hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 297 – südlich Patternhof – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Infolge einer Vereinsfusion und einer
Zusammenlegung von mehreren Sportanlagen soll der Sportplatz Patternhof aus der
Nutzung genommen und der Spielbetrieb zukünftig auf anderen Sportanlagen in
Eschweiler durchgeführt werden. Die Flächen am Sportplatz Patternhof bieten
sich somit für die Entwicklung eines innenstadtnahen Wohngebietes an.
Das Gebiet liegt am Rande des Eschweiler
Stadtzentrums südlich der Realschule Patternhof. Es umfasst eine Fläche von ca.
4,5 ha und wird umgrenzt durch die Ludwigstraße im Osten, die Nothberger Straße
im Süden, die Bergrather Straße im Westen sowie die Straße Patternhof und die
Grundstücksgrenze zum dortigen Schulgelände im Norden.
Heutige Situation
Den wesentlichen Teil des Plangebietes nimmt
der zukünftig nicht mehr genutzte Sportplatz Patternhof ein. Prägend ist hier
die große Rasenfläche des Fußballspielfeldes. Die südlich hiervon liegende
ehemalige Bolzplatzanlage bzw. die Rollschuhbahn haben sich insbesondere im
östlichen Teilbereich zu einer extensiv bewachsenen Grünfläche (extensive
Grasflur, einzelne Sträucher und Bäume) entwickelt.
Die umgebende Bebauung des Plangebietes
besteht überwiegend aus Wohnhäusern in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise. Die
Wohnhäuser der Siedlung Ludwigstraße, östlich des Plangebietes, stehen unter
Denkmalschutz. Entlang der Bergrather Straße besteht im Bereich des Parkplatzes
und Hauptzugangs zum Sportplatz eine größere Unterbrechung der Straßenrandbebauung.
An dieser Stelle befindet sich östlich des Sportplatzzugangs und einige Meter
von der Straße zurückgelegen zudem ein Gebäude, welches von einer sozialen
Beratungsstelle genutzt wird.
Nördlich des Plangebietes und der Realschule
fließt die Inde; südlich schließen sich Flächen gewerblicher Nutzung entlang
der euregiobahn-Strecke an. Die
Haltestelle „Talbahnhof“ liegt ca. einen Kilometer westlich entfernt.
Das Plangebiet ist aufgrund der bisherigen
Nutzung als Sportplatz weitgehend eben. Es gibt einen Niveauunterschied
zwischen dem nördlichen, großen Sportplatz und den südlich gelegenen kleineren
Spielfeldern. Letztere liegen ca. 0,5 – 1 m unterhalb des großen Spielfeldes.
Der nördliche und der südliche Bereich des
Sportplatzes werden durch einen flachen Wall im Bereich der Tribünenanlage und
der Umkleiden voneinander getrennt.
Städtebaulicher Entwurf
Planungsziel ist die Entwicklung eines
verdichteten Wohnquartiers unter Berücksichtigung eines Mindestanteils an
sozial gefördertem Wohnraum auf den Flächen der aufgegebenen, innerstädtisch
gelegenen Sportplatzanlage. Damit soll dem vorhandenen hohen Bedarf an
zentrumsnahen Wohnflächen Rechnung getragen werden. Zur zukünftigen Nutzung des
Areals werden aktuell mehrere Konzepte erstellt.
Altlasten
Innerhalb des Plangebietes im Bereich des
ehemaligen Bolzplatzes bzw. des ehem. Rollschuhfeldes (= heutige Brachfläche
südlich des Sportplatzes) befindet sich die Altlastenfläche „ehemaliges
Zinkwalzwerk“, die im Altlastenkataster der StädteRegion Aachen unter der
Katasternummer 5103/0206 geführt wird.
Der Gebäudebestand des ehemaligen
Zinkwalzwerkes wurde in den 1960er Jahren abgerissen. Nach den bisherigen
Untersuchungen ist davon auszugehen, dass seinerzeit die Gebäude und Hallen des
Zinkwalzwerkes nur oderirdisch abgetragen wurden und Keller, Kellerdecken,
Fundamente und überwölbe Wassergräben im Untergrund verblieben.
