Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Hagedornweg"
Vorlage
070/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 78 –Waldsiedlung- sind die Grundstücke Gemarkung Eschweiler, Flur 110 Nr. 1062 und 1160, die der Erschließungsanlage „Hagedornweg“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.

 


Die Erschließungsanlage „Hagedornweg“ ist im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Fa. ERIKA-Wohnbau GmbH & Co.KG auf Kosten des Vertragspartners hergestellt worden.

 

Nach endgültiger Herstellung und mängelfreier Abnahme hat die Stadt die Erschließungsanlage in ihre Unterhaltung übernommen.

 

Die im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 78 –Waldsiedlung- als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Erschließungsanlage „Hagedornweg“, Gemarkung Eschweiler, Flur 110 Nr. 1062 und 1160 ist nunmehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Sämtliche Kosten wurden vom Vertragspartner getragen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für diese Erschließungsanlage nicht zu erheben.


keine