Durch den
rechtswirksamen Bebauungsplan 78 –Waldsiedlung- sind die Grundstücke Gemarkung
Eschweiler, Flur 110 Nr. 1062 und 1160, die der Erschließungsanlage
„Hagedornweg“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in
der zur Zeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den
öffentlichen Verkehr gewidmet.
Entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.
Mit der öffentlichen
Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.
Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Die
Erschließungsanlage „Hagedornweg“ ist im Rahmen eines Erschließungsvertrages
mit der Fa. ERIKA-Wohnbau GmbH & Co.KG auf Kosten des Vertragspartners
hergestellt worden.
Nach endgültiger
Herstellung und mängelfreier Abnahme hat die Stadt die Erschließungsanlage in
ihre Unterhaltung übernommen.
Die im
rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 78 –Waldsiedlung- als öffentliche
Verkehrsfläche festgesetzte Erschließungsanlage „Hagedornweg“, Gemarkung
Eschweiler, Flur 110 Nr. 1062 und 1160 ist nunmehr für den öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Sämtliche Kosten wurden vom Vertragspartner getragen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für diese Erschließungsanlage nicht zu erheben.
keine