Hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dem Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. vom 29.08.2017 auf Gewährung eines städt. Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegen-ständen in Höhe von 828,93 € wird zugestimmt.
Mit Schreiben vom 29.08.2017 hat der Förderverein Karnevalsmuseum
Eschweiler 2007 e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Hans Houck, einen
Zuschuss für die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen für das
Jahr 2017 beantragt (Anlage).
Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der
Stadt Eschweiler am 15.12.2015 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler
über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. ist in die Liste
der Kulturvereine der Stadt Eschweiler aufgenommen, sodass er grundsätzlich
berechtigt ist, kulturelle Zuschüsse im Rahmen der o.g. Richtlinien zu erhalten.
Die Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ist als Förderung
gemäß Ziffer 6 der Richtlinien anzusehen.
Hiernach fördert die Stadt Eschweiler die Beschaffung von
Musikinstrumenten und Ausstattungsgegenständen mit einem Anschaffungswert von
mehr als 410 € (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer). Hierzu gehören z. B. Möbel, Instrumente
und technische Anlagen, wie z. B. Hifi-Anlagen und Computer.
Nach den „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Zuschüssen zur Kulturförderung“ werden auch solche Geräte bezuschusst, die im
Einzelnen einen Anschaffungswert von weniger als 410 € ohne Mehrwertsteuer
haben, in der Gesamtheit diesen Betrag jedoch übersteigen. Es muss sich in
diesem Fall um eine Sachgesamtheit im Sinne der haushaltsrechtlichen
Bestimmungen handeln. Eine Sachgesamtheit liegt dann vor, wenn die Geräte
derart technisch oder wirtschaftlich miteinander verbunden sind, dass sie nur in
der gemeinsamen Verbindung genutzt werden. Die Geräte müssen nach ihrer Nutzung
und Zweckbestimmung in einem engen Sachzusammenhang stehen. Dabei ist in der
Regel nicht nach Erst-, Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung zu unterscheiden.
Wenn der Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes
beschafft wird und die Ausgabe insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es
sich ebenfalls um eine förderfähige Ausgabe. Bezuschusst werden nur Geräte und
Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung der Vereinsarbeit erforderlich
sind.
Gemäß den Anlagen zum Antrag des Fördervereins Karnevalsmuseum Eschweiler
2007 e.V. hat dieser im Jahr 2017 Ausstattungsgegenstände mit einem Gesamtwert
von 2.763,09 € angeschafft. Zu den Anschaffungen zählt u. a. ein Netzwerkschrank
inkl. Zubehör für einen Gesamtwert von 317,16 €. In den vergangenen Jahren
wurden für das Karnevalsmuseum durch den Förderverein viele technische Anlagen
beschafft und angebracht. In dem Netzwerkschrank läuft die gesamte Technik für
die Bewegungsmelder, Kameras und Alarmanlage zusammen. Zur Ausübung der
Vereinsarbeit gehört neben dem Einrichten des Karnevalsmuseums oder
Durchführung von Führungen u. a. auch die Büroarbeit. Um dieser in den
Räumlichkeiten des Karnevalsmuseums nachgehen zu können, wurden Büromöbel und
–stühle im Wert von 2.252,08 € angeschafft. Die zwei neuen Schaufensterpuppen
zu einem Betrag von 165,88 € wurden zur Erweiterung des Bestandes angeschafft,
damit die Sachspenden der Bevölkerung entsprechend der wachsenden Beliebtheit des
Karnevalsmuseums angemessen präsentiert werden können. Da die Anschaffungen zur
Aufstockung des bereits vorhandenen Bestandes beschafft worden sind und die
Ausgaben insgesamt mehr als 410 € betragen, handelt es sich hierbei um
förderfähige Ausgaben.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. hat ebenfalls einen
Antrag auf Förderung bei der StädteRegion Aachen eingereicht. Hierzu wird dem
Tourismus- und Kulturausschuss der StädteRegion Aachen am 06.12.2017 eine
Verwaltungsvorlage über die dort vorliegenden Anträge zur Kenntnis bzw. zum
Beschluss vorgelegt.
Die gemäß Ziffer 9.1 beizufügenden Unterlagen – letzter
Freistellungsbescheid sowie aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des
Amtsgerichtes – liegen vor. Der Antrag ist vor dem 01.09.2017 bei der
Stadtverwaltung eingegangen, sodass nach Ziffer 9.3 eine Berücksichtigung noch
in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Die Einreichung eines
Verwendungsnachweises nach Ziffer 10.5 entfällt, da dem Antrag alle
angefallenen Rechnungen in Kopie beigefügt sind.
Der Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V. erhielt in den
Jahren 2009 bis 2016 bereits Zuschüsse für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen, beschaffte jedoch vieles auch in erheblicher Eigenleistung.
Darüber hinaus stellt das Karnevalsmuseum ein wichtiges Aushängeschild für die
Stadt Eschweiler dar und trägt zur Brauchtumspflege bei.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Anschaffung von Geräten und
Ausrüstungsgegenständen dem Förderverein Karnevalsmuseum Eschweiler 2007 e.V.
einen Zuschussbetrag in Höhe von 828,93 €, entspricht 30% des Betrages von
2.763,09 €, zu bewilligen.
Laut Ziffer 2 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung
von Zuschüssen zur Kulturförderung“ handelt es sich jedoch bei Zuschüssen im
Rahmen der Kulturförderung um freiwillige Leistungen der Stadt Eschweiler, die
nur im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt
werden dürfen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht
nicht.
Im Haushalt 2017 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und –förderungen, Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 5.000,00 € bereitgestellt worden. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
keine