Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
321/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Entwicklung des Forderungsmanagements im Bereich der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen.

 

Fremde Amtshilfeersuchen

Die Schnittstelle zum elektronischen Im- als auch Export von Amtshilfeersuchen wurde zwischenzeitlich durch die regioiT eingerichtet. Die vollumfängliche Nutzung dieses Datentransfers kann jedoch erst nach der zurzeit laufenden Behebung von Schnittstellenproblemen durch den Softwareanbieter erfolgen. Mit der nächsten Berichterstattung wird hierzu entsprechend informiert.

 

 

Inkassounternehmen

In der letzten Informationsvorlage Nr. 121/17 wurde bereits dargestellt, dass die Verwaltung im Rahmen des Forderungsmanagements beabsichtige, die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) als Erfüllungsgehilfe bei der Beitreibung bereits niedergeschlagener Forderungen zu beauftragen. Der entsprechende Vertrag wurde seitens der Verwaltung mit der BHI zum 01.09.2017 geschlossen. Hierin wurde u.a. vereinbart, dass unbefristet niedergeschlagene Forderungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erst ab einer Gesamtforderung in Höhe von 15,00 Euro durch die BHI beigetrieben werden.

 

In einem ersten Schritt wurde der BHI eine Aufstellung aller unbefristet niedergeschlagenen Forderungen im Zeitraum 01.01.2015 bis 04.07.2017 ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro (= 798 Fälle mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.032.937 €) zur weiteren Bearbeitung übersandt. Über die ersten Erfahrungen wird mit dem nächsten Sachstandsbericht informiert.

 

 

Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Die Verwaltung macht bei rückständigen Steuerforderungen von der seit Anfang des Jahres für Kommunen bestehenden Möglichkeit Gebrauch, das Kontenabrufverfahren beim BZSt elektronisch durchzuführen. Das Verfahren bietet den Vorteil einer deutlich schnelleren Bearbeitung. Bislang wurden die jeweiligen Anfragen postalisch an das BZSt gestellt, eine Bearbeitung erfolgte in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Durch den elektronischen Versand liegen Ergebnisse bereits innerhalb von 2-3 Werktagen vor.

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich mit Stand 02.10.2017 wie folgt dar:

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf mit Stand 02.10.2017 ist als Anlage beigefügt.

 

Die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen stellt ich wie folgt dar:

 

Stand 09.01.2013 (VV 022/13):  4.005.727,00 €

Stand 01.07.2013 (VV 226/13):  3.332.000,00 €

Stand 20.11.2013 (VV 378/13):  3.109.000,00 €

Stand 25.09.2014 (VV 390/14):  2.565.850,07 €

Stand 23.03.2015 (VV 105/15):  2.401.343,43 €

Stand 01.09.2015 (VV 258/15):  2.033.984,29 €

Stand 07.04.2016 (VV 092/16):  1.927.313,92 €

Stand 05.09.2016 (VV 244/16):  1.772.649,26 €

Stand 21.06.2017 (VV 121/17):  2.065.191,68 €

Stand 07.11.2017 (VV 321/17):  2.032.784,73 €


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.


Das Sachgebiet Vollstreckung ist mit insgesamt 9 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern besetzt, wovon 3 Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig sind. Die veranschlagten Personalaufwendungen belaufen sich im Jahr 2017 auf insgesamt 383.650,00 €.