Betreff
Änderung der "Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine"
Vorlage
317/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

1. Der Sachstandsbericht zu Thema „Führungszeugnisse bei ehrenamtlich tätigen Personen“ und „Freiwillige

    Kooperationsvereinbarungen mit den Sportvereinen in Eschweiler“ nach § 72 a SGB VIII (hier: Antrag der

    SPD-Fraktion vom 28.10.2015) wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Änderung der „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine wird

    zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 


Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 ist § 72a SGB VIII in der Art ergänzt worden, dass nunmehr auch für Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden müssen.

 

Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) mit den Trägern der freien Jugendhilfe (z.B. Vereine, Verbände) entsprechende Vereinbarungen abschließen.

 

In Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Eschweiler und dem StadtSportVerband hat am 06. November 2014 eine umfangreiche Informationsveranstaltung im Ratssaal zum Thema erweitere Führungszeugnisse bei Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler in Sportvereinen stattgefunden.

 

In der Sitzung des Sportausschusses vom 02.12.2014 berichtete der StadtSportVerband, dass in diesem Zusammenhang freiwillige Kooperationsvereinbarungen vorgesehen seien. Im Zuge dessen beantragte die SPD-Fraktion in Ihrem Antrag vom 28.10.2015 um Berichterstattung zum aktuellen Sachstand in der kommenden Sitzung des Sportausschusses. In der Sitzung des Sportausschusses am 17.11.2015 sowie am 02.05.2017 erfolgte ein mündlicher Bericht über den aktuellen Sachstand.

 

Durch das Jugendamt wurden im März 2015 insgesamt 66 Sportvereine in Eschweiler angeschrieben. Diesem Schreiben beigefügt war eine Vereinbarung sowie eine Broschüre und weiteres Informationsmaterial zum Thema Jugendschutz im Ehrenamt. Ein Muster der den Vereinen übersandten Vereinbarung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Aufgrund der geringen Rückmeldung (20 Rückmeldungen bis November 2015) wurden die restlichen Vereine erneut im Januar 2016 vom Jugendamt angeschrieben. Weitere Erinnerungen folgten im Oktober 2016 sowie im April 2017 durch das Sportamt.

 

Zum Zeitpunkt des Verfassens der Verwaltungsvorlage lagen der Stadt Eschweiler von den insgesamt 66 angeschrieben Vereinen 47 unterschriebene Vereinbarungen vor. Von den weiteren Vereinen betreiben 12 Vereine keine Kinder- und Jugendarbeit, 2 Vereine haben sich aufgelöst, 1 Verein verweigerte die Unterschrift und von 4 Vereinen erfolgte selbst nach 4 Anschreiben keine Reaktion.

 

In der Sitzung des Sportausschusses vom 02.05.2017 wurde vorgeschlagen, die Vorlage der nach § 72 a SGB VIII unterschriebenen Vereinbarung als Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Bezuschussung in dieser „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine“ festzulegen. Zuvor war lediglich die Einreichung der Stärkemeldung notwendig, welche die Vereine bis zum 31.01. eines Jahres mit Stichtag 01.01. beim Landessportbund melden müssen.

 

Auch die StädteRegion Aachen fordert in ihren neuen Förderrichtlinien die Vorlage der nach § 72 a SGB VIII unterschriebenen Vereinbarung, um dort eine Jugendförderung erhalten zu können. Der RegioSportBund hat seit dem 01.01.2017 die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Sportfördermittel für die StädteRegion Aachen übernommen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zur Unterstützung des Jugendschutzes analog zur Regelung der Förderrichtlinien der StädteRegion zu verfahren.

Der Entwurf der geänderten „Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Jugendförderung der Eschweiler Sportvereine“ ist der Verwaltungsvorlage als Anlage 2 beigefügt.


Für die Jugendförderung wurden bei Produkt 084210101 (Förderung des Sports) und dem Sachkonto 53118050 (Zuschüsse Verbände und Vereine) 47.000,00 € im Haushaltsplan 2018 angemeldet.  


Keine personellen Auswirkungen