Betreff
Umgestaltung der Peter-Paul-Straße zwischen der Jülicher Straße und der Kolpingstraße sowie der Parkstraße zwischen Dürener Straße und Peter-Paul-Straße -
Änderung des Bauprogramms im Zuge der Ausführung der Arbeiten
Vorlage
184/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

Den Änderungen des Bauprogramms im Rahmen der Ausführung der Arbeiten gegenüber dem in den Vorlagen 120/14 und 191/14 vorgestellten Bauprogramm wird zugestimmt.

 


 

Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten wurde das Bauprogramm zum Ausbau der Peter-Paul-Straße zwischen Jülicher Straße und Kolpingstraße sowie der Parkstraße zwischen Dürener Straße und Peter-Paul-Straße geändert. Die Änderungen sind in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt und werden im Folgenden erläutert:

 

Generell wurden die genauen Beleuchtungsstandorte erst in der Örtlichkeit festgelegt und weichen von den ursprünglich vorgesehenen Standorten leicht ab. Um eine ausreichende Beleuchtung der Gehwegbereiche in der Peter-Paul-Straße zwischen Parkstraße und Kolpingstraße zu gewährleisten, wurden hier 3 zusätzliche Beleuchtungsstandorte erforderlich.

Weiterhin wurde die Platzierung der Ausstattungselemente (Steinpoller, Sitzbänke, Abfallbehälter, Spielgeräte etc.) erst nach Beendigung der Tiefbauarbeiten festgelegt. Dies geschah, um auf die eventuell geänderte Ausführung sowie die tatsächlichen Nutzungsansprüche reagieren zu können. Die jeweiligen Standorte sind in den Lageplänen der Anlagen 1 bis 4 eingetragen.

 

1:     Änderung im Bereich der rückwärtigen, zur Peter-Paul-Straße gelegenen Fassaden der Häuser Dürener Straße 1, 1a, 1b und 3:

Dürener Straße 1b: Hier fanden vor und während der Tiefbauarbeiten Umbaumaßnahmen statt, die zum Zeitpunkt der Erstellung der beiden o. g. Vorlagen nicht bekannt waren. Der ursprünglich offensichtlich nicht mehr genutzte Zugang wurde erneuert, so dass hier eine Zuwegung erforderlich wurde. Da der Zugang zum Haus Dürener Straße 1a unmittelbar benachbart liegt, wurde die Zuwegung bis hierhin erweitert.

Für das Haus Dürener Straße 3 wurde zeitgleich ein Bauantrag für die Anbringung einer Werbeanlage eingereicht. Die ursprünglich zur Kaschierung der unansehnlichen Fassaden gedachten Spalierbäume mussten so zumindest an den Häusern 1b und 3 entfallen und wurden daher insgesamt gestrichen.

 

2.     Vor Ort wurde festgestellt, dass gegenüber des Hauses Peter-Paul-Straße 7 ein zusätzlicher Parkstand eingerichtet werden konnte.

 

3.     Im Bereich der Grünfläche Englerthsgärten wurde ein Weg in wassergebundener Decke hergestellt. In diesen wurde die Boule-Bahn integriert.

 

4.     Vor dem Haus Peter-Paul-Straße 10d wurde die Lage von Parkstand und Baum vertauscht, um ein einheitliches Baumraster auf dieser Straßenseite zu erreichen.

 

5.     Im Bereich der Grünfläche vor dem Jugendheim und der Mauer des Pfarrheimes konnten wegen der dort vorhandenen Baumwurzeln insgesamt zwei Parkstände nicht realisiert werden.

 

6.     Neuer Standort für die Trafostation. Die Eigentümerin des Grundstücks beabsichtigt eventuell eine Verkleinerung des Pfarrgartens, um den rückwärtigen Grundstücksbereich baulich nutzen zu können. Aus Sicht der Eigentümerin steht die Trafostation einer sinnvollen Grundstücksentwicklung im Wege, so dass sie dem in der Anlage 3 dargestellten Standort zustimmen und die entsprechenden Voraussetzungen (Baulasten etc.) übernehmen würde. Dieses vorher nicht absehbare Angebot ermöglicht die Herausnahme der störenden Trafostation aus dem Verkehrsraum. Aus städtebaulicher Sicht ist diese Standortverschiebung ein Gewinn für die gesamte Neugestaltung.

 

7.     In die Grünfläche vor dem Jugendheim wurde für die von der Carbynstraße kommenden und die Peter-Paul-Straße querenden Fußgänger eine zusätzliche fußläufige Verbindung eingerichtet.

 

8.     Es erfolgten keine Arbeiten im Bereich des Vorgartens des Gymnasiums, da hier flächendeckend oberflächennahe Wurzeln des schützenswerten Tulpenbaumes vorhanden waren, die Tiefbauarbeiten unmöglich machten.

 

9.     Wegen den Wurzeln der Platanen vor dem Gymnasium wurden zwei Baumbeete zusammengefasst und das im Kreuzungsbereich zur Kolpingstraße bis zum Fahrbahnrand hin verlängert.

 

 

 


Die geänderte Planung hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.

 


Die geänderte Planung hat keine nennenswerten personellen Auswirkungen.