Dem im Sachverhalt dargestellten Pflegekonzept für das öffentliche Grün wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Pflegekonzept bei der Unterhaltung der städtischen Grünflächen umzusetzen.

 


 

1.       Einleitung

 

Die Bedeutung öffentlicher Grünanlagen als weicher Standortfaktor für die Attraktivität einer Kommune ist nach wie vor hoch. Dies ergab u.a. eine Bürgerbefragung der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz GALK e.V. in 2014. Aber auch andere Studien und Forschungsarbeiten belegen eindeutig, dass die Qualität der Freiräume einer Stadt die Lebensqualität stark beeinflusst. Neben der Erholungsfunktion haben Freiräume auch für das Stadtklima, den Wasserhaushalt und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen eine große Bedeutung.

 

Zur Aufrechterhaltung dieser wichtigen Funktionen ist jedoch eine Mindestpflege/-unterhaltung der Flächen erforderlich. Der überwiegende Anteil der Pflegeflächen wird in Eschweiler durch die Wirtschaftsbetriebe Eschweiler (WBE) GmbH unterhalten. Mit der nachfolgenden Konzeption soll versucht werden, anhand abgestufter Pflegeintensitäten eine realisierbare und noch akzeptable Unterhaltung der städtischen Flächen sicherzustellen. Dabei muss die Verkehrssicherheit in jedem Fall erhalten bleiben.

 

2.       Struktur des öffentlichen Grüns in Eschweiler

 

Im Stadtgebiet von Eschweiler sind rd. 173 ha öffentliches Grün zu pflegen. Hiervon entfallen ca. 25 ha auf die städtischen Friedhöfe. Diese bleiben in dem nachfolgenden Pflegekonzept zunächst unberücksichtigt, so dass die zu betrachtenden Pflegeflächen eine Gesamtgröße von  rd. 148 ha aufweisen. Bei den Pflegeflächen handelt es sich um Grünanlagen, Grünflächen, Restflächen geringer Größe, Straßenbegleitgrün, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Wegeseitenflächen und -ränder sowie Obstwiesen.

 

Die Pflegeflächen verteilen sich auf folgende Strukturen:

       419.804 qm     Wiesen und Wegeseitenflächen                                                                  28,38 %

       317.950 qm     Gebrauchsrasen                                                                                       21,50 %

       306.508 qm     befestigte Flächen, Wege, Platzflächen, Sukzessionsflächen pp.                 20,72 %

       185.178 qm     Sportflächen (Sportrasen, Tenne, Kunststoff)                                              12,52 %

       132.234 qm     Strauchbewuchs                                                                                         8,94 %

       109.365 qm     flächiger Baum- und Großstrauchbestand                                                     7,39 %

          7.984 qm     Staudenflächen                                                                                          0,54 % 

---------------------                                                                                                                       -----------

    1.479.023 qm                                                                                                                  100,00 % 

 

Die Größe der einzelnen Flächen variiert zwischen kleiner als ein Quadratmeter (0,2 qm) und mehreren zehntausend Quadratmetern (34.818 qm, Ausgleichsfläche IGP), wobei der Anteil der kleineren Flächen deutlich überwiegt. Etwas mehr als ein Viertel der Pflegeflächen entfallen auf Wiesen und Wegeseitenflächen. Diese Flächen werden überwiegend durch Unternehmer gepflegt. Die Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH pflegt ca. 22 ha des öffentlichen Grüns. Hierin enthalten sind die meisten Spielplätze, Außenanlagen der Schulen, Grünflächen in den Stadteilen Weisweiler, Pumpe/Stich/Alte Rodung und Kinzweiler/Hehlrath/St. Jöris sowie im Innenstadtgebiet. Von der WBE werden ca. 55 ha öffentliche Grünflächen unterhalten.

