Betreff
Zustimmung zur Genehmigung einer üpl. Aufwendung für das HHJ 2013 in Höhe von 323.700,00 € im Produkt 063630101, Sachkonto 52320100 - (Dringliche Entscheidung)
Vorlage
075/14
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 323.700,00 € im Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -, bei Sachkonto 52320101 – Kostenerstattung an andere Jugendhilfeträger gem. §§ 89 ff. SGB VIII - erteilt.

 

Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von insgesamt 323.700,00 € ist gewährleistet durch Mehrertrag bei

Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -, Sachkonto 44821110 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger für Volljährige (§§ 89 ff. SGB VIII) - in Höhe von

269.000,00 € sowie

Mehrertrag bei

Produkt 063630101 – Hilfen für junge Menschen und ihre Familien – Kostenstelle 51000000 -, Sachkonto 44821100 – Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger (§§ 89 ff. SGB VIII) - in Höhe von

54.700,00 €.

 


Grundlage für die Kostenerstattungen an andere Jugendhilfeträger sind die §§ 89 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII). Sofern ein Kind aus seinem Wohnort heraus in einer Einrichtung in einer anderen Stadt untergebracht wird, sind die Kosten für die Betreuung an den Jugendhilfeträger (das Jugendamt) dieser anderen Stadt zu erstatten. In den meisten Fällen ist der Wohnort der Erziehungsberechtigten hier maßgebend.

 

Umgekehrt erhält die Stadt Eschweiler eine Kostenerstattung für diejenigen Kinder, die sie als Jugendhilfefall von anderen Städten und Gemeinden übernimmt.

 

Weder die Zahl der Fälle noch die Höhe der Kostenerstattungen an andere Träger als auch die Erstattung durch andere Träger lassen sich zu Beginn des Haushaltsjahres voraussagen. Gleichwohl bleibt das grundsätzliche Abrechnungsverfahren b.a.w. gleich dem der Vorjahre.

 

Im hier vorliegenden Fall können die noch benötigten Mehrausgaben durch Mehreinnahmen aus dem gleichen Bereich gedeckt werden.

 

Bereits in der Verwaltungsvorlage 073/12 wurden die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.12.2010 (5 C 17/09) auf die jugendhilferechtlichen Zuständigkeitsregelungen beschrieben. Als Konsequenz erfolgte auch noch in diesem Jahr in diversen Fällen eine mit hohem bürokratischem Aufwand versehene „Rückabwicklung“ von Jugendhilfefällen über mehrere Jahre. Da es sich dabei oft um kostenintensive „Heimfälle“ (Hilfe gem. § 34 SGB VIII) handelt, summieren sich die Jahresrechnungen pro Fall auf Beträge zwischen 40.000 und 60.000 €.

 

Bei den im Produkt 063630101 aufgeführten Hilfen für junge Menschen und ihre Familien handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn diese erheblich sind.

Nach § 9 Ziff. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2014 gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen i. S. d. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Ansatz um 50.000 € überschreiten. 


Produkt 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 52320100 Kostenerstattung an andere Jugendhilfeträger gem. §§ 89 ff SGB VIII

Haushaltsansatz

560.000,00 €

Zusätzlich bereitgestellt

377.700,00 €

./. Anordnungen

936.867,84€

Noch verfügbar

832,16 €

Absehbarer Bedarf

324.500,00 €

Noch bereitzustellende Mittel

323.700,00 €

 

Deckungskonto:

Produkt; 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 44821110 Kostenerstattung durch Jugendhilfeträgern für Volljährige (§§ 89 ff SGB VIII)

 

Haushaltsansatz

20.000,00 €

./. Anordnungen

289.553,71 €

Noch verfügbar

269.553,71 €

Absehbarer Bedarf

 

Höhe der abzugebenden Mittel

269.000,00€

 

 

Produkt; 06 363 01 01 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

Kostenstelle 5100 0000 Jugendamt

Sachkonto 44821100 Kostenerstattung durch Jugendhilfeträger (§§ 89 ff SGB VIII)

 

Haushaltsansatz

700.000,00 €

./. Anordnungen

764.171,51 €

Noch verfügbar

64.171,51 €

Absehbarer Bedarf

 

Höhe der abzugebenden Mittel

54.700,00 €

 

 


keine