Betreff
Kindertagespflege und Tagespflegepersonen in Eschweiler; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.10.2017
Vorlage
368/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung im Sachverhalt zur Kenntnis.

 


 

Mit Schreiben vom 11.10.2017 (Anlage) beantragt die SPD-Stadtratsfraktion zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2017 einen Erfahrungsbericht zur nunmehr 2-jährigen Praxis der „Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Eschweiler zur Kindertagespflege“, einen städteregionalen Vergleich zu den Bedingungen für die Tagespflegepersonen bei den einzelnen Jugendhilfeträgern zu erstellen und eventuelle Entwicklungsmöglichkeiten bei der Kindertagespflege aufzuzeigen.

 

In Eschweiler sind derzeit rd. 55 Tagespflegepersonen tätig, die insgesamt 210 Kinder betreuen.

 

Die Kindertagespflege hat durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 01.08.2013 enorm an Bedeutung gewonnen. Vor allem für Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren kann diese Betreuungsform auf Grund der flexiblen Betreuungszeiten, der kleinen Betreuungsgruppe, der individuellen Zuwendung und Aufmerksamkeit den Kindern gegenüber etc., von Vorteil gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung sein.

 

Um flexibel auf Entwicklungen in der Tagespflege reagieren zu können, wurden in 2015 von der Verwaltung für die Kindertagespflege erstmalig Richtlinien erarbeitet und entsprechend beschlossen (vgl. VV Nr. 023/15).

 

Nachfolgend sind beispielhaft einige wichtige, mit den Richtlinien aus 2015 festgelegte Weiterentwicklungen aufgeführt:

 

  • Die Höhe der lfd. Geldleistungen für die Tagespflegepersonen wurde von 4,00 € auf 4,50 € je Stunde erhöht.
  • Die Berechnungsgrundlage für die monatliche Geldleistung wurde von 4 Wochen auf 4,35 Wochen  angehoben.
  • Pro Kalenderjahr wurde den Tagespflegepersonen 25 Tage bezahlter Urlaub eingeräumt.
  • Pro Kalenderjahr wurde für die Tagespflegepersonen 10 Tage Fortzahlung der lfd. Geldleistung im Krankheitsfall eingeführt.

 

 

Städteregionaler Vergleich:

 

Lfd. Geldleistungen

 

Stadt Alsdorf

Durchschnittlich 4,40 € bis 4,50 € je Betreuungsstunde und Kind

Stadt Eschweiler

Durchschnittlich 4,83 € bis 4,90 € je Betreuungsstunde und Kind

Stadt Herzogenrath

Durchschnittlich 4,30 € bis 4,38 € je Betreuungsstunde und Kind

StädteRegion Aachen

Durchschnittlich 4,30 € je Betreuungsstunde und Kind

Stadt Stolberg

Durchschnittlich 4,87 € bis 4,88 € je Betreuungsstunde und Kind

Stadt Würselen

Durchschnittlich 5,00 € je Betreuungsstunde und Kind, wobei 1,80 € als Betriebskostenpauschale enthalten sind

 

Die Stadt Aachen hat in Gänze ein anderes Berechnungssystem wie die oben genannten Kommunen, so dass ein Vergleich nicht möglich bzw. schwer zu beziffern ist.

Die Stadt Eschweiler liegt, wie aus der Tabelle ersichtlich, bei den Geldleistungen im städteregionalen Vergleich hinter der Stadt Würselen an zweiter Stelle.

 

Urlaubstage der Tagespflegepersonen

 

Die Städte Alsdorf, Herzogenrath, Stolberg und Würselen geben 30 Tage im Jahr vor, bei der Stadt Aachen sind es unbegrenzte Urlaubstage, wobei nicht mehr als 5 Werktage an einem Stück genommen werden dürfen, die StädteRegion Aachen gibt ebenfalls keine Anzahl vor. Die Stadt Eschweiler liegt mit 25 Urlaubstagen im städteregionalen Vergleich zurück und sieht hier Entwicklungspotential für die Zukunft.

 

Darüber hinaus gibt es derzeit keine weiteren festgelegten Regelungen, die im städteregionalen Vergleich herangezogen werden könnten.

 

Entwicklungsmöglichkeiten bei der Kindertagespflege in Eschweiler:

 

Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch und Kontakt mit den Tagespflegepersonen. Es finden regelmäßige Besprechungen statt an denen auch die Abteilungsleitung und die Amtsleitung teilnehmen. In den letzten gemeinsamen Besprechungen wurden von den Tagespflegepersonen folgende Themen als wünschenswerte Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich der Kindertagespflege formuliert:

 

  • Anhebung der jährlichen Urlaubstage von 25 auf 30 Tage und Übertragbarkeit der restlichen Urlaubstage eines Jahres bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres.

 

  • Die Pflicht- bzw. Mindestversicherung bei der Unfallversicherung beinhaltet derzeit eine Kostendeckung in Höhe von 22.000,00 Euro. Hierfür leistet jede Tagespflegeperson einen jährlichen Versicherungsbeitrag in Höhe von z.Zt. 103,07 €, der von der Stadt Eschweiler gemäß SGB VIII § 23 Abs. 2 Ziffer 3 in Gänze zu übernehmen ist. Eine Aufstockung auf eine Kostendeckungssumme von 30.000,00 Euro würden die Absicherung der Tagespflegepersonen deutlich verbessern. Der Jahresbeitrag würde sich dann auf 140,56 Euro je Tagespflegeperson erhöhen. Hierdurch hätten sie jedoch einen verbesserten Versicherungsschutz gegen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und bei der Versichertenrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

 

 

Eine weitere Entwicklungsmöglichkeit im Bereich der Tagespflege stellt die notwendige Einführung eines Vertretungssystems im Krankheitsfall einer Tagespflegeperson dar. Hier besteht z.B. die Option, dass bei drei Tagespflegepersonen im Stadtgebiet nicht alle lt. Pflegeerlaubnis möglichen Plätzen besetzt werden. Hierfür erhält dann die Tagespflegeperson eine sog. monatliche Freihaltepauschale von beispielsweise 100,00 Euro. Im Vertretungsfalle können diese Tagespflegepersonen dann ein Kind aufnehmen und erhalten für diese Zeit anteilig die Geldleistung entsprechend dem Betreuungsvertrag.

Bei der derzeitigen Belegungs- und Auslastungssituation in der Kindertagespflege lässt sich das vorgenannte Vertretungssystem jedoch noch nicht umsetzen.

 


 

Die Änderungen bei den Urlaubsregelungen haben in der Regel keine finanziellen Auswirkungen, da die Tagespflegepersonen ihren Urlaub mit den Eltern der von ihnen betreuten Kinder absprechen.

 

Bei der Übernahme der höheren Versicherungsleistung im Rahmen der Unfallversicherung würden der Stadt Eschweiler Mehraufwendungen in Höhe von rd. 2.100,00 Euro im Jahr entstehen.

 

Die Einführung der sog. Freihaltepauschale würde Mehraufwendungen von 300,00 Euro im Monat für die Stadt Eschweiler beinhalten, dies macht ggf. jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 3.600,00 Euro aus.

 

Bei einer Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen müsste der Haushaltsansatz bei Sachkonto 53320100 – Tagespflege gem. § 23 SGB VIII – im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – entsprechend erhöht werden.

 


Keine.