Betreff
Umgestaltung der Straße "Am Burgfeld"
hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
303/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den derzeitigen Planungsstand zur Umgestaltung der Straße „Am Burgfeld“ zur Kenntnis.

 

Im Rahmen einer Bürgerversammlung voraussichtlich am 23.11.2017 wird den Anliegern und Interessierten die Planung vorgestellt.

 

Unter Berücksichtigung der in der Bürgerversammlung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 


Allgemeines

Die Straße „Am Burgfeld“ liegt im Eschweiler Stadtteil Röthgen am Rand der Eschweiler Innenstadt. Sie ist eine Gemeindestraße mit untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Neben ihrer Funktion als Erschließungsstraße für die Anlieger werden durch sie auch die Fischerstraße, die Von-Harff-Straße und die Von-der-Horst-Straße erschlossen, wobei diese Straßen auch über die Talstraße und die Wilhelmstraße / Feldstraße zu erreichen sind. Die Verkehrsbelastung ist als eher gering zu bezeichnen, Durchgangs- oder Schleichverkehr ist so gut wie nicht vorhanden. Die Straße „Am Burgfeld“ beginnt im Westen an der Bourscheidtstraße und geht im Osten in einer 90°-Kurve in die Fischerstraße über. Von hier aus gibt es fußläufige Verbindungen zur Burgstraße und zur Wilhelm-straße.

 

Veranlassung / Vorhandener Zustand

Sowohl der Kanal als auch die Straßenoberfläche der Straße „Am Burgfeld“ befinden sich in einem desolaten Zustand.

Der Kanal in der Straße „Am Burgfeld“ stammt aus dem Jahr 1960 und weist eine Vielzahl von Schäden in Form von Rissen, Muffenversätzen und Abplatzungen auf. Eine Erneuerung dieses Kanals ist daher unumgänglich. Die Maßnahme ist im Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Eschweiler für das Jahr 2018 vorgesehen.

Zurzeit ist die Straße „Am Burgfeld“ im Trennungsprinzip ausgebaut, d.h. die Fahrbahn ist durch Hochborde von den Nebenanlagen getrennt. Derzeit wird auf der überbreiten Fahrbahn teils einseitig, teils beidseitig geparkt, wobei dann halbhüftig auch auf dem Gehweg geparkt wird. Dies wird auch dadurch erleichtert, dass die ehemals vorhandenen Hochbordsteine nicht mehr die ursprünglich vorhandene Höhe aufweisen und somit einfacher befahren werden können. Die beidseitig vorhandenen Gehwege weisen zum Teil Überbreiten von mehr als
3,00 m auf.

Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang (Netz-)Risse und Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar regelmäßig punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich hierdurch kein zufriedenstellender Straßenzustand erreichen. Da diese Schäden auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund bzw. auf eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus hindeuten kann Ihnen nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße begegnet werden.

In den Nebenanlagen sind zum Teil Asphaltbeläge und zum Teil Plattenbeläge vorhanden. Auch diese sind größtenteils in einem schlechten Zustand.

Auf Grund der Erfahrungen aus dem Ausbau vergleichbarer Straßen im Eschweiler Stadtgebiet wird davon aus-gegangen, dass zum Erreichen der erforderlichen Tragfähigkeit des Untergrundes ein zusätzlicher Bodenaus-tausch diesbezüglich erforderlich ist. Details hierzu ergeben sich aus dem bereits beauftragten Bodengutachten; die Bodenuntersuchungen hierfür werden voraussichtlich in der 41. KW 2017 durchgeführt.

Die Straße „Am Burgfeld“ befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Radfahrer können konfliktarm die Fahrbahn nutzen. Gesonderte Radwege oder markierte Radfahrstreifen waren bisher und sind auch zukünftig nicht erfor-derlich.

