Betreff
Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit;
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler
Vorlage
288/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, einschließlich der hierzu notwendigen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses in Höhe von 33.000,00 Euro pro Jahr für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019, wird zugestimmt.

 


 

Der SkF - Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler hat mit Schreiben vom 30.08.2017 die Fortführung der Bezuschussung einer halben Stelle für die  „Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“, einschließlich  der hierzu erforderlichen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB, ab dem 01.01.2018 für die Dauer von weiteren zwei Jahren beantragt. Außerdem beantragt der SkF e.V. eine Erhöhung des jährlichen städtischen Zuschusses zu den Personalkosten für eine halbe Stelle auf 35.000,00 Euro.

 

Auf die begründenden Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten Antrag des SkF e.V. sowie auf die Darstellung im Sonderbericht 2016, welcher als Anlage 2 beigefügt ist, wird Bezug genommen.

 

Bei der im Rahmen einer Leistungsvereinbarung auf den SkF e.V. übertragenen Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Andere im Antrag des SkF e.V. genannte ASB-Aufgaben im Zuständigkeitsfeld SGB II/SGB XII sind durch den Leistungsträger StädteRegion Aachen zu erfüllen beziehungsweise zu finanzieren. Im Rahmen der Erhebung der Allg. Regionsumlage werden diese Leistungen auch durch die Stadt Eschweiler anteilig mitfinanziert. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den SkF e.V. wären bei ausschließlicher Erledigung der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem städtischem Fachpersonal (50 % Beschäftigungsumfang, Eingruppierung S 12, Stufe 2 - 4) Bruttopersonalkosten zwischen rd. 26.900,00 € und rd. 30.500,00 € einzuplanen (ohne Overheadkosten).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines Festbetragszuschusses in Höhe von 33.000,00 €/Jahr über den 31.12.2017 hinaus für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2019, fortzusetzen. Die vorgeschlagene Höhe des Zuschusses berücksichtigt neben den aufzuwendenden Personalkosten auch die Entwicklung der Komplexität in der Fallbearbeitung.

 


 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2019 bis 2021 ist bei Produkt 053510101 Bez.: Sonstige Soziale Angelegenheiten, Sachkonto 53118090 Bez.: Allgemeiner Zuschuss an freie Wohlfahrtsverbände eine entsprechende Mittelbereitstellung vorzusehen.

 


 

Keine personellen Auswirkungen.