1.) Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis
genommen.
2.) Dem im Rahmen des European Energy Award
erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm der Stadt Eschweiler wird
zugestimmt (Anlage 1).
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, soweit
erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen die notwendigen Beschlüsse
vorzubereiten.
4.) Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie
mit zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt
der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.
Bereits seit 2012
(VV 031/12) beteiligt sich die Stadt Eschweiler am European Energy Award (eea),
dem Steuerungs- und Controlling-Instrument für die kommunale Energiepolitik,
welches vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW gefördert wird.
Das systematische
Erfassen aller energierelevanten Aktivitäten der Stadt Eschweiler ermöglicht
ein Qualitätsmanagement im Bereich der Kommune und führte 2016 zum Erfolg: Die
Stadt Eschweiler wurde mit dem European Energy Award ausgezeichnet.
Aufgrund der guten
Resultate wurde die weitere Teilnahme am European Energy Award im Rahmen einer
Folgeförderung 2016 für den Zeitraum 2017 – 2020 (VV 204/16) beschlossen.
Im Rahmen dieser
Folgeförderung soll das Qualitätsmanagement fortgeführt werden und die
Ergebnisse weiter verbessert werden.
Begleitet wird die
Stadt bei der Folgeförderung weiterhin durch die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft.
Der Fachberater Herr Ackermann steht in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses auch für Fragen zur Verfügung.
Aufgrund der neuen
Richtlinien des EEA muss ein internes Audit nur alle zwei Jahre durchgeführt
werden, jährlich ist jedoch ein Arbeitsprogramm zu erarbeiten.
Das neue
Arbeitsprogramm wurde durch das Energieteam auf Grundlage der Resultate des
externen Audits sowie der aktuellen Richtlinien zum EEA überarbeitet und
aktualisiert und liegt zur Beschlussfassung vor
(Anlage 1).
Der Beschluss des
Energiepolitischen Arbeitsprogrammes ist eine Voraussetzung für die
Zertifizierung und die Teilnahme am European Energy Award und vor allem ein
weiterer Beitrag zum Klimaschutz in Eschweiler.
Das Arbeitsprogramm
ist keine abschließende Betrachtung der einzelnen Maßnahmen, sondern dient als
Richtungsweiser für die einzelnen Handlungsfelder und ermöglicht eine
strategisch sinnvolle Bearbeitung der Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmen
und Projekte erfolgt durch die fachlich und organisatorisch zuständigen
Dienststellen.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit zusätzlichen finanziellen Mitteln verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.
Der EEA-Prozess
bindet tagesweise Personal im Rahmen der Treffen der Energie-Teams sowie der
Zusammenstellung der einzelnen Arbeitsergebnisse. Bei den einzelnen Projekten
können auch weitere Organisationseinheiten betroffen sein.