Der Rat der Stadt Eschweiler stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG zu.

 


1.       Allgemeines

Aus Gründen der Sicherheit und der besseren Verkehrsabwicklung wünscht die Deutsche Bahn AG die Beseitigung der höhengleichen Kreuzung (Bahnübergang) der Gemeindestraße „Jägerspfad“ mit der DB-Strecke 2600 in Bahn-km 56,042 in Eschweiler. Als Ersatz wird eine Eisenbahnüberführung für den Fuß- und Radverkehr (EÜ (F/R)) in Bahn-km 56,356 (EÜ (F/R) Burgstraße) hergestellt. Der Kraftfahrzeugverkehr wird künftig ausschließlich über die zu diesem Zweck verlängerte Straße „Florianweg“ zur K 33 (Stich) geführt, die ihrerseits die Bahnlinie höhenfrei unterquert.

 

Mit dem Neubau der EÜ (F/R) Burgstraße erfolgt die Anbindung des südlich gelegenen Wohnbaugebiets „Ringofen“ an die Burgstraße und damit die Innenstadt. Die baulich noch vorhandene, aber nicht mehr nutzbare EÜ (F) Aachener Pfad in Bahn-km 56,335 soll zurückgebaut werden. Die Beseitigung des BÜ Jägerspfad steht in Abhängigkeit zur Realisierung des ersten Bauabschnitts der ABS 4 II und muss als Vorabmaßnahme vor der Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerkes (Außenstelle) ESTW-A in Eschweiler umgesetzt werden.

 

Für die Maßnahme wurde in der Vergangenheit ein Plangenehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt, die Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes erfolgte mit Schreiben vom 04.05.2009 Aktenzeichen 60121/60132 Pap 233/02. Der Bau der Verbindungstraße ist durch den Bebauungsplan Nr. 235 – Ringofengelände - und der Bau des Rad- und Fußweges durch den Bebauungsplan Nr. 240 Rad- / Fußwegverbindung Ringofen / Burgstraße geregelt.

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird die DB AG mit den Arbeiten im Bereich der EÜ (F/R) Burgstraße 2018 beginnen. Die Schließung des BÜ Jägerspfad soll im Juni 2018 erfolgen. Die EÜ (F/R) Burgstraße steht dann ab Dezember 2018 zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme soll im Sommer 2019 abgeschlossen sein.

 

2.       Maßnahmenumfang

Durch den Wegfall des BÜ ist ein Queren für die nicht-schienengebundenen Verkehre in Zukunft an dieser Stelle nicht mehr möglich, daher besteht hier der Anspruch auf Ersatz. Insgesamt werden die folgenden Maßnahmen, gegliedert nach Zuständigkeit, im Zusammenhang mit der Auflassung des BÜ ergriffen.

Seitens der DB Netz AG:

a)       Beseitigung des Bahnüberganges Jägerspfad einschließlich der erforderlichen Änderungen an den elektrotechnischen Anlagen und den Signal-, Oberleitungs- und Fernmeldeanlagen der DB AG und Herstellen des Regelbettungsquerschnittes,

b)       Rückbau der nicht mehr benötigten Straßenflächen des Jägerspfades zwischen  Bahnübergang und Burgstraße bzw. Oberdorf, die gewonnenen Flächen werden nach Planung der Stadt rekultiviert,

c)       Neubau einer Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer (EÜ (F/R) einschließlich der entwässerungstechnischen Einrichtungen mit einer lichten Weite von 5,00 m und einer lichten Höhe von 2,50  m. Die Brückenbreite beträgt 22,10 - 22,54 m (zwischen den Geländern),

d)       Neubau einer Schallschutzwand auf der neuen EÜ (F/R) inkl. ggf. erforderlicher Stützwand (Sockelfundament über OK Erdreich),

e)       Abbruch und an die neue Eisenbahnüberführung angepasster Neubau der Stützwand zur Abfangung des Bahndammes auf der Nordseite,

f)        Rückbau der abgängigen Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer (EÜ Aachener Pfad) einschließlich Wiederherstellung der Böschung,

g)       Änderung von Oberleitungen bzw. Verlegung von Oberleitungsmasten im Baufeld der neuen Eisenbahnüberführung,

h)       bauzeitliche Sicherung der vorhandenen Leitungen der DB.

