Betreff
2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017
Vorlage
353/17
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Die als Anlage 4 beigefügte 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 wird beschlossen.

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

27.10.2017

 

 

 

gez. Bertram

 

gez. Bündgens

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschäftigte sich in der Vergangenheit bereits mehrfach (zuletzt in der Sitzung am 16.08.2017) mit der Thematik der verkaufsoffenen Sonntage und der Vereinbarkeit der Regelungen in Eschweiler mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. der Rechtsprechung. Zu Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 375/16 und 251/17 verwiesen.

Der Citymanagement e.V. legte Mitte der 42. Kalenderwoche die Planung für das Stadtfest 10.-12.11.2017 vor (Anlage 1) und beantragte gleichzeitig die erneute Reduzierung der vom verkaufsoffenen Sonntag am 12.11.2017 betroffenen Fläche. Das Programm zum Tag des Karnevals am 12.11.2017 sieht eine Ausdehnung vom Vorplatz des Talbahnhofs (Aufstellung aller Karnevalsvereine) über die Marienstraße (Vorstellung des designierten Prinzenpaars mit Rahmenprogramm) und die Fußgängerzone bis hin zum Eschweiler Marktplatz (Rahmenprogramm „Jecke Tön Projekt und traditionelles Prinzenwiegen) vor. Der Tag des Karnevals mit Vorstellung des designierten Prinzenpaars und Prinzenwiegen ist alljährlich einer der wichtigsten Tage im Hinblick auf die beginnende Karnevalssession; in diesem Jahr fällt dieser Tag auf den Folgetag des 11.11., also den Tag nach der traditionellen Eröffnung der Karnevalssession. Gerade in einer karnevalistisch geprägten Stadt wie Eschweiler wird erwartet, dass die Zahl der die Veranstaltungen besuchenden Personen die der Käufer/innen erheblich übersteigt.

Die Erfahrungen der vergangenen Stadtfeste bzw. verkaufsoffenen Sonntage führten zu der Erkenntnis, dass die von der Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag erfasste betroffene Fläche in der Ausdehnung des Septemberstadtfests und erst Recht in der ursprünglich vorgesehenen Größenordnung (von der Rue de Wattrelos im Westen bis zur Kölner Straße im Osten) nach den geltenden Bestimmungen nicht haltbar ist. Im Hinblick auf die notwendigen Voraussetzungen (hier: Verhältnis Veranstaltungsfläche zu Verkaufsfläche) beantragte das Citymanagement mit Email vom 17.10.2017 (Anlage 2) den verkaufsoffenen Sonntag am 12.11.2017 aus Anlass des Stadtfestes in der nachfolgend umgrenzten Ausdehnung:

-          Dürener Straße (Norden)

-          Talstraße einschließlich Röthgener Straße (Süden)

-          Bergrather Straße (Osten)

-          Röthgener Straße/Langwahn (Westen)    

Eine Karte des entsprechenden Gebiets ist als Anlage 3 beigefügt.

Die Verwaltung teilt die Auffassung des Citymanagement e.V., nach der die zum Tag des Karnevals stattfindenden Veranstaltungsteile keinen Bezug zu den in der ursprünglichen ordnungsbehördlichen Verordnung vorgesehenen Flächen im Osten (Bereich Baumarkt/Kölner Straße) und Westen (Auerbach-Center) ermöglichen. Insofern kann die vom verkaufsoffenen Sonntag am 12.11.2017 erfasste Fläche sich nicht auf diese Randbereiche erstrecken.

Die mit Entscheidung des Stadtrats vom 13.12.2016 gefasste ordnungsbehördliche Verordnung sah eine Einbeziehung der Veranstaltungsbereiche im östlichen Stadtzentrum (Baumarkt) sowie im westlichen Stadtzentrum (Auerbach-Center) vor. Da sich die 1. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung (Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses für den Rat  am 30.08.2017, Genehmigung durch den Stadtrat am 27.09.2017) nur auf das September-Stadtfest bezog, ist die ordnungsbehördliche Verordnung insofern erneut zu ändern.

 

 

Nach den bislang vorliegenden Informationen veranstaltet der Citymanagement e.V. in der Zeit vom 08.-20.12.2017 erneut einen Weihnachtsmarkt auf dem Eschweiler Marktplatz. Für den 17.12.2017 ist daher ein weiterer verkaufsoffener Sonntag aus Anlass dieses Weihnachtsmarktes vorgesehen. Auch in diesem Fall sah die ursprüngliche Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung eine Ausdehnung des von der Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag erfassten Gebietes bis zur westlichen (Auerbach-Center) und östlichen (Baumarkt Kölner Straße) Innenstadt vor.

 

 

Ausgehend von der im Jahr 2016 festgestellten, gegenüber Vorjahren gestiegenen Anzahl von Besuchern des Eschweiler Weihnachtsmarktes und im Hinblick auf analog der Vorjahre erwartete ergänzende kleinere Veranstaltungsteile im Umfeld des unmittelbaren Stadtzentrums (Fußgängerzone und Marienstraße) ist auch in diesem Fall davon auszugehen, dass eine Umgrenzung in der Ausdehnung der ursprünglichen ordnungsbehördlichen Verordnung (Rue de Wattrelos im Westen bis Kölner Straße im Osten) nicht die notwendige Anbindung an die Veranstaltungen aufweist.

 

Die Sitzung des Stadrats am 08.11.2017 bietet die Gewähr für eine notwendige Beratung in dem für die Entscheidung zuständigen Gremium. Ausgehend von der Tatsache, dass von Seiten der Verwaltung jedoch nicht nur die Notwendigkeit einer Anpassung des von der Regelung zum verkaufsoffenen Sonntag erfassten Gebiets gesehen, sondern im Gegenteil keine rechtlich haltbare und im Hinblick auf die jüngere Vergangenheit mit den geltenden Regelungen vereinbare Alternative gesehen wird, sollte bereits jetzt eine Anpassung des Geltungsbereiches auch für den 17.12.2017 erfolgen.

 

Das von der Regelung betroffene Gebiet ist insofern wie in Anlage 3 dargestellt auf den verkleinerten Bereich zu reduzieren, so dass sich die 2. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung auf die verkaufsoffenen Sonntage am 12.11.2017 und 17.12.2017 bezieht und die entsprechende öffentliche Bekanntmachung nicht für beide Fälle separat erfolgen muss.

 


keine finanziellen Auswirkungen

 


keine personellen Auswirkungen