Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 ist unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der Haushaltsplanberatung
im Haupt- und Finanzausschuss zu
überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde am
21.09.2017 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt.
Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018 im Stadtrat am
27.09.2017 sind Haushaltsansätze sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan
aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen
anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 1 bzw. 2
beigefügten Veränderungsnachweis Teile A, B und Teile E - H und J (=
Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich in 2018 daraus insgesamt
eine Verbesserung in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Die Anpassungen auf der Ertragsseite
begründen sich insbesondere mit den Veränderungen aufgrund der 1.
Modellrechnung zum GFG 2018 vom 24.10.2017 sowie dem Orientierungsdatenerlass
vom 09.11.2017. Im Bereich der Aufwendungen ergeben sich die Veränderungen im
Wesentlichen bei den Transferaufwendungen.
Aufgrund des nun vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes der
Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler, AöR,
für das Jahr 2018 war der Ansatz der seitens der Stadt Eschweiler zu leistenden
Fehlbedarfsabdeckung anzupassen. Des Weiteren ergibt sich im Zuge der
Sofortaufstockung der Krankenhausinvestitionsförderung eine Mehrbelastung,
welche sich in 2018 auf rd. 356.000 Euro beläuft und im weiteren
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2019 - 2021 zwischen 225.000 und 274.000
Euro beträgt.
Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2018 ein
Umlagesatz von 43,6179 % unter Berücksichtigung der seinerzeitigen
Umlagegrundlagen gemäß der Simulationsrechnung der Arbeitsgemeinschaft der
kommunalen Spitzenverbände in NRW zum GFG zugrunde gelegt. Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfes
2018 der Städteregion Aachen am 09.11.2017 wurde der Umlagesatz auf 40,7964 %
gesenkt. Die Verbesserungen für den städteregionalen Haushaltsentwurf
resultieren insbesondere aus der 1. Modellrechnung zum GFG 2018 sowie aus der
Ankündigung des Landschaftsverbandes Rheinland, den Umlagesatz in 2018 von 16,2
% auf 14,7 % zu senken. Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen entsprechend der 1.
Modellrechnung zum GFG 2018 und dem von der Städteregion für das Haushaltsjahr
2018 nun geplanten Umlagesatz von 40,7964 % wäre durch die Stadt Eschweiler
eine Allgemeine Regionsumlage in Höhe von rd. 37,5 Mio. Euro abzuführen. Dies
bedeutet gegenüber dem Ansatz im Haushaltsentwurf 2018 eine Aufwandsminderung
in Höhe von 2,7 Mio. Euro.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlage
3 - 7 beigefügten Änderungsvorschläge
der Stadtratsfraktionen SPD, CDU,
FDP, DIE LINKE & Piratenpartei und
UWG zum Haushaltsentwurf vor. Die Vorschläge
sind im Veränderungsnachweis Teil C, D bzw. Teil I zusammengefasst.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die Veränderungen unter Berücksichtigung
der Veränderungsliste Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im
Jugendhilfeausschuss am 16.11.2017 (Teil E und Teil F der beigefügten
Anlage) wie folgt dar:
Mit der Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung 2017 sowie
zur 7. Fortschreibung HSK wurde u.a. verfügt, dass im Rahmen der Fortschreibung
des HSK sowie der Aufstellung der künftigen Haushaltspläne zu beachten ist,
dass in allen Planungsjahren eine Nettoneuverschuldung im teil- und
unrentierlichen Investitionsbereich unzulässig ist.
Unter Berücksichtigung des beigefügten Veränderungsnachweises der
Verwaltung sowie des Beratungsergebnisses im Jugendhilfeausschuss am 16.11.2017 ermittelt sich die
Nettoneuverschuldungsgrenze für die teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen
im Haushaltsjahr 2018 wie folgt:
Investitionsvolumen für teil-bzw. unrentierliche Maßnahmen 10.992.200 Euro
abzgl. zu berücksichtigende Einzahlungen 10.147.650 Euro
Kreditbedarf für teil- bzw. unrentierliche Maßnahmen 844.550 Euro
Abzgl. ordentliche Tilgung ohne Umschuldungen -3.132.100 Euro
(Obergrenze der maßgeblichen
Nettoneuverschuldung)
Unterschreitung Nettoneuverschuldung
im teil- und unrentierlichen Bereich: -2.287.550
Euro
Siehe Sachverhalt
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