Stadtverkehrsförderung - Förderung des kommunalen Straßenbaus
hier: Programmberatungsgespräch für das Programmjahr 2018 (und folgende)
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Für die Förderung des kommunalen Straßenbaus sind das Jahresprogramm 2018 und das mittelfristige Programm aufzustellen.
Im vergangenen Jahr hat kein Programmberatungsgespräch stattgefunden, weil die Finanzausstattung des Programms dies nicht sinnvoll erscheinen ließ. Mit Schreiben des Staatssekretärs des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein – Westfalen (MBWSV) vom 04. Januar 2017 an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW konnte jedoch für die Zukunft eine Finanzausstattung des Förderprogramms in Aussicht gestellt werden.
Das Programmberatungsgespräch zur Fortschreibung des Stadtverkehrsförderprogramms fand am 14. September 2017 bei der Bezirksregierung Köln (BR) statt.
Es wurde dort über die Programmaufnahme neuer Maßnahmen sowie über eventuelle zeitliche Verschiebungen des Baubeginns bereits eingeplanter und noch nicht bewilligter Maßnahmen gesprochen.
Im Einzelnen wurden für die die Stadt Eschweiler betreffenden Maßnahmen zwischen den beteiligten Vertretern des MBWSV, der BR, der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler folgende Festlegungen getroffen:
Lfd. Nr. |
OM |
Name des Antragstellers |
Beschreibung |
Einplanungsjahr |
Beantragter Baubeginn |
Förderfähiges Vorhaben |
8 |
1997 1600 |
Stadt Eschweiler |
Beseitigung plangleicher BÜ „Jägerspfad“ |
2018 |
1997 |
Kostenanteile nach §§ 3, 13 EKrG |
9 |
2006 06354 |
Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen) |
Ausbau der Nebenanlagen K 33, Jülicher Straße, Dürwiß |
2019 |
2017 |
Gehweg/Parkstreifen bei geteilter Baulast |
10 |
2013 19334 |
Stadt Eschweiler (StädteRegion Aachen) |
Neubau der Eisenbahnüberführung Stich |
2022 |
2016 |
Kostenanteile für sonstige EKrG - Maßnahmen |
11 |
2013 19334 |
Stadt Eschweiler |
Umbau der Steinstraße |
2019 |
2019 |
Verkehrswichtige Straße |
Einplanungen in 2019 und später besagen, dass es sich um eine reine Vormerkung handelt, eine sichere Zusage für eine Förderung kann erst im Programmberatungsgespräch 2018 erfolgen.
Je nach der Anzahl und der Dringlichkeit anderer Maßnahmen in NRW und der zukünftigen Finanzausstattung des Programmes kann also auch noch eine Verschiebung auf einen späteren oder früheren Zeitpunkt erfolgen.
Die Planungen und Haushaltsanmeldungen für die o. a. Maßnahmen werden an den jeweils aktuellen Kenntnistand bzgl. der Förderung angepasst.
keine
keine