Das beratende Mitglied, Frau Verena Küppers, wird von der
Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Die Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den
Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- oder
Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Frau Verena Küppers wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 05.07.2017
als beratendes Mitglied für die Agentur für Arbeit in den Jugendhilfeausschuss
bestellt.
Gesetzliche Grundlage für die Einführung und Verpflichtung in Ausschüssen
ist § 67 Abs. 3 i. V. m. § 58 Abs. 2 GO NRW.