Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Arbeit des Jugendamtselternbeirates zur Kenntnis.
Am 01.08.2008 hat das Kinderbildungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW) das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
in Nordrhein-Westfalen (GTK) abgelöst. In der ersten KiBiz-Fassung war bereits
die Bildung eines Elternbeirates für jede einzelne Kindertageseinrichtung
vorgesehen.
Mit In-Kraft-Treten des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes zum 01.08.2011
wurden die Weichen für eine gestärkte Mitwirkung von Eltern, deren Kinder eine
Kindertageseinrichtung besuchen, gestellt. Hierin inbegriffen sind allerdings keine
Mitbestimmungsrechte. Das heißt sowohl für den Träger der
Kindertageseinrichtung als auch für das Jugendamt gilt, dass beispielsweise
Entscheidungen über Finanzen, Personal und Konzeptionen von Einrichtungen einschließlich
Öffnungszeiten und Aufnahmekriterien einer Mitentscheidung/Mitbestimmung durch
die Eltern nach wie vor nicht zugänglich sind.
Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes ist die Wahl eines
Jugendamtselternbeirates möglich. Nach dem zwischenzeitlich noch zwei weitere
KiBiz-Revisionen durchgeführt wurden, ist derzeit die Bildung des
Jugendamtselternbeirates in § 9 b KiBiz wie folgt geregelt:
Die Versammlung der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen
wählt in der Zeit vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres einen
Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates
setzt voraus, dass sich 15 % aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl
beteiligt haben. Das Mandat der Mitglieder des Jugendamtselternbeirates gilt
über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines
neuen Jugendamtselternbeirates. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt
bei Kindertageseinrichtungen betreffenden wesentlichen Fragen die Möglichkeit
der Mitwirkung zu geben.
Der Jugendamtselternbeirat arbeitet autonom. Er gibt sich selbst eine
Geschäftsordnung und erarbeitet sich selbst träger- und
einrichtungsübergreifende Projekte/Fragestellungen.
In den ersten Jahren hat das Jugendamt Eschweiler für die Wahlen
Räumlichkeiten bereitgestellt und die Wahl selbst auch mit städt. Personal
organisiert, um den Jugendamtselternbeirat zu unterstützen. Zwischenzeitlich
hilft das Jugendamt Eschweiler nur noch beim Versand der Einladungen an die
Kindertageseinrichtungen bzw. steht dem Jugendamtselternbeirat für Fragen zur
Verfügung, die in regelmäßig stattfindenden Gesprächsterminen behandelt werden.
Zu den Aufgaben eines Jugendamtselternbeirates gehören z.B.:
·
Die Interessen der Kinder und der Elternschaft, im Besonderen die
Interessen von Kindern mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, von
benachteiligten Kindern oder und deren Eltern, gegenüber den Trägern der
Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik zu vertreten und die Zusammenarbeit
zwischen Eltern, Einrichtungen und Trägern zu fördern
·
bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen
mitzuwirken
·
die Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte in den einzelnen
Einrichtungen
·
das Informieren der Eltern über ihre Rechte und Pflichten
·
die Vertretung der Eltern in politischen Gremien
Konkrete Themen, die für den Jugendamtselternbeirat von Interesse sein
könnten sind beispielhaft:
·
Einrichtungs- und trägerübergreifende Projekte in den Kitas
·
Jugendhilfeplanung im Bereich der Kitas
·
Finanzierung der Kitas
·
Fachliche Initiativen
Am 01.08.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und
weiterer Gesetze in Kraft getreten. Mit dieser Revision wird ausdrücklich
gesetzlich fixiert, dass ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als
beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden ist.
Vor diesem Hintergrund wurde ein Vertreter/eine Vertreterin des
Jugendamtselternbeirates in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler als
beratendes Mitglied aufgenommen (§ 4 Ziffer 3 Buchstabe l der Satzung des Jugendamtes
der Stadt Eschweiler in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.09.2014, in
Kraft getreten am 22.10.2014). Dies unterstreicht die Bedeutung der
Elternvertretung in Kita-Fragen auf kommunaler Ebene.
Der Jugendamtselternbeirat hat aber auch bestimmte Pflichten: Hierzu
gehört insbesondere die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des
Datenschutzes für vertrauliche (mündliche wie auch schriftliche) Informationen,
die den Mitgliedern des Jugendamtselternbeirates im Zuge ihrer Beiratstätigkeit
bekannt geworden sind.
Darüber hinaus können sich die Jugendamtselternbeiräte auch auf
Landesebene organisieren. Um eine entsprechende Wahl durchführen zu können,
melden die Jugendämter nach erfolgter Wahl der Jugendamtselternbeiräte die
beiden erstgewählten Personen an den Landschaftsverband Rheinland.
Dem derzeit in Eschweiler tätigen Jugendamtselternbeirat gehören
folgende Vertreterinnen an:
Vorsitzende: Andrea Rahmen, Kath. Kindergarten St. Theresia,
Englerthsgärten 2
Vorstand:
- Barbara Grönwoldt, BKJ Käte Strobel,
Grünstraße 99
- Britta Stork, BKJ Rappelkiste,
Quellstraße 26
- Silke Benden, AWO KiSa gUG Der kleine
Prinz, Fr.-Ebert-Str. 46 - 48
- Cara Graafen, AWO KiSa gUG Wunderland,
Pfarrer-Appelrath-Str. 10
- Nina Kleiker, Kath. Kindergarten St.
Antonius von Padua, Aachener Str. 187a
Derzeit ist Frau Andrea Rahmen als Vorsitzende des
Jugendamtselternbeirates im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied tätig;
vertreten wird sie bei Bedarf durch Frau Barbara Grönwoldt.
Der Jugendamtselternbeirat wird in der Sitzung seine Arbeit anhand einer PowerPointPräsentation vorstellen.
Keine.
Keine.