hier: Sanierungsmaßnahmen aufgrund der TV-Befahrung 2016
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) fordert in § 46 von den
Gemeinden, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Anlagen in
angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den allgemein
anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Der Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht
notwendigen Baumaßnahmen der Gemeinde sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) darzustellen.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 die 5.
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes beschlossen. Dieses wurde
durch die Bezirksregierung Köln nach Prüfung am 02.01.2013 genehmigt. Seit
Anfang des Jahres 2012 wird das städtische Kanalnetz auf Grundlage der
Selbstüberwachungsverordnung (SüwVO Abw) nach mehr als 20 Jahren erstmalig
wieder flächendeckend befahren, ausgewertet und hieraus Sanierungsmaßnahmen
generiert. Im Jahr 2016 wurden ca. 30 km (von insgesamt 260 km) geprüft. Die
Prüfung wird in den nächsten Jahren gebietsweise fortgeführt.
Die Schadensklassifizierung beurteilt die Standsicherheit, die
Funktionalität sowie die Dichtigkeit der Kanalhaltungen. Die Schadenskategorie
Null (SK-0) beschreibt den schlechtesten Zustand. Es ist zwingend erforderlich,
diese Kanalhaltungen innerhalb eines Jahres zu sanieren, sofern dies noch möglich
ist; anderenfalls ist ein Rohraustausch notwendig.
Nach Auswertung der
Befahrung 2016 sollen 2017 / 2018 in den folgenden Straßen:
Albertstraße (Sanierung zwischen Quellstraße
und Ortsausgang)
Am Riffersbach
Heibachstraße
Hunsrückstraße (Sanierung zwischen
Heibachstraße und ca. Haus Nr 5)
Im Kuckuck (Sanierung zwischen Bohler
Straße und Feuerwehr)
Vennstraße (Sanierung auf ganzer Länge)
Vogesenstraße
Von-Harff-Straße
Zum Hagelkreuz
Zur Bohler Heide (Erneuerung auf ganzer
Länge)
teilweise die Kanalhaltungen erneuert bzw. saniert werden. Nach einer
ersten Kostenschätzung belaufen sich die Sanierungs-/Erneuerungskosten
voraussichtlich auf insgesamt 1.300.000,00 € (brutto). Der genaue Kostenumfang
steht erst nach Ausarbeitung der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen fest, die
derzeitig laufen. Zusätzlich werden im nächsten Jahre punktuelle
Sanierungsmaßnahmen in Bergrath und Hastenrath durchgeführt.
Die Ausschreibung und Vergabe der o. a. Maßnahmen erfolgt zeitnah; mit
der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll kurzfristig begonnen werden.
Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet die Stadt Eschweiler u.a. dazu, die bei der jährlichen Befahrung festgestellten Schäden am Kanalnetz zeitnah instand zu setzen sowie den erforderlichen Mittelbedarf für die im Konzept dargestellten Sanierungs-/Erneuerungsmaßnahmen im Haushaltsansatz und für die mittelfristige Finanzplanung zu berücksichtigen.
Da die Sanierungsmaßnahmen erst nach Auswertung der jährlichen Befahrung feststehen und zeitnah umzusetzen sind, ist eine maßnahmenbezogene Darstellung im Haushalt nicht möglich.
Aus diesem Grund werden jährlich bei dem bei Produkt 11 538 02 01 - Entwässerung und Abwasserbeseitigung - geführten Sachkonto 09110002 - Erneuerung versch. Kanalhaltungen -, IV00AIB003, auf Basis des zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen zur Verfügung stehenden Sachverhaltes Haushaltsmittel für die Erneuerung der Kanalhaltungen angemeldet. Für das Haushaltsjahr 2018 wurden 1.475.000,00 € angemeldet.
Die Begleitung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt mit vorhandenem Personal.