Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Auch in diesem Jahr findet am 15.12.2017 eine Einbürgerungsfeier
für die neu Eingebürgerten der Stadt Eschweiler statt. Für viele Menschen ist
es immer noch eine große Hürde, den Prozess bis hin zur Einbürgerung zu
durchlaufen. Eine große emotionale Hürde sind auch die Sprach- und
Einbürgerungstests, die seit 2008 verpflichtend sind.
Aus dieser Sachlage stellt sich für viele Menschen mit
ausländischem Pass die Frage, wie gehe ich mit meiner Staatsbürgerschaft, die
ich bevor ich die deutsche beantragt habe, um. Muss ich meine eigene abgeben,
darf ich sie behalten?
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer
Eltern wird die sogenannte Optionspflicht abgeschafft: Bislang müssen sie sich
bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Nach aktueller Gesetzeslage gibt es die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die
Mehrstaatigkeit zu akzeptieren.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. September 2014 gebilligt. Am 3. Juli 2014
hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 20.
Dezember 2014 in Kraft.
1.
Wie bekommt
man die doppelte Staatsbürgerschaft?
Kinder
ausländischer Eltern oder mit einem deutschen und einem ausländischen
Elternteil haben ab der Geburt automatisch beide Staatsangehörigkeiten inne:
die deutsche und die ausländische. Bis 2014 galt: Bis zum 24. Geburtstag
mussten sie sich entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeit sie
annehmen wollen. Das galt für alle, die in einer solchen Konstellation nach
1990 in Deutschland geboren wurden. Diese
"Optionspflicht" wurde aber aufgehoben. Seit der Neuregelung 2014
können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern auch beide Staatsangehörigkeiten
behalten, wenn sie mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre hier zur
Schule gegangen sind.
2.
Kann man auch
im Erwachsenenalter noch eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen?
Ja.
In Deutschland geht das aber nur für EU-Bürger, Schweizer oder als anerkannter
Flüchtling und durch den Nachweis, dass man acht Jahre rechtmäßig in
Deutschland gelebt hat. Dann kann man zusätzlich die deutsche
Staatsangehörigkeit annehmen. Die Mehrstaatigkeit können Erwachsene auch
bekommen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen, die
Aufgabe der bisherigen aufgrund des Herkunftslandes aber schwierig ist oder
nicht akzeptiert wird (beispielsweise Afghanistan, Algerien, Kuba, Iran,
Marokko, Türkei und andere).
3.
Kann man sich
auch freiwillig gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entscheiden?
[x]
Ja.
Junge Erwachsene, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können nach
ihrer Volljährigkeit ihren zweiten, ausländischen Pass abgeben (s.o.). Alle
anderen können einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn sie sich gegen die
ausländische und für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Man muss
dann aber nachweisen, dass man sozusagen "einbürgerungsfähig" ist, also
bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für Menschen, die durch die
Heirat eines deutschen Partners die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen
möchten. All das regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz.
4.
Wie viele
Menschen mit zwei oder mehr Pässen leben in Deutschland?
Die
letzte offizielle Erfassung stammt aus dem Zensus 2011 (Quelle Melderegister,
alle 10 Jahre). Demnach lebten zu dem Zeitpunkt in Deutschland knapp 4,3
Millionen Menschen mit mindestens einem weiteren Pass,
darunter gut 530.000 Türken. Insgesamt leben hier rund drei Millionen Menschen,
die türkische Wurzeln haben – etwa türkische Eltern. Rund 1,5 Millionen
Türken haben keinen (zusätzlichen) deutschen Pass. Der Großteil hat aber ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht. Rund 800.000 Menschen mit türkischstämmigem
Hintergrund haben laut Zensus 2011 nur den deutschen Pass. Der so genannte
Mikrozensus (hochgerechnete Stichprobenumfrage) aus 2015 kam auf weit geringere
Zahlen, wonach nur 1,7 Millionen Bürger in Deutschland einen weiteren Pass
haben, davon nach Angaben der Befragten 246.000 Türken.
5. Wie ist die
aktuelle Regelung in Deutschland?
Die sogenannte Optionspflicht
zur Entscheidung zwischen zwei Staatsbürgerschaften entfällt seit dem 20.
Dezember 2014 für all diejenigen Kinder, die in Deutschland geboren und
aufgewachsen sind. Darunter fallen diejenigen, die:
·
bei Vollendung des 21. Lebensjahres
mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben
·
sechs Jahre eine Schule in
Deutschland besucht haben
·
über einen deutschen
Schulabschluss verfügen
·
eine abgeschlossene
Berufsausbildung vorweisen können
6.
Welche Rechte
und Pflichten ergeben sich durch die doppelte Staatsbürgerschaft?
Die
Rechte und Pflichten unterscheiden sich nicht voneinander. Für Menschen mit
zwei Pässen gelten jeweils die Gesetze, Rechte und Pflichten des Landes, in dem
sie sich (gerade) aufhalten. Kommt es für einen Deutschtürken mit zwei Pässen
in der Türkei also
zu einem Gerichtsprozess, gilt das türkische Recht. Im Fall des in der Türkei inhaftierten
Journalisten Deniz Yücel beispielsweise ist genau das das Problem. Bei ihm
greift die türkische Justiz, weil er die doppelte Staatsangehörigkeit hat.
Kommt ein Deutschtürke, der mittlerweile nur den deutschen Pass besitzt, in ein
türkisches Gefängnis, darf ihm nicht ohne deutsche Vertretung in der Türkei der
Prozess gemacht werden.
Es
kann aber auch Vorteile haben - etwa für Deutschtürken, die in der Türkei erben.
Der deutsche Staat könnte auf den geerbten Besitz nicht einfach zugreifen und
ihn besteuern.
Andererseits
können türkischstämmige junge Männer seit Abschaffung der Wehrpflicht in
Deutschland trotzdem von der Türkei einberufen werden.
7.
Welchen Pass
zeigen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft bei Reisen vor?
Grundsätzlich
gilt: Bei jeder Ausreise aus einem Land muss der Pass vorlegt werden, der auch
bei der Einreise vorlegt wurde. Welcher das ist, kann in den meisten Fällen
frei entschieden werden. Für Menschen, deren zweiter Pass aus dem EU-Ausland
ist, kann der deutsche Pass bei Reisen in die USA beispielsweise hilfreich
sein. Nicht uninteressant: Reist ein Deutschtürke nach Deutschland ein, muss er
den Behörden den deutschen Pass vorlegen – reist er in die Türkei, ist es
umgekehrt.
8.
Dürfen
Doppelstaatler eigentlich in beiden Ländern wählen?
Wer
zwei Staatsbürgerschaften hat, darf – die Demokratie
vorausgesetzt – auch in beiden Ländern wählen. Wahlberechtigte Deutschtürken
dürfen also sowohl bei deutschen Wahlen ihre Stimme abgeben, als auch in der
Türkei die Politik mitbestimmen. Zum Beispiel durch Briefwahl oder in den
türkischen Konsulaten/Wahllokalen (seit 2014). Türken mit Bleiberecht aber ohne
deutschen Pass dürfen übrigens – anders als EU-Bürger mit zwei
Staatsangehörigkeiten – in Deutschland nicht einmal an Kommunalwahlen
teilnehmen.
9.
Welche Länder
erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft?
Rund die Hälfte aller Länder
erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. In den letzten zwanzig Jahren haben
viele Staaten ihre Gesetze entsprechend geändert und liberalisiert.
Keine
keine