Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler
Der Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, einschließlich der hierzu notwendigen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 33.000,00 Euro pro Jahr für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019, wird zugestimmt.
Der SkF - Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler
hat mit Schreiben vom 30.08.2017 die Fortführung der Bezuschussung einer halben
Stelle für die „Präventionsberatung zur
Vermeidung von Wohnungslosigkeit“, einschließlich der hierzu erforderlichen Allgemeinen
Sozialen Beratung - ASB, ab dem 01.01.2018 für die Dauer von weiteren zwei
Jahren beantragt. Außerdem beantragt der SkF e.V. eine Erhöhung des jährlichen
städtischen Zuschusses zu den Personalkosten für eine halbe Stelle auf
35.000,00 Euro.
Auf die begründenden Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten
Antrag des SkF e.V. sowie auf die Darstellung im Sonderbericht 2016, welcher
als Anlage 2 beigefügt ist, wird Bezug genommen.
Bei der im Rahmen einer Leistungsvereinbarung auf den SkF e.V.
übertragenen Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen
Sozialen Beratung (ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener
Verantwortlichkeit der Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Andere im Antrag des
SkF e.V. genannte ASB-Aufgaben im Zuständigkeitsfeld SGB II/SGB XII sind durch
den Leistungsträger StädteRegion Aachen zu erfüllen beziehungsweise zu
finanzieren. Im Rahmen der Erhebung der Allg. Regionsumlage werden diese
Leistungen auch durch die Stadt Eschweiler anteilig mitfinanziert. Alternativ
zur Aufgabenübertragung auf den SkF e.V. wären bei ausschließlicher Erledigung
der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem
städtischem Fachpersonal (50 % Beschäftigungsumfang, Eingruppierung S 12, Stufe
2 - 4) Bruttopersonalkosten zwischen rd. 26.900,00 € und rd. 30.500,00 €
einzuplanen (ohne Overheadkosten).
Die Verwaltung schlägt vor, die Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst
Katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer neu
abzuschließenden Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines Festbetragszuschusses
in Höhe von 33.000,00 €/Jahr über den 31.12.2017 hinaus für weitere zwei Jahre
bis zum 31.12.2019, fortzusetzen. Die vorgeschlagene Höhe des Zuschusses
berücksichtigt neben den aufzuwendenden Personalkosten auch die Entwicklung der
Komplexität in der Fallbearbeitung.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2019 bis 2021 ist bei Produkt 053510101 Bez.: Sonstige Soziale Angelegenheiten, Sachkonto 53118090 Bez.: Allgemeiner Zuschuss an freie Wohlfahrtsverbände eine entsprechende Mittelbereitstellung vorzusehen.
Keine personellen
Auswirkungen.