 

Die Qualität der Pflege innerhalb des öffentlichen Grüns in Eschweiler ist bislang sehr unterschiedlich. Eine wünschenswerte, optimale und werterhaltende gärtnerische Pflege findet nur noch in Ausnahmefällen statt. Bei den Flächen, die durch die Caritas gepflegt werden, wurde der Pflegestandard bei der letzten Ausschreibung reduziert. Die Qualität und das Erscheinungsbild der Anlagen konnte durch diese Reduzierung noch annähernd erhalten werden; eine weitere Reduzierung würde hier jedoch auch zum Substanzverlust führen. Im Bereich der Pflegeleistungen der WBE sind bereits heute deutliche Substanz- und Wertverluste zu verzeichnen.

 

3.       Definition von Pflegeklassen

 

Zur Abstufung des Unterhaltungsaufwandes werden zunächst unterschiedliche Pflegeklassen definiert. Hierbei wird zwischen insgesamt fünf Pflegeklassen unterschieden, deren Kriterien und Leistungsinhalte in den Anlagen 1 und 2 genau beschrieben sind:

 

Pflegeklasse 1: optimale intensive Pflege

Pflegeklasse 2: normale bis reduzierte Pflege

Pflegeklasse 3: reduzierte Pflege

Pflegeklasse 4: minimale bis extensive Pflege

Pflegeklasse 5: extensive bis sporadische Pflege

 

Als Kriterien für die einzelnen Pflegeklassen dienen die Örtlichkeit bzw. Lage (z.B. Innenstadt, Hauptzufahrtsachsen), die Art und Häufigkeit der Erholungsnutzung (z.B. Spiel- und Bolzplätze) sowie die Funktion (z.B. Repräsentationswert) der jeweiligen Flächen. Die Pflegeklasse 1 ist in Eschweiler aufgrund erforderlicher finanzieller Einsparungen derzeit nur im Zuge der Entwicklungspflege von Neuanlagen sowie bei Sportanlagen und Freibad besetzt. Pflegeklasse 2 beinhaltet z.B. den Kernbereich der Innenstadt, Spielplätze, Bahn- und Bushof sowie die Hauptzufahrtsachsen als Flächen mit überwiegend hohem Repräsentationswert oder häufiger und intensiver Nutzung. Bei der reduzierten Pflege (Pflegeklasse 3) wird von einer „normalen“ Nutzung und einem „normalen“ Repräsentationswert ausgegangen. Hierunter fallen die Plätze und untergeordnete Grünflächen in den Ortslagen. In Pflegeklasse 4 werden alle Flächen in Randbereichen mit vermindertem Anspruch an das Erscheinungsbild und wenig Einfluss auf das Stadtbild eingeordnet. Pflegeklasse 5 betrifft Wegeseitenflächen sowie Biotop- und Ausgleichsflächen. Hier dient die Pflege in erster Linie nur der Wahrung der Verkehrssicherheit sowie der Erlangung eines hohen ökologischen Wertes. Die einzelnen Kriterien, Beispielflächen aber auch die Auswirkungen der reduzierten Pflege sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Der normale Pflegestandard von Grünflächen, der auch für den überwiegenden Teil des öffentlichen Grüns in Eschweiler maßgebend ist, entspricht den angeführten Pflegeklassen 1 und 2. Dies gibt auch die entsprechende DIN-Norm so vor. Durch die hier vorgegebenen Leistungen wird der Erhalt der Qualität und der Funktion der Grünfläche gewährleistet. Unterhalb dieser Pflegeleistungen ist mit sichtbaren Substanz- und Wertverlusten zu rechnen. In Ausnahmefällen kann noch gegebenenfalls Pflegeklasse 3 belegt werden. Lediglich Biotopflächen und Wiesen/Obstwiesen, bei denen der Erhalt der ökologischen Wertigkeit im Vordergrund steht, sowie die Wegeseitenflächen werden im Normalfall bei einem vierstufigen System in Pflegeklasse 4 eingestuft. Damit eine weitere Differenzierung möglich ist, wurde zwischen den normalen Pflegeklassen 3 und 4 eine weitere Pflegeklasse eingefügt. Daher ergibt sich für Eschweiler nunmehr ein fünfstufiges System.