Für die Wiedernutzbarmachung von solchen
Brach- und Altlastenflächen (das ehemalige Zinkwalzwerk am Patternhof ist hierzu
zu zählen) hat die Landesregierung NRW zu Beginn dieses Jahres ein
Sonder-Förderprogramm initiiert, mit dem die Kommunen bei ihren Bemühungen zur
Schaffung von Flächen für die Errichtung von bezahlbarem, sozialem Wohnungsbau
unterstützt werden. Das Land NRW hat hierfür den Verband für Flächenrecycling
und Altlastensanierung (AAV) mit der Umsetzung der Projekte/der Förderanträge
beauftragt und 4,6 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der von der Stadt im März
2017 beim AAV eingereichte Antrag auf Brachflächenmobilisierung für das
ehemalige Zinkwalzwerk wurde als eines der ersten Projekte aus diesem
Fördertopf im Juni 2017 bewilligt. Aktuell laufen die Abstimmungen zwischen dem
AAV und der Stadt Eschweiler für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung. In dieser Vereinbarung werden die noch durchzuführenden
ergänzenden Untersuchungen für die Altlastenfläche und die Sanierungsziele
festgelegt, wobei mit Blick auf die Wohnbebauung in erster Linie die
unterirdischen Gebäudeteile zurückgebaut, die flächendeckend vorhandenen
Anschüttungen ca. 1 m abgetragen/entsorgt und anschließend mit unbelastetem
Boden wieder aufgefüllt werden sollen. Die Sanierungsmaßnahmen werden vom AAV
vergeben und fachlich abgewickelt. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten
übernimmt der AAV zu 100 Prozent. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt nach
den Förderrichtlinien, auf der gesamten Altlastenfläche bezahlbaren dauerhaften
Wohnraum bzw. Wohnräume für Flüchtlingsunterkünfte zu realisieren, wobei die
Zweckbindung an die Wohnnutzung für 25 Jahre bestehen muss. Nach Abschluss der
Maßnahmen ist bei einer Veräußerung der sanierten Grundstücke durch die Stadt
gegebenenfalls ein Wertausgleich zu leisten.
Außerhalb der Altlastenfläche im Bereich des
Sportplatzes bzw. im Bereich des ehem. Kinderspielplatzes sind im weiteren
Planverfahren von der Stadt (nicht vom AAV) ebenfalls Bodenuntersuchungen
durchzuführen, da das gesamte Plangebiet im Bereich des (ehemaligen)
Überschwemmungsgebietes der Inde liegt und deshalb geogen und anthropogen
bedingt ein erhöhter Schwermetallgehalt im Untergrund zu erwarten ist. Darüber
hinaus wurden der Sportplatz (und evtl. auch der ehem. Kinderspielplatz)
vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts mit einem Gemisch aus Boden, Bauschutt,
Ziegelbruch und Schlacken bis zu einer Mächtigkeit von rd. 2 m angeschüttet.
Die sich aus diesen Untersuchungen ergebenden
Notwendigkeiten zum Umgang mit dem Boden/den Anschüttungen werden im weiteren
Verfahren in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen geregelt.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung
des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dies soll
mit dem Bebauungsplan 297 – südlich Patternhof – entsprechend des als Anlage
beigefügten Geltungsbereiches erfolgen.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan 297 - südlich Patternhof - dokumentiert die Stadt die Absicht, dieses
Plangebiet unter den o.g. Prämissen zu entwickeln. Dies ist eine Voraussetzung
für den Abschluss des geplanten Vertrags zwischen der Stadt und dem AAV. Eine
Sitzungsvorlage zu diesem Vertrag wird durch Amt 63 (Abt. 631) in eine der
nächsten Ratssitzungen eingebracht.
Ein Aufstellungsbeschluss für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans
für diesen Bereich wurde bereits in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses am 22.06.2017 gefasst.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung des Bebauungsplans 297 - südlich Patternhof – zu beschließen.
Bei den hier zu entwickelnden Grundstücken handelt es sich zu einem überwiegenden Teil um die städtischen Flächen des Sportplatzes.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans können diese einer Vermarktung zugeführt werden. Die diesbezügliche haushaltsrechtliche Betrachtung erfolgt in den Vorlagen zu den entsprechenden Grundstückskaufverträgen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die notwendigen Erschließungsmaßnahmen trägt voraussichtlich die Stadt Eschweiler.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.