hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Gemäß
Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und des Bürgermeisters, in der aktuellen Fassung, § 11
“Integrationsrat“
(2), ist ausgeführt, dass der
Integrationsrat an den Beratungen über die Haushaltssatzung mitwirkt und über
alle Haushaltsansätze berät, die seine Aufgaben betreffen und dazu Vorschläge
und Anregungen machen kann.
Die entsprechenden Beratungsunterlagen wurden den Mitgliedern des Integrationsrates, die nicht Ratsmitglieder sind, am 28. September 2017 zur Verfügung gestellt. Die eventuellen Vorschläge und Anregungen des Integrationsrates werden dann zur Sitzung des (koordinierenden) Haupt- und Finanzausschusses am 22. November 2017 in die weiteren Haushaltsplanberatungen eingebracht.
keine
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