1. Der
Sachstandsbericht zu Thema „Führungszeugnisse bei ehrenamtlich tätigen
Personen“ und „Freiwillige
Kooperationsvereinbarungen mit den
Sportvereinen in Eschweiler“ nach § 72 a SGB VIII (hier: Antrag der
SPD-Fraktion vom 28.10.2015) wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Änderung der
„Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler
Sportvereine wird
zugestimmt.
Mit dem
Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist § 72a SGB VIII
in der Art ergänzt worden, dass nunmehr auch für Ehrenamtliche und
Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe
beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren
Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.
Zur Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände)
entsprechende Vereinbarungen abschließen.
In Kooperation mit
dem Jugendamt der Stadt Eschweiler und dem StadtSportVerband hat am 06.
November 2014 eine umfangreiche Informationsveranstaltung im Ratssaal zum Thema
erweitere Führungszeugnisse bei Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in
Sportvereinen stattgefunden.
In der Sitzung des
Sportausschusses vom 02.12.2014 berichtete der StadtSportVerband, dass in
diesem Zusammenhang freiwillige Kooperationsvereinbarungen vorgesehen seien. Im
Zuge dessen beantragte die SPD-Fraktion in Ihrem Antrag vom 28.10.2015 um
Berichterstattung zum aktuellen Sachstand in der kommenden Sitzung des Sportausschusses.
In der Sitzung des Sportausschusses am 17.11.2015 sowie am 02.05.2017 erfolgte
ein mündlicher Bericht über den aktuellen Sachstand.
Durch das Jugendamt
wurden im März 2015 insgesamt 66 Sportvereine in Eschweiler angeschrieben.
Diesem Schreiben beigefügt war eine Vereinbarung sowie eine Broschüre und
weiteres Informationsmaterial zum Thema Jugendschutz im Ehrenamt. Ein Muster
der den Vereinen übersandten Vereinbarung ist als Anlage 1
beigefügt.
Aufgrund der geringen
Rückmeldung (20 Rückmeldungen bis November 2015) wurden die restlichen Vereine
erneut im Januar 2016 vom Jugendamt angeschrieben. Weitere Erinnerungen folgten
im Oktober 2016 sowie im April 2017 durch das Sportamt.
Zum Zeitpunkt des
Verfassens der Verwaltungsvorlage lagen der Stadt Eschweiler von den insgesamt
66 angeschrieben Vereinen 47 unterschriebene Vereinbarungen vor. Von den
weiteren Vereinen betreiben 12 Vereine keine Kinder- und Jugendarbeit, 2
Vereine haben sich aufgelöst, 1 Verein verweigerte die Unterschrift und von 4
Vereinen erfolgte selbst nach 4 Anschreiben keine Reaktion.
In der Sitzung des
Sportausschusses vom 02.05.2017 wurde vorgeschlagen, die Vorlage der nach § 72
a SGB VIII unterschriebenen Vereinbarung als Grundvoraussetzung für den
Anspruch auf Bezuschussung in dieser „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die
Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine“ festzulegen. Zuvor war lediglich
die Einreichung der Stärkemeldung notwendig, welche die Vereine bis zum 31.01.
eines Jahres mit Stichtag 01.01. beim Landessportbund melden müssen.
Auch die
StädteRegion Aachen fordert in ihren neuen Förderrichtlinien die Vorlage der
nach § 72 a SGB VIII unterschriebenen Vereinbarung, um dort eine
Jugendförderung erhalten zu können. Der RegioSportBund hat seit dem 01.01.2017
die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für die
StädteRegion Aachen übernommen.
Die Verwaltung
schlägt vor, zur Unterstützung des Jugendschutzes analog zur Regelung der
Förderrichtlinien der StädteRegion zu verfahren.
Der Entwurf der geänderten „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine“ ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.
Für die Jugendförderung wurden bei Produkt 084210101 (Förderung des Sports) und dem Sachkonto 53118050 (Zuschüsse Verbände und Vereine) 47.000,00 € im Haushaltsplan 2018 angemeldet.
Keine personellen Auswirkungen