Betreff
Belieferung der Stadt Eschweiler mit 100% Ökostrom
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen aus der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler vom 27.09.2017
Vorlage
332/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Stromliefervertrag zum 31.12.2018 zu kündigen und gleichzeitig die „Lieferung von 100% Ökostrom aus Bestandsanlagen für die Stadt Eschweiler vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr“ auszuschreiben.

 


Unter Bezugnahme auf die nichtöffentliche Verwaltungsvorlage 223/17 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 27.09.2017 durch die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen beantragt, die Beratung über die Belieferung der Stadt Eschweiler mit Ökostrom in den öffentlichen Teil zu verlegen. Dem Antrag wird mit dieser Vorlage entsprochen:

 

2012 wurde die Lieferung von elektrischer Energie für die Stadt Eschweiler für den Zeitraum 01.08.2012 bis 31.12.2015 mit der Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein Jahr europaweit ausgeschrieben.

Gemäß der Beschlussfassung des Rates vom 14.12.2011 wurde ein Strommix aus 70 % Normalstrom und 30 % Ökostrom aus Bestandsanlagen ausgeschrieben.

 

Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisanpassungsklausel und der Vertragsverlängerungsklausel konnte der laufende Vertrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden, ohne dass der Stadt ein Nachteil entstanden ist.

Der laufende Vertrag endet, bei Kündigung zum 31.12.2017, am 31.12.2018.

 

Der Strommix aus 70 % Normalstrom und 30 % Ökostrom spiegelt nicht mehr die stetigen Bemühungen um den Klimaschutz, die CO2-Einsparungen und die Nachhaltigkeit der Stadt wider und wird der Vorbildfunktion einer Kommune nicht gerecht.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Lieferung von 100 % Ökostrom aus Bestandsanlagen auszuschreiben. Der Marktanalyse Ökostrom 04/2014 des Umweltbundesamtes zu Folge, wird der Zubau von Anlagen zur EE-Stromerzeugung durch andere Instrumente als den Ökostromhandel bewirkt. Der Ökostromhandel bewirkt primär eine Umverteilung des im europäischen System vorhandenen EE-Stromangebots.

Darüber hinaus ist, laut Einschätzung des Fachbüros switch.on GmbH, bei Ökostrom aus Bestandsanlagen lediglich noch mit einer Teuerung von 0 – 0,2 Cent pro Kilowattstunde im Vergleich zum Normalstrom zu rechnen (bei Ökostrom mit einer Neuanlagenquote beträgt die Teuerung immer noch 0,5 – 1 Cent pro Kilowattstunde).

 

Ausgehend von dem im Energiebericht 2016 dargestellten Stromverbrauch von 5.859.821 kWh und einer mittleren Teuerung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde könnte dies bei 100 % Ökostrom aus Bestandsanlagen Mehrkosten von ca. 5.900 € verursachen.

In 2012 wurde ein Strombedarf von 6,1 Mio. kWh ausgeschrieben. Ausgehend von den aktuellen Abrechnungen wird der Bedarf in ähnlicher Höhe wieder ausgeschrieben werden, was dann zu Mehrkosten von ca. 6.200 € führen könnte.

 

Hinzu kommen die einmaligen Kosten für die Beratung und Durchführung der Ausschreibung durch ein Fachbüro.

Die Beauftragung eines Fachbüros ist jedoch unumgänglich, da die Ausschreibung von Stromlieferungen spezielle Anforderung stellt und diese nicht durch die Verwaltung zu leisten sind.

 


Mit den Mehrkosten von ca. 6.200 € werden anteilig im Produkt 01 111 1201 die Sachkonten

- 52410110 Energiekosten Obdachlosen- und Asylunterkünfte

- 52410100 Beleuchtung und Strom 

- 52410700 Stromversorgung Straßenbeleuchtung

- 52412100 Strom Bäder

- 52413100 Strom Festhallen

belastet.

 

Mittel für die Beauftragung des Fachbüros wurden für 2018 im Produkt 01 111 1201 auf Sachkonto 5291 7000 Gutachten/ Beratungshonorare externe Unternehmen mit 12.000 € angemeldet.