Gemäß § 3 des
Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
wird für den Schiedsamtsbezirk Eschweiler II
Herr/Frau
zur Schiedsperson
für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Im Schiedsamtsbezirk II – Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt
nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler,
südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze
Eschweiler – ist eine Neuwahl erforderlich.
Die Schiedsperson, Frau Roswitha Eichberg, teilte mit Schreiben vom
14.07.2017 mit, dass sie ihr Amt als Schiedsfrau wegen Umzug nach Wassenberg am
15.10.2017 niederlegt, so dass eine Neuwahl für dieses Amt erforderlich ist.
Aus der Bürgerschaft der Stadt Eschweiler hat sich um dieses Amt der
Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II beworben:
Herr Günter Badura, Odilienstr. 129, 52249 Eschweiler.
Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingereicht.
Die Fraktionen sowie der Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler
waren mit Schreiben vom 24.08.2017 gebeten worden, Wahlvorschläge zu
unterbreiten. Parallel hierzu war die Neuwahl der Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Eschweiler II öffentlich ausgeschrieben und in den lokalen
Medien, dem Amtsblatt der Stadt Eschweiler sowie auf der Homepage der Stadt
Eschweiler bekannt gemacht worden.
Ferner wurde die Bezirksvereinigung Aachen im BDS als die regionale
Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen zum
Ziel gesetzt hat, entsprechend der gesetzlichen Regelung mit Schreiben vom
18.10.2017 angehört (siehe Anlage). Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Sitzungsvorlage lag die Stellungnahme noch nicht vor.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine personellen Auswirkungen