Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Fichtenweg"
Vorlage
068/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan 40/1. Änderung –Steinfurt- sind die Grundstücke Gemarkung Eschweiler, Flur 49 Nrn. 499 und 501, die der Erschließungsanlage „Fichtenweg“ dienen, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird diese Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

Der vorstehende Beschluss ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.


Die Erschließungsanlage „Fichtenweg“ sowie der angrenzende Kreisverkehr im Bereich der L 238 sind im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit der Fa. PREBAG Immobilien 21 GmbH & Co.KG sowie einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Straßenbauverwaltung NRW und den Städten Stolberg und Eschweiler auf Kosten der Fa. PREBAG hergestellt worden.

 

Nach endgültiger Herstellung und mängelfreier Abnahme hat die Stadt die im Gebiet der Stadt Eschweiler liegenden Flächen in ihr Eigentum und ihre Unterhaltung übernommen.

 

Die im rechtswirksamen Bebauungsplan 40/1. Änderung –Steinfurt- als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Erschließungsanlage „Fichtenweg“, Gemarkung Eschweiler, Flur 49 Nrn. 499 und 501 ist nunmehr für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Sämtliche Kosten wurden vom Vertragspartner getragen. Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind für diese Erschließungsanlage nicht zu erheben.

 


keine