahren zum Bebauungsplan 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - soll von einem Investor durchgeführt werden und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610