Der Rat der Stadt
Eschweiler stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit der
Deutschen Bahn AG zu.
1. Allgemeines
Aus Gründen der
Sicherheit und der besseren Verkehrsabwicklung wünscht die Deutsche Bahn AG die
Beseitigung der höhengleichen Kreuzung (Bahnübergang) der Gemeindestraße
„Jägerspfad“ mit der DB-Strecke 2600 in Bahn-km 56,042 in Eschweiler. Als
Ersatz wird eine Eisenbahnüberführung für den Fuß- und Radverkehr
(EÜ (F/R)) in Bahn-km 56,356 (EÜ (F/R) Burgstraße) hergestellt. Der
Kraftfahrzeugverkehr wird künftig ausschließlich über die zu diesem Zweck
verlängerte Straße „Florianweg“ zur K 33 (Stich) geführt, die ihrerseits die
Bahnlinie höhenfrei unterquert.
Mit dem Neubau der
EÜ (F/R) Burgstraße erfolgt die Anbindung des südlich gelegenen Wohnbaugebiets
„Ringofen“ an die Burgstraße und damit die Innenstadt. Die baulich noch
vorhandene, aber nicht mehr nutzbare EÜ (F) Aachener Pfad in Bahn-km
56,335 soll zurückgebaut werden. Die Beseitigung des BÜ Jägerspfad steht in
Abhängigkeit zur Realisierung des ersten Bauabschnitts der ABS 4 II und muss
als Vorabmaßnahme vor der Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerkes
(Außenstelle) ESTW-A in Eschweiler umgesetzt werden.
Für die Maßnahme
wurde in der Vergangenheit ein Plangenehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) durchgeführt, die Plangenehmigung des
Eisenbahn-Bundesamtes erfolgte mit Schreiben vom 04.05.2009 Aktenzeichen
60121/60132 Pap 233/02. Der Bau der Verbindungstraße ist durch den
Bebauungsplan Nr. 235 – Ringofengelände - und der Bau des Rad- und
Fußweges durch den Bebauungsplan Nr. 240 Rad- / Fußwegverbindung Ringofen
/ Burgstraße geregelt.
Nach derzeitigem
Planungsstand wird die DB AG mit den Arbeiten im Bereich der EÜ (F/R)
Burgstraße 2018 beginnen. Die Schließung des BÜ Jägerspfad soll im Juni 2018
erfolgen. Die EÜ (F/R) Burgstraße steht dann ab Dezember 2018 zur
Verfügung. Die Gesamtmaßnahme soll im Sommer 2019 abgeschlossen sein.
2. Maßnahmenumfang
Durch den Wegfall
des BÜ ist ein Queren für die nicht-schienengebundenen Verkehre in Zukunft an
dieser Stelle nicht mehr möglich, daher besteht hier der Anspruch auf Ersatz.
Insgesamt werden die folgenden Maßnahmen, gegliedert nach Zuständigkeit, im
Zusammenhang mit der Auflassung des BÜ ergriffen.
Seitens der DB Netz
AG:
a) Beseitigung des Bahnüberganges Jägerspfad
einschließlich der erforderlichen Änderungen an den elektrotechnischen Anlagen
und den Signal-, Oberleitungs- und Fernmeldeanlagen der DB AG und Herstellen
des Regelbettungsquerschnittes,
b) Rückbau der nicht mehr benötigten
Straßenflächen des Jägerspfades zwischen
Bahnübergang und Burgstraße bzw. Oberdorf, die gewonnenen Flächen werden
nach Planung der Stadt rekultiviert,
c) Neubau einer Eisenbahnüberführung für
Fußgänger und Radfahrer (EÜ (F/R) einschließlich der entwässerungstechnischen
Einrichtungen mit einer lichten Weite von 5,00 m und einer lichten Höhe von
2,50 m. Die Brückenbreite beträgt 22,10
- 22,54 m (zwischen den Geländern),
d) Neubau einer Schallschutzwand auf der neuen
EÜ (F/R) inkl. ggf. erforderlicher Stützwand (Sockelfundament über OK
Erdreich),
e) Abbruch und an die neue Eisenbahnüberführung
angepasster Neubau der Stützwand zur Abfangung des Bahndammes auf der
Nordseite,
f)
Rückbau
der abgängigen Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer (EÜ Aachener
Pfad) einschließlich Wiederherstellung der Böschung,
g) Änderung von Oberleitungen bzw. Verlegung von
Oberleitungsmasten im Baufeld der neuen Eisenbahnüberführung,
h) bauzeitliche Sicherung der vorhandenen
Leitungen der DB.
