Betreff
Städtische Musikgesellschaft e.V.
Hier: Konzertplanung und Finanzierungsplan für das Jahr 2018
Vorlage
371/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1. Der im Sachverhalt und in der Anlage bezeichneten Konzertplanung wird zugestimmt.

 

2. Die Finanzaufstellung wird zur Kenntnis genommen.

 

3. Der Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird der im Rahmen der Haushaltsplanungen vorgesehene Betrag in

    Höhe von 5.900,00 € im Haushalt 2018 – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Stadtrates am 13.12.2017 –

    zur Verfügung gestellt.

 

    Da es sich bei dem Zuschuss um eine freiwillige Leistung der Stadt Eschweiler handelt, kann die Auszahlung

    erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2018 erfolgen. 


Auf der Grundlage des § 8 Absatz 2 Buchstabe j) der Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung der Stadt Eschweiler sowie § 10 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. sind die Konzertplanung und der Finanzierungsplan der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. dem Kulturausschuss der Stadt Eschweiler zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Ziffer 5.5 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ ist geregelt, dass die Städtische Musikgesellschaft Eschweiler e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € erhält. Die Auszahlung erfolgt nach Ziffer 5.7 nach Rechtskraft des Haushaltes für das jeweils laufende Jahr.

 

In der Sitzung des Kulturausschusses am 08.12.2004 (vgl. Verwaltungsvorlage Nummer 403/04) wurde u. a. der folgende Beschluss einstimmig gefasst:

„…eine grundsätzliche Förderwürdigkeit der Arbeit der Städt. Musikgesellschaft Eschweiler e.V. wird anerkannt. Die Auszahlung des Zuschusses kann erst nach Bestandskraft der Haushaltssatzung 2005 erfolgen. Der Kulturausschuss hegt aber die Erwartung, dass die Durchführung von Konzerten und Auftritten stärker als bisher und weitgehend aus eigenen Rückeinnahmen, wie Eintritts- und Sponsorengelder, finanziert wird.“

In diesem Zusammenhang wurde seitens der Ausschussmitglieder gebeten, bei zukünftigen Verwaltungsvorlagen eine spezifische Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Konzerte beizufügen.

 

Um diesem Anliegen Rechnung zu tragen, wurden die entsprechenden Daten zusammengestellt und als Anlage I bis III beigefügt. Bei den angegebenen Einnahmen und Ausgaben ab dem Weihnachtskonzert 2017 handelt es sich um Schätzkosten. Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der zuletzt durchgeführten Konzerte ist zum Vergleich beigefügt.

 

Für das kommende Jahr sind ein Frühjahrskonzert, eine Sommer-Gala und ein Weihnachtskonzert sowie zwei kleine Konzerte in caritativen Einrichtungen (Anlage II) geplant.

 

Der als Anlage III beigefügte Finanzierungsplan zeigt deutlich, dass die Städtische Musikgesellschaft auf die Bezuschussung der Stadt Eschweiler angewiesen ist, um weiterhin den gewohnt hohen Standard bei den Konzerten bieten zu können. Der Finanzierungsplan weist einen Verlustbetrag von 485,00 € aus, allerdings bereits vorbehaltlich des städt. Zuschusses von 5.900,00 €, der in den vergangenen Jahren in gleicher Höhe zur  Verfügung gestellt wurde. Hier sind jedoch die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sowie mögliche Spenden noch nicht berücksichtigt. Das Konto der Städtischen Musikgesellschaft weist zum 27.10.2017 einen Kontostand in Höhe von 2.417,11 € auf. Von diesem Betrag sind jeweils noch 400,00 € für die Monate November und Dezember 2017 an die Musikalische Leitung zu bezahlen, sowie die monatlichen Abrechnungen der Sparkasse Aachen. Des Weiteren folgt im Dezember das diesjährige Weihnachtskonzert (Plakat als Anlage IV beigefügt), dessen Ausgaben und Einnahmen noch nicht genau erfasst werden können.

 

Um die Finanzierung zu gewährleisten, ist die Städt. Musikgesellschaft weiterhin auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Ansonsten können vorgesehene Konzerte nicht vorfinanziert und somit nicht durchgeführt werden.


Für das Haushaltsjahr 2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 5.900,00 € bei Sachkonto 53118030 (Zuschuss an „Städt. Musikgesellschaft“) bei Produkt 042810101 (Kulturveranstaltungen und –förderungen) vorgesehen.

 

Bei dem Zuschuss an die Städtische Musikgesellschaft handelt es sich um eine freiwillige Leistung.


Keine personellen Auswirkungen