Betreff
Wahl einer Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II – Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler –
Vorlage
350/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Gemäß § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wird für den Schiedsamtsbezirk Eschweiler II

 

Herr/Frau

 

zur Schiedsperson

 

für die Dauer von 5 Jahren gewählt.


Im Schiedsamtsbezirk II – Gebiet südlich der Talbahn, begrenzt nördlich durch die Talbahn, östlich durch die Grenze zum Stadtteil Weisweiler, südlich durch die Stadtgrenze Eschweiler und westlich durch die Stadtgrenze Eschweiler – ist eine Neuwahl erforderlich.

 

Die Schiedsperson, Frau Roswitha Eichberg, teilte mit Schreiben vom 14.07.2017 mit, dass sie ihr Amt als Schiedsfrau wegen Umzug nach Wassenberg am 15.10.2017 niederlegt, so dass eine Neuwahl für dieses Amt erforderlich ist.

 

Aus der Bürgerschaft der Stadt Eschweiler hat sich um dieses Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Eschweiler II beworben:

 

Herr Günter Badura, Odilienstr. 129, 52249 Eschweiler.

 

Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Die Fraktionen sowie der Einzelvertreter im Rat der Stadt Eschweiler waren mit Schreiben vom 24.08.2017 gebeten worden, Wahlvorschläge zu unterbreiten. Parallel hierzu war die Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Eschweiler II öffentlich ausgeschrieben und in den lokalen Medien, dem Amtsblatt der Stadt Eschweiler sowie auf der Homepage der Stadt Eschweiler bekannt gemacht worden.

 

Ferner wurde die Bezirksvereinigung Aachen im BDS als die regionale Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen zum Ziel gesetzt hat, entsprechend der gesetzlichen Regelung mit Schreiben vom 18.10.2017 angehört (siehe Anlage). Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage lag die Stellungnahme noch nicht vor.

 


Keine finanziellen Auswirkungen


Keine personellen Auswirkungen