hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans 293 - Am Hof - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich
wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird der Entwurf des Bebauungsplans 293 - Am Hof - (Anlagen 2 und 3) mit
Begründung (Anlage 4) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der
öffentlichen Auslegung beschlossen.
Mit Schreiben vom 03.11.2016 beantragte Herr Erwin Bock die Aufstellung
eines Bebauungsplans für sein Grundstück zwischen der Velauer Straße und der
Straße Am Hof in Hehlrath (Anlage 5). Herr Bock möchte auf seinen bisher
ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Hofflächen zukünftig zusätzliche
Wohngebäude errichten. Zur Realisierung dieser Zielsetzung ist die Aufstellung
eines Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
erforderlich.
Im August 2017 wurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen Herrn Bock und
der Stadt Eschweiler geschlossen, in dem er sich bereit erklärt, die Kosten für
sämtliche, im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung notwendigen Planungen und
Gutachten zu übernehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (Anlage 1) umfasst das
Grundstück der Hofstelle Bock, die Straße Am Hof aufgrund der notwendigen
Erschließung für die neuen Grundstücke und die Flurstücke zur Nierhausener
Straße zur Klärung möglicher Immissionskonflikte.
Inzwischen wurde der Entwurf des Bebauungsplans 293 - Am Hof - (Anlage
2) mit seinen Textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und die Begründung
hierzu (Anlage 4) erarbeitet.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 293 - Am Hof
- gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich und den Entwurf des Bebauungsplans 293 - Am Hof -
einschließlich Begründung (Anlagen 2 bis 4) gemäß § 3 Abs. 2 in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 293 - Am Hof - wird von einem Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.