 

4.       Leistungen zu den einzelnen Pflegeklassen

 

Neben der groben Flächeneinteilung sind letztendlich die konkreten Leistungen für die jeweilige Pflegeklasse zu bestimmen. Als Orientierungswerte dienen unter anderem die fachlich anerkannten Daten der GALK sowie die Kennzahlen aus dem KGSt-Produktplan. Die angegebenen Pflegeintervalle basieren somit auf langjährigen Erfahrungswerten der allgemeinen Grünflächenpflege. Eine genaue Auflistung der Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegeklassen ist als Anlage 2 beigefügt. Die einzelnen Leistungen gliedern sich in verschiedene Tätigkeitsbereiche.

 

4.1               Verkehrssicherheit

 

Als wohl wichtigste Leistung hat die Stadt als Eigentümerin dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Grün- und Freiflächen in einem verkehrssicheren Zustand sind. Hierzu werden die in verschiedenen Fachrichtlinien festgelegten Kontrollrhythmen und Arten von Kontrollen über die einzelnen Dienstanweisungen (Spielplatzkontrolle, Baumkontrolle) sichergestellt. Die erforderlichen Kontrollen werden in allen Pflegeklassen gleichermaßen durchgeführt; eine Reduzierung des Kontrollaufwandes und der daraus resultierenden Maßnahmen erfolgt hier nicht.

 

4.2               Sauberkeit/Hygiene

 

Diese Leistung betrifft im Wesentlichen die Kinderspiel- und Bolzplätze. Auch hier werden die Leistungen innerhalb der betroffenen Pflegeklassen gleichermaßen erbracht.

 

4.3               Gärtnerische Tätigkeiten

 

Die klassischen gärtnerischen Tätigkeiten werden anhand der vorhandenen Strukturtypen unterschieden. Zu den Tätigkeiten zählen:

-          Rasen-/Wiesenpflege

-          Gehölzpflege

-          Pflege der Rosen- und Staudenbeete

-          Pflege von Staudenmischpflanzungen (Schotterbeete)

-          Blumeneinsaat und -mahd

-          Pflege befestigter Flächen

 

4.4               Unterhaltung der Ausstattungsgegenstände

 

Hierunter fallen Reparaturleistungen sowie der Anstrich von Bänken und Spielgeräten. Reparaturen werden unabhängig von der Pflegeklasse nach Erfordernis ausgeführt.

 

4.5               Pflege der Sportanlagen

 

Bei den Sportanlagen liegt der Fokus auf der Erhaltung der Funktionalität. Der Sportrasen hat z.B. im Vergleich zu herkömmlichem Gebrauchsrasen eine andere Artenzusammensetzung und bedarf einer intensiveren Pflege, da die Bespielbarkeit des Rasens u.a. von der Dichte der Grasnarbe und der Höhe des Aufwuchses abhängig ist. Die Pflege der Tennenflächen sowie der Nebenanlagen wird überwiegend durch die Vereine erbracht. Mit Ausnahme der Nebenanlagen erfolgt die Pflege der Sportanlagen in Pflegeklasse 1.

 

5.       Zuordnung der öffentlichen Grünflächen zu den Pflegeklassen

 

Anhand der in Anlage 1 dargestellten Kriterien erfolgt zunächst eine grobe Zuordnung einer Pflegeklasse zu einer zusammenhängenden Fläche. Bei der genauen Betrachtung der Fläche setzt sich diese unter Umständen aus verschiedenen Grünstrukturen wie Gebrauchsrasen, Strauchbewuchs, Wiesenfläche und dichtem Baumbestand zusammen. Da z.B. der Gebrauchsrasen nur in den Pflegeklassen 1-3 und die Wiesenfläche nur in den Pflegeklassen 4 und 5 vorkommt, sind in diesem Fall für eine Gesamtfläche zwei unterschiedliche Pflegeklassen zu vergeben. Dies hat zur Folge, dass für jede einzelne im Grünflächenkataster aufgeführte