 

Seitens der Stadt Eschweiler:

i)         Verkehrsgerechte Anpassung der Fahrbahn in den Einmündungsbereichen Jägerspfad / Burgstraße sowie Jägerspfad / Oberdorf,

j)         Neubau des Fuß-und Radweges von der Burgstraße zum Florianweg als Zuwegung der EÜ (F/R),

k)       Entschädigung für bauzeitliche Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter,

l)         Bauzeitliche Sicherung der vorhandenen Leitungen Dritter,

m)     Verlängerung des Florianweges von der Feuerwache bis zum Jägerspfad für den Kfz-Verkehr mit einer befestigten Breite von 6,50 m,

n)       Herstellung und Anpassung der Straßenbeleuchtung,

o)       Ertüchtigung der vorhandenen Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Florianweg / Stich,

p)       Aufweitung des Kreuzungsbereichs Florianweg / Stich für die Einrichtung von Linksabbiegespuren,

 

 

Als nicht kreuzungsbedingt ist der Rückbau des provisorischen Teils des Erdwalls im Baufeld der neuen EÜ (F/R) Burgstraße zu betrachten. Dieses Provisorium wurde mit der Erschließung des Wohngebietes Ringofengelände 2006 hergestellt. Nur mit einem existierenden, lückenlosen Lärmschutz war die Besiedelung des Baugebietes zulässig. Da allerdings erst mit der Herstellung der im Vortriebverfahren herzustellenden Eisenbahnüberführung auch der endgültige Lärmschutz als Wand errichtet werden kann, musste das Provisorium errichtet werden.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird bezüglich der weiteren Regelungsinhalte der Vereinbarung auf den Text in Anlage 0 verwiesen.

 

3.       Kostenteilung

Die Beseitigung eines plangleichen Knotenpunktes mit einer Bahnstrecke erfolgt nach den §§ 3 und 13 Abs. 1  Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Der Umfang der in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Beseitigung des BÜ und der erforderlichen Ersatzmaßnahmen ist dem Erläuterungsbericht der Anlage 1 zu entnehmen. Die Kosten der Maßnahme betragen nach der Anlage 2 5.222.295,91 €, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungskosten.

Von diesen Kosten sind 4.916.709,31 € kreuzungsbedingt. Sie werden insoweit nach § 13 Abs. 1 EKrG von der DB Netz AG, von der Stadt Eschweiler und vom Bund zu je einem Drittel getragen. Demnach entfallen 1.638.903,10 € auf die Stadt Eschweiler. Des Weiteren sind 305.586,60 € für den Teilrückbau des Lärmschutzes erforderlich.

 

4.       Förderung

Der städtische Anteil des oben beschrieben Maßnahmenpaketes ist nach dem Entflechtgesetz förderfähig. Ein Einplanungsantrag wurde bereits 1994 gestellt; die Maßnahme wird dort seither unter dem Ordnungsmerkmal OM 1997 16 00 geführt. Der Finanzierungsantrag wurde 2015 eingereicht. Damit seitens der Bezirksregierung Köln eine Bewilligung ausgesprochen werden kann, ist eine rechtsgültige Kreuzungsvereinbarung erforderlich.

Für in der Vergangenheit seitens der Stadt durchgeführte umfangreiche Maßnahmen, die für die Erschließung des Ringofengeländes notwendig waren, wurde seitens des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport mit Erlass vom 09.02.1998 anerkannt, dass es sich um Vorsorgemaßnahmen handelte. Nach Abschluss der Vereinbarung kann nun ein Teil dieser „Vorfinanzierung“ an die Stadt Eschweiler „zurückfließen“.

 


Ausgaben:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf  5.222.295,91 € geschätzt. Die hierin enthaltenen Maßnahmen werden zum Teil durch die DB und zum Teil durch die Stadt Eschweiler durchgeführt und vorfinanziert. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

 

Die unter Punkt 2 gemachte Aufzählung der Maßnahmen i) bis p) werden bzw. wurden bereits durch die Stadt Eschweiler erbracht. Ihr Umfang beläuft sich nach Schätzung auf 1.500.186,60 €, wovon bereits 701.440,00 € verbaut wurden. Im HHJ 2018 werden 577.586,60 € kassenwirksam. Die Mittel stehen bei Produkt 125410101, Sachkonto 28111203 (Sonstige Rückstellungen) zur Verfügung.

 

Die übrigen Maßnahmen der Stadt Eschweiler sind für das Jahr 2019 vorgesehen. Entsprechende Mittel werden bei den Haushaltsanmeldungen im nächsten Jahr berücksichtigt.

 

Einnahmen:

Der Eigenanteil der Stadt Eschweiler in Höhe von 1.638.903,10 € wird zu 75 % (=1.229.183,86 €) durch die Bezirksregierung Köln gefördert. Aus dieser Gesamtfördersumme wird für 2018 ein Teilbetrag in Höhe von 526.080 € erwartet. Diese Einnahme ist entsprechend bei Produkt 125410101, Sachkonto 38100002, IV17AIB010 im Haushalt berücksichtigt.

 

Der Restbetrag in Höhe von 703.103,86 € wird nach Baufortschritt abgerufen. Hierzu wurde bei Produkt 125410101, Sachkonto 41410000 für 2018 ein Betrag von 466.650,00 € und für 2019 ein Betrag von 233.350,00 €in den Haushalt eingestellt. Der darüber hinausgehende Restbetrag wird bei den Haushaltsanmeldungen im nächsten Jahr für das jeweilige HHJ berücksichtigt werden.


Die Betreuung erfolgt durch die Abteilung 660.