Seitens der Stadt
Eschweiler:
i)
Verkehrsgerechte
Anpassung der Fahrbahn in den Einmündungsbereichen Jägerspfad / Burgstraße
sowie Jägerspfad / Oberdorf,
j)
Neubau
des Fuß-und Radweges von der Burgstraße zum Florianweg als Zuwegung der EÜ
(F/R),
k) Entschädigung für bauzeitliche
Inanspruchnahme von Grundstücken Dritter,
l)
Bauzeitliche
Sicherung der vorhandenen Leitungen Dritter,
m) Verlängerung des Florianweges von der
Feuerwache bis zum Jägerspfad für den Kfz-Verkehr mit einer befestigten Breite
von 6,50 m,
n) Herstellung und Anpassung der
Straßenbeleuchtung,
o) Ertüchtigung der vorhandenen
Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Florianweg / Stich,
p) Aufweitung des Kreuzungsbereichs Florianweg /
Stich für die Einrichtung von Linksabbiegespuren,
Als nicht
kreuzungsbedingt ist der Rückbau des provisorischen Teils des Erdwalls im
Baufeld der neuen EÜ (F/R) Burgstraße zu betrachten. Dieses Provisorium wurde
mit der Erschließung des Wohngebietes Ringofengelände 2006 hergestellt. Nur mit
einem existierenden, lückenlosen Lärmschutz war die Besiedelung des Baugebietes
zulässig. Da allerdings erst mit der Herstellung der im Vortriebverfahren
herzustellenden Eisenbahnüberführung auch der endgültige Lärmschutz als Wand
errichtet werden kann, musste das Provisorium errichtet werden.
Zur Vermeidung von
Wiederholungen wird bezüglich der weiteren Regelungsinhalte der Vereinbarung
auf den Text in Anlage 0 verwiesen.
3. Kostenteilung
Die Beseitigung
eines plangleichen Knotenpunktes mit einer Bahnstrecke erfolgt nach den §§ 3
und 13 Abs. 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG). Der Umfang der in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Beseitigung des
BÜ und der erforderlichen Ersatzmaßnahmen ist dem Erläuterungsbericht der
Anlage 1 zu entnehmen. Die Kosten der Maßnahme betragen nach der Anlage 2
5.222.295,91 €, einschließlich anfallender Umsatzsteuer und Verwaltungskosten.
Von diesen Kosten
sind 4.916.709,31 € kreuzungsbedingt. Sie werden insoweit nach § 13 Abs. 1
EKrG von der DB Netz AG, von der Stadt Eschweiler und vom Bund zu je einem
Drittel getragen. Demnach entfallen 1.638.903,10 € auf die Stadt
Eschweiler. Des Weiteren sind 305.586,60 € für den Teilrückbau des
Lärmschutzes erforderlich.
4. Förderung
Der städtische
Anteil des oben beschrieben Maßnahmenpaketes ist nach dem Entflechtgesetz
förderfähig. Ein Einplanungsantrag wurde bereits 1994 gestellt; die Maßnahme
wird dort seither unter dem Ordnungsmerkmal OM 1997 16 00 geführt. Der
Finanzierungsantrag wurde 2015 eingereicht. Damit seitens der Bezirksregierung
Köln eine Bewilligung ausgesprochen werden kann, ist eine rechtsgültige
Kreuzungsvereinbarung erforderlich.
Für in der
Vergangenheit seitens der Stadt durchgeführte umfangreiche Maßnahmen, die für
die Erschließung des Ringofengeländes notwendig waren, wurde seitens des
Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport mit Erlass vom 09.02.1998
anerkannt, dass es sich um Vorsorgemaßnahmen handelte. Nach Abschluss der
Vereinbarung kann nun ein Teil dieser „Vorfinanzierung“ an die Stadt Eschweiler
„zurückfließen“.
Ausgaben:
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf 5.222.295,91 € geschätzt. Die hierin enthaltenen Maßnahmen werden zum Teil durch die DB und zum Teil durch die Stadt Eschweiler durchgeführt und vorfinanziert. Eine endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Die unter Punkt 2 gemachte Aufzählung der Maßnahmen i) bis p) werden bzw. wurden bereits durch die Stadt Eschweiler erbracht. Ihr Umfang beläuft sich nach Schätzung auf 1.500.186,60 €, wovon bereits 701.440,00 € verbaut wurden. Im HHJ 2018 werden 577.586,60 € kassenwirksam. Die Mittel stehen bei Produkt 125410101, Sachkonto 28111203 (Sonstige Rückstellungen) zur Verfügung.
Die übrigen Maßnahmen der Stadt Eschweiler sind für das Jahr 2019 vorgesehen. Entsprechende Mittel werden bei den Haushaltsanmeldungen im nächsten Jahr berücksichtigt.
Einnahmen:
Der Eigenanteil der Stadt Eschweiler in Höhe von
1.638.903,10 € wird zu 75 % (=1.229.183,86 €) durch die Bezirksregierung
Köln gefördert. Aus dieser Gesamtfördersumme wird für 2018 ein Teilbetrag in
Höhe von 526.080 € erwartet. Diese Einnahme ist entsprechend bei Produkt
125410101, Sachkonto 38100002, IV17AIB010 im Haushalt berücksichtigt.
Der Restbetrag in Höhe von 703.103,86 € wird nach Baufortschritt abgerufen. Hierzu wurde bei Produkt 125410101, Sachkonto 41410000 für 2018 ein Betrag von 466.650,00 € und für 2019 ein Betrag von 233.350,00 €in den Haushalt eingestellt. Der darüber hinausgehende Restbetrag wird bei den Haushaltsanmeldungen im nächsten Jahr für das jeweilige HHJ berücksichtigt werden.
Die Betreuung
erfolgt durch die Abteilung 660.