Betreff
Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz -;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
268/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 einen Beschluss (VV 210/16) über die zukünftige bauliche Entwicklung von St. Jöris im Baugebiet Merzbrücker Straße gefasst. Darin wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten städtebaulichen Skizze in Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor einzutreten.

Nach Klärung unterschiedlicher Fragestellungen hinsichtlich der Entwicklung des Baugebiets hat der Investor schließlich im Mai 2017 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet Merzbrücker Straße / Am Golfplatz eingereicht.

Nach Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros konnte schließlich im Juli 2017 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Mallmann Projekt GmbH und der Stadt Eschweiler abgeschlossen werden, in dem sich der Investor verpflichtet, die Kosten für sämtliche im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung notwendigen Planungen und Gutachten zu übernehmen.

 

Nunmehr soll das formale Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gemäß BauGB mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

 

In einer der nächsten Sitzungen soll dann der zwischenzeitlich erarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplans dem Ausschuss zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich zu beschließen.

 


 

Das Verfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - wird von einem Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


 

Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.