Betreff
Bericht über die Arbeit des Jugendamtselternbeirates
Vorlage
247/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Arbeit des Jugendamtselternbeirates zur Kenntnis.


 

Am 01.08.2008 hat das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW) das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK) abgelöst. In der ersten KiBiz-Fassung war bereits die Bildung eines Elternbeirates für jede einzelne Kindertageseinrichtung vorgesehen.

 

Mit In-Kraft-Treten des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes zum 01.08.2011 wurden die Weichen für eine gestärkte Mitwirkung von Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, gestellt. Hierin inbegriffen sind allerdings keine Mitbestimmungsrechte. Das heißt sowohl für den Träger der Kindertageseinrichtung als auch für das Jugendamt gilt, dass beispielsweise Entscheidungen über Finanzen, Personal und Konzeptionen von Einrichtungen einschließlich Öffnungszeiten und Aufnahmekriterien einer Mitentscheidung/Mitbestimmung durch die Eltern nach wie vor nicht zugänglich sind.

 

Nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes ist die Wahl eines Jugendamtselternbeirates möglich. Nach dem zwischenzeitlich noch zwei weitere KiBiz-Revisionen durchgeführt wurden, ist derzeit die Bildung des Jugendamtselternbeirates in § 9 b KiBiz wie folgt geregelt:

 

Die Versammlung der Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen wählt in der Zeit vom 11. Oktober bis zum 10. November eines jeden Jahres einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirates setzt voraus, dass sich 15 % aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben. Das Mandat der Mitglieder des Jugendamtselternbeirates gilt über das Ende eines Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Jugendamtselternbeirates. Dem Jugendamtselternbeirat ist vom Jugendamt bei Kindertageseinrichtungen betreffenden wesentlichen Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.

 

Der Jugendamtselternbeirat arbeitet autonom. Er gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und erarbeitet sich selbst träger- und einrichtungsübergreifende Projekte/Fragestellungen.

 

In den ersten Jahren hat das Jugendamt Eschweiler für die Wahlen Räumlichkeiten bereitgestellt und die Wahl selbst auch mit städt. Personal organisiert, um den Jugendamtselternbeirat zu unterstützen. Zwischenzeitlich hilft das Jugendamt Eschweiler nur noch beim Versand der Einladungen an die Kindertageseinrichtungen bzw. steht dem Jugendamtselternbeirat für Fragen zur Verfügung, die in regelmäßig stattfindenden Gesprächsterminen behandelt werden.

 

Zu den Aufgaben eines Jugendamtselternbeirates gehören z.B.:

·         Die Interessen der Kinder und der Elternschaft, im Besonderen die Interessen von Kindern mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund, von benachteiligten Kindern oder und deren Eltern, gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung und der Politik zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Einrichtungen und Trägern zu fördern

·         bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen mitzuwirken

·         die Unterstützung der Arbeit der Elternbeiräte in den einzelnen Einrichtungen

·         das Informieren der Eltern über ihre Rechte und Pflichten

·         die Vertretung der Eltern in politischen Gremien

 

Konkrete Themen, die für den Jugendamtselternbeirat von Interesse sein könnten sind beispielhaft:

·         Einrichtungs- und trägerübergreifende Projekte in den Kitas

·         Jugendhilfeplanung im Bereich der Kitas

·         Finanzierung der Kitas

·         Fachliche Initiativen

 

Am 01.08.2014 ist das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze in Kraft getreten. Mit dieser Revision wird ausdrücklich gesetzlich fixiert, dass ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden ist.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Vertreter/eine Vertreterin des Jugendamtselternbeirates in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler als beratendes Mitglied aufgenommen (§ 4 Ziffer 3 Buchstabe l der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.09.2014, in Kraft getreten am 22.10.2014). Dies unterstreicht die Bedeutung der Elternvertretung in Kita-Fragen auf kommunaler Ebene.

 

Der Jugendamtselternbeirat hat aber auch bestimmte Pflichten: Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche (mündliche wie auch schriftliche) Informationen, die den Mitgliedern des Jugendamtselternbeirates im Zuge ihrer Beiratstätigkeit bekannt geworden sind.

 

Darüber hinaus können sich die Jugendamtselternbeiräte auch auf Landesebene organisieren. Um eine entsprechende Wahl durchführen zu können, melden die Jugendämter nach erfolgter Wahl der Jugendamtselternbeiräte die beiden erstgewählten Personen an den Landschaftsverband Rheinland.

 

Dem derzeit in Eschweiler tätigen Jugendamtselternbeirat gehören folgende Vertreterinnen an:

 

Vorsitzende: Andrea Rahmen, Kath. Kindergarten St. Theresia, Englerthsgärten 2

Vorstand:

  • Barbara Grönwoldt, BKJ Käte Strobel, Grünstraße 99
  • Britta Stork, BKJ Rappelkiste, Quellstraße 26
  • Silke Benden, AWO KiSa gUG Der kleine Prinz, Fr.-Ebert-Str. 46 - 48
  • Cara Graafen, AWO KiSa gUG Wunderland, Pfarrer-Appelrath-Str. 10
  • Nina Kleiker, Kath. Kindergarten St. Antonius von Padua, Aachener Str. 187a

               

Derzeit ist Frau Andrea Rahmen als Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied tätig; vertreten wird sie bei Bedarf durch Frau Barbara Grönwoldt.

 

Der Jugendamtselternbeirat wird in der Sitzung seine Arbeit anhand einer PowerPointPräsentation vorstellen.


 

Keine.

 


 

Keine.