 

Planung

Im heutigen Zustand wird im Wesentlichen durch den desolaten Zustand der Fahrbahn das Geschwindigkeits-niveau reduziert. Beim Umbau der Straße „Am Burgfeld“ ist es daher unbedingt erforderlich, durch geeignete Maßnahmen zukünftig ein zu schnelles Befahren der Straße zu verhindern. Weiterhin soll das momentan unge-ordnete Parken geregelt werden. Auf Grund der vorhandenen Breite des Straßenraumes ist eine bauliche Ein-richtung von beidseitigen Parkstreifen nicht möglich. Es wird daher auf der gesamten Länge der Straße „Am Burgfeld“ eine einseitiger Parkstreifen vorgesehen, der jedoch wechselseitig angeordnet wird, um durch die sich so ergebenden Fahrbahnverschwenke eine geschwindigkeitsmindernde Wirkung zu erzielen. Zusätzlich wird im Bereich der öffentlichen Einrichtungen (Kinder- und Familienzentrum St. Marien, Caritas betreutes Wohnen, Jugendheim Pastor-Zohren-Haus, Pfarramt St. Marien) in Höhe von Haus Nr. 9 noch eine Reduzierung der Fahr-bahnbreite vorgenommen. Diese ist auch aufgrund des schmaleren Straßenraums im östlichen Teil der Straße „Am Burgfeld“ erforderlich. Hier soll zudem ebenso wie im Einmündungsbereich zur Von-der-Horst-Straße durch eine Aufpflasterung das Geschwindigkeitsniveau zusätzlich abgesenkt werden.

Die Parkstreifen sind auf der gesamten Länge in einer Breite von 2,20 m geplant. Aufgrund der immer breiter werdenden Fahrzeuge hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die bisher übliche Breite von 2,00 m nicht mehr ausreichend ist. Die Fahrbahnbreite beträgt in westlichen Teil der Straße „Am Burgfeld“ 5,55 m und reduziert sich ab Haus Nr. 9 auf 5,20 m. Die für die Gehwege vorgesehene Mindestbreite von 1,50 m wird nur an wenigen Stellen leicht unterschritten. Im Bereich der Hauptgehbeziehung Kirche St. Marien zum Pfarrheim wurde die Gehwegbreite auf ca. 2,60 m erhöht.

 

Baumbilanz

Im Straßenraum sind derzeit keine Bäume vorhanden. Es ist vorgesehen, drei neue Bäume im Bereich der Parkstreifen zu pflanzen.

 

Parkstandsbilanz

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden zu unterschiedlichen Zeiten die in der Straße „Am Burgfeld“ geparkten Fahrzeuge gezählt; im Regelfall waren dies weniger als 30 Fahrzeuge. Lediglich an drei von dreizehn Erhebun-gen wurde diese Zahl überschritten. Hierbei ragte die Erhebung am 18.05.2017 um 10:30 Uhr mit insgesamt
64 geparkten Fahrzeugen deutlich heraus. Ein Großteil dieser Fahrzeuge (52 PKW) parkte im westlichen Bereich der Straße „Am Burgfeld“ zwischen der Bourscheidtstraße und der Von-der-Horst-Straße. Hierbei wurden zum Teil die durch die StVO vorgegebenen Abstände in Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereichen nicht eingehalten und die Nutzung der Grundstückszufahrten war nur noch unter erheblichen Einschränkungen möglich. Dies bestätigt die Aussage von Anliegern, dass bei Veranstaltungen in der Straße bzw. im nahen Umfeld (Kirche
St. Marien, Haus Flatten) zum Parken in die Straße „Am Burgfeld“ ausgewichen wird. Diesem Umstand wurde bei der Planung dahingehend Rechnung getragen, dass die Anzahl der Parkstände in Parkstreifen (33 Stück) in der Regel ausreichend ist. Zudem können in dem 5,55 m breiten Fahrbahnbereich (Mindestbreite für den Begeg-nungsfall LKW-PKW) bei Bedarf zusätzlich ca. 7 Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden. Damit dies auch im östlichen Teil zu Zeiten extremen Parkdrucks möglich ist, wurde hier die eigentlich notwendigerweise nur
 5,00 m breite Fahrbahn (Begegnungsfall LKW-PKW mit eingeschränkten Bewegungsspielraum) auf 5,20 m erhöht, damit auch bei parkenden Fahrzeugen die erforderlich Mindestbreite von 3,05 m im Fahrbahnbereich zur Verfügung steht. Hier können dann auch noch zusätzlich ca. 23 PKW abgestellt werden, so dass die rechnerisch ermittelt maximale Parkstandanzahl 63 Fahrzeuge beträgt. In der Praxis wird diese Zahl jedoch meistens noch übertroffen, da im Fahrbahnbereich enger geparkt wird als zur Ermittlung der Parkstände angenommen (der Planung zugrunde gelegte Länge 6,00 m).

