Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2018
1. Der im
Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.
2. Die
Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.
3. Der
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen
vorgesehene Betrag in
Höhe von 5.900,00 € im Haushalt 2018 –
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates am 13.12.2017 –
zur Verfügung gestellt.
Da es sich bei dem Zuschuss um eine
freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, kann die Auszahlung
erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2018 erfolgen.
Auf der Grundlage
des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der
Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt.
Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der
Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem
Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.
In Ziffer 5.5 der „Richtlinien
der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist
geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss
in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach
Rechtskraft des Haushaltes für das jeweils laufende Jahr.
In der Sitzung des
Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde
u. a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:
„…eine
grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft
Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach
Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber
die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als
bisher und weitgehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und
Sponsorengelder, finanziert wird.“
In diesem
Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen
Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der
Konzerte beizufügen.
Um diesem Anliegen
Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt und als
Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem
Weihnachtskonzert 2017 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und
Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.
Für das kommende
Jahr sind ein Frühjahrskonzert, eine Sommer-Gala und ein Weihnachtskonzert
sowie zwei kleine Konzerte in caritativen Einrichtungen (Anlage II)
geplant.
Der als Anlage
III beigefügte Finanzierungsplan zeigt deutlich, dass die Städtische
Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um
weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der Finanzierungsplan
weist einen Verlustbetrag von 485,00 € aus, allerdings bereits vorbehaltlich
des städt. Zuschusses von 5.900,00 €, der in den vergangenen Jahren in gleicher
Höhe zur Verfügung gestellt wurde. Hier
sind jedoch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sowie mögliche Spenden noch
nicht berücksichtigt. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum
27.10.2017 einen Kontostand in Höhe von 2.417,11 € auf. Von diesem Betrag sind
jeweils noch 400,00 € für die Monate November und Dezember 2017 an die
Musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der
Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember das diesjährige
Weihnachtskonzert (Plakat als Anlage IV beigefügt), dessen Ausgaben und
Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.
Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.
Für das Haushaltsjahr 2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.
Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Keine personellen Auswirkungen