Betreff
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes - 5. Fassung - ;
hier: Sanierungsmaßnahmen aufgrund der TV-Befahrung 2016
Vorlage
296/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 46 von den Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) darzustellen.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde durch die Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw) nach mehr als 20 Jahren erstmalig wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus Sanierungsmaßnahmen generiert. Im Jahr 2016 wurden ca. 30 km (von insgesamt 260 km) geprüft. Die Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.

Die Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die Funktionalität sowie die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie Null (SK-0) beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich, diese Kanalhaltungen innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch möglich ist; anderenfalls ist ein Rohraustausch notwendig.

 

Nach Auswertung der Befahrung 2016 sollen 2017 / 2018 in den folgenden Straßen:

 

Albertstraße                  (Sanierung zwischen Quellstraße und Ortsausgang)

Am Riffersbach
Heibachstraße

Hunsrückstraße                        (Sanierung zwischen Heibachstraße und ca. Haus Nr 5) 

Im Kuckuck                  (Sanierung zwischen Bohler Straße und Feuerwehr)

Vennstraße                   (Sanierung auf ganzer Länge)

Vogesenstraße

Von-Harff-Straße          

Zum Hagelkreuz          

Zur Bohler Heide                       (Erneuerung auf ganzer Länge)

 

teilweise die Kanalhaltungen erneuert bzw. saniert werden. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungs-/Erneuerungskosten voraussichtlich auf insgesamt 1.300.000,00 € (brutto). Der genaue Kostenumfang steht erst nach Ausarbeitung der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen fest, die derzeitig laufen. Zusätzlich werden im nächsten Jahre punktuelle Sanierungsmaßnahmen in Bergrath und Hastenrath durchgeführt.

 

Die Ausschreibung und Vergabe der o. a. Maßnahmen erfolgt zeitnah; mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll kurzfristig begonnen werden.

 


Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u.a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instand zu setzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.

 

Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.

 

Aus diesem Grund werden jährlich bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung -  geführten Sachkonto 09110002 - Erneuerung versch. Kanalhaltungen -, IV00AIB003, auf Basis des zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen zur Verfügung stehenden Sachverhaltes Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanalhaltungen angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2018 wurden 1.475.000,00 € angemeldet.

 


Die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.