Betreff
Einführung und Verpflichtung einer sachkundigen Einwohnerin
Vorlage
342/17
Art
Einführung und Verpflichtung

Die sachkundige Einwohnerin Michaela Kobalay wird von der Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:

„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“

 

Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.

 


Frau Michaela Kobalay wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 27.09.2017 als sachkundige Einwohnerin für den Sozialdienst katholischer Frauen in den Sozial- und Seniorenausschuss bestellt.

 

Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen ist § 67 Abs. 3 i.V.m.
§ 58 Abs. 2 GO NRW.

 


keine 

 


keine