 

Baustoffe

Der geplante Ausbaustandard entspricht dem der benachbarten Straßen: Die Fahrbahn wird in Asphalt herge-stellt, die Parkstreifen in einem anthrazitfarbenen Pflaster 20x15x8 cm mit gebrochenen Kanten, die Gehwege in grauen Gehwegplatten der Größe 30x30x8 cm; in den Einfahrten kommt graues Betonsteinpflaster der Größe 20x15x8 cm mit gebrochenen Kanten zum Einsatz. Zur Entwässerung und optischen Einengung der Fahrbahn ist beidseits eine 32 cm breite zweizeilige Betonsteinpflasterrinne vorgesehen. Aus gestalterischen Gründen werden die Bordsteine und Gehwegplatten mit einem dunkleren Basaltvorsatz versehen. Die Auszwicklungen an Schiebern und Hydranten sowie die Anpassungen an die Grundstücksgrenzen und Einfriedungen werden in Mosaikpflaster ausgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckenaufbauten :

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen (siehe Anlage 4):

 

Fahrbahn :                          4    cm       Asphaltbeton AC 11 DN

                                           10    cm       Asphalttragschicht AC 22 TS

                                           15    cm       Schotter 0/45 mm RCL I

                                           26    cm       Frostschutzschicht 0/56 mm

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                                           55    cm       Gesamtaufbau

 

 

Gehwege:                           8    cm       Betonplatten A 300 – 80 mm (30x30x8 cm), grau mit Basaltvorsatz

                                              4    cm       Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                           15    cm       Drainbetontragschicht

                                           13    cm       Frostschutzschicht 0/56 mm

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                                           40    cm       Gesamtaufbau

 

 

Einfahrten:                          8    cm       Betonsteinpflaster 20x15x8 cm, grau, mit gebrochenen Kanten

                                              4    cm       Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                           15    cm       Drainbetontragschicht

                                           13    cm       Frostschutzschicht 0/56 mm

                                      ------------------------------------------------------

                                           40    cm       Gesamtaufbau

 

 

Parkstreifen :                      8    cm       Betonsteinpflaster 20x15x8 cm, anthrazit, mit gebrochenen Kanten

                                              4    cm       Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                           15    cm       Drainbetontragschicht

                                           23    cm       Frostschutzschicht 0/56 mm

                                      ---------------------------------------------------------------------------------------

                                           50    cm       Gesamtaufbau

 

Entsprechend den Ergebnissen des noch durchzuführenden Bodengutachtens ist eventuell noch ein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich. Dieser ergibt sich aus den Vorgaben des Bodengutachtens sowie den örtlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt des Ausbaus. Aus den Erfahrungen der bereits im Umfeld durchgeführten Baumaß-nahmen ist ein Bodenaustausch wahrscheinlich erforderlich.

 

Entwässerung

Zusammen mit dem Straßenbau werden auch der Hauptkanal sowie, falls erforderlich, die Hausanschlussleitun-gen erneuert. Es ist wie bisher ein Mischsystem vorgesehen, d. h. dass Schmutz- und Regenwasser in einen gemeinsamen Kanal in der Straße geleitet werden. Der heute vorhandene Durchmesser von DN 300 mm wird aus hydraulischen Gründen zur Bourscheidtstraße hin auf DN 400 mm vergrößert. Der Mischwasserkanal wird in offener Bauweise hergestellt.

 

Beleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1993 und besteht aus insgesamt 8 Leuchten des Typs „Kleine Runde“. Mit den vorhandenen Leuchten ist keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt die derzeit als Standardleuchte in Eschweiler eingesetzte LED-Leuchte Cuvia 60 der Fa. Trilux mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zum Einsatz. Die Leuchten sind auf der nordöstlichen Straßenseite in einem Raster von ca. 40 m vorgesehen. Die genauen Lampenstandorte werden in der Örtlichkeit festgelegt.

 

Barrierefreiheit

Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im Anschlussbereich an die Bourscheidtstraße und im Einmündungsbereich mit der Von-der-Horst-Straße sind barrierefreie Über-gänge entsprechend dem Leitfaden 2012: Barrierefreiheit im Straßenraum“ vorgesehen.

Der Ausbau erfolgt analog zu den in der Sitzungs-Vorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards.

 

Grunderwerb

Im Rahmen der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.

 

Durchführung der Baumaßnahme

Die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme wird den Anliegern und interessierten Bürgern in einer Bürger-versammlung vorgestellt. Diese soll am Donnerstag, den 23. November 2017 im Rathaus der Stadt Eschweiler stattfinden.

Über das Ergebnis dieser Veranstaltung mit den sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Änderungen wird der Ausschuss in der ersten Sitzung des Jahres 2018 beraten und die ggf. geänderte Planung beschließen. Im Anschluss können die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden. Da die genauen Sitzungstermine für 2018 derzeit noch nicht bekannt sind, kann keine genaue Zeitschiene aufgestellt werden. Mit den Arbeiten soll im
2. Quartal 2018 begonnen werden.

Für die Dauer der Arbeiten muss mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Die Arbeiten müssen teilweise unter Vollsperrung der Straße ausgeführt werden. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienst-stellen.

Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen werden im Vorfeld der Baumaßnahme angeschrieben, ob ihrerseits die Verlegung neuer Leitungen geplant ist. Gegebenenfalls werden diese Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbaumahme mit durchgeführt.

Die Arbeiten sollen dann im Frühjahr 2019 abgeschlossen werden.

 

Anliegerbeiträge

Für die Baumaßnahme sind die Voraussetzungen zur Erhebung von Anliegerbeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW gegeben. Die Berechnung der Anliegerbeiträge erfolgt gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz -KAG- für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler. Entsprechend ihrer Lage im Straßennetz wird die Straße „Am Burgfeld“ als Anliegerstraße eingestuft.

 

 

 

 


 

Aufwendungen/ Auszahlungen

 

Straßenbau „Am Burgfeld“

Die Kosten für die Erneuerung des Straßenzugs inkl. Beleuchtung, Begrünung und Ausstattung belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf rd. 690.000,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden bei dem bei Produkt 12 541 01 01 – Gemeindestraßen – geführten Sachkonto 09110002 – Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB008- Umgestaltung „Am Burgfeld“ in 2017 in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Der Haushaltentwurf 2018 sieht für die Maßnahme Mittel in Höhe von 640.000 € vor.

 

Kanalbau „Am Burgfeld“

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Erneuerung des Hauptsammlers der Straße „Am Burgfeld“ auf rd. 335.000,00 €. Die Kosten für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse auf rd. 84.000,00 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung des Hauptsammlers wurden bei dem bei Produkt
11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV17AIB005 – Kanalbaumaßnahme „Am Burgfeld“ in 2017 in Höhe von 25.000 € zur Verfügung gestellt und im Haushaltsentwurf 2018 in Höhe von 310.000 € angemeldet.

Die Mittel für die Erneuerung der Kanalhausanschlüsse sind über den Haushaltsansatz des bei dem bei Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 52350100 - Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – abgedeckt.

 


 

Die Umgestaltung der Straße „Am Burgfeld“ bindet als Pflichtaufgabe Arbeitskraft in der Abteilung 660.