hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler vom 27.09.2017
Die Verwaltung wird
beauftragt, den aktuellen Stromliefervertrag zum 31.12.2018 zu kündigen und
gleichzeitig die „Lieferung von 100% Ökostrom aus Bestandsanlagen für die Stadt
Eschweiler vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit der Möglichkeit zur Verlängerung um
jeweils 1 weiteres Jahr“ auszuschreiben.
Unter Bezugnahme auf
die nichtöffentliche Verwaltungsvorlage 223/17 wurde in der Sitzung des Rates
der Stadt Eschweiler am 27.09.2017 durch die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
beantragt, die Beratung über die Belieferung der Stadt Eschweiler mit Ökostrom in
den öffentlichen Teil zu verlegen. Dem Antrag wird mit dieser Vorlage
entsprochen:
2012 wurde die
Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Eschweiler für den Zeitraum
01.08.2012 bis 31.12.2015 mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein
Jahr europaweit ausgeschrieben.
Gemäß der
Beschlussfassung des Rates vom 14.12.2011 wurde ein Strommix aus 70 %
Normalstrom und 30 % Ökostrom aus Bestandsanlagen ausgeschrieben.
Aufgrund der
vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel und der Vertragsverlängerungsklausel
konnte der laufende Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden, ohne dass der
Stadt ein Nachteil entstanden ist.
Der laufende Vertrag
endet, bei Kündigung zum 31.12.2017, am 31.12.2018.
Der Strommix aus 70
% Normalstrom und 30 % Ökostrom spiegelt nicht mehr die stetigen Bemühungen um
den Klimaschutz, die CO2-Einsparungen und die Nachhaltigkeit der Stadt wider
und wird der Vorbildfunktion einer Kommune nicht gerecht.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Lieferung von 100 % Ökostrom aus Bestandsanlagen
auszuschreiben. Der Marktanalyse Ökostrom 04/2014 des Umweltbundesamtes zu
Folge, wird der Zubau von Anlagen zur EE-Stromerzeugung durch andere
Instrumente als den Ökostromhandel bewirkt. Der Ökostromhandel bewirkt primär
eine Umverteilung des im europäischen System vorhandenen EE-Stromangebots.
Darüber hinaus ist,
laut Einschätzung des Fachbüros switch.on GmbH, bei Ökostrom aus
Bestandsanlagen lediglich noch mit einer Teuerung von 0 – 0,2 Cent pro
Kilowattstunde im Vergleich zum Normalstrom zu rechnen (bei Ökostrom mit einer
Neuanlagenquote beträgt die Teuerung immer noch 0,5 – 1 Cent pro
Kilowattstunde).
Ausgehend von dem im
Energiebericht 2016 dargestellten Stromverbrauch von 5.859.821 kWh und einer
mittleren Teuerung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde könnte dies bei 100 %
Ökostrom aus Bestandsanlagen Mehrkosten von ca. 5.900 € verursachen.
In 2012 wurde ein
Strombedarf von 6,1 Mio. kWh ausgeschrieben. Ausgehend von den aktuellen
Abrechnungen wird der Bedarf in ähnlicher Höhe wieder ausgeschrieben werden,
was dann zu Mehrkosten von ca. 6.200 € führen könnte.
Hinzu kommen die
einmaligen Kosten für die Beratung und Durchführung der Ausschreibung durch ein
Fachbüro.
Die Beauftragung
eines Fachbüros ist jedoch unumgänglich, da die Ausschreibung von
Stromlieferungen spezielle Anforderung stellt und diese nicht durch die
Verwaltung zu leisten sind.
Mit den Mehrkosten von ca. 6.200 € werden anteilig im Produkt 01 111 1201 die Sachkonten
- 52410110 Energiekosten Obdachlosen- und Asylunterkünfte
- 52410100 Beleuchtung und Strom
- 52410700 Stromversorgung Straßenbeleuchtung
- 52412100 Strom Bäder
- 52413100 Strom Festhallen
belastet.
Mittel für die Beauftragung des Fachbüros wurden für 2018 im Produkt 01 111 1201 auf Sachkonto 5291 7000 Gutachten/ Beratungshonorare externe Unternehmen mit 12.000 € angemeldet.