hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am
Golfplatz - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1
BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
15.09.2016 einen Beschluss (VV 210/16) über die zukünftige bauliche
Entwicklung von St. Jöris im Baugebiet Merzbrücker Straße gefasst. Darin wurde
die Verwaltung u.a. beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten
städtebaulichen Skizze in Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages mit einem Investor einzutreten.
Nach Klärung unterschiedlicher Fragestellungen hinsichtlich der
Entwicklung des Baugebiets hat der Investor schließlich im Mai 2017 einen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Baugebiet Merzbrücker
Straße / Am Golfplatz eingereicht.
Nach Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros konnte schließlich
im Juli 2017 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Mallmann Projekt GmbH und
der Stadt Eschweiler abgeschlossen werden, in dem sich der Investor
verpflichtet, die Kosten für sämtliche im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung notwendigen Planungen und Gutachten zu übernehmen.
Nunmehr soll das formale Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
gemäß BauGB mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
In einer der nächsten Sitzungen soll dann der zwischenzeitlich
erarbeitete Vorentwurf des Bebauungsplans dem Ausschuss zum Beschluss über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 296 -
Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich zu beschließen.
Das Verfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - wird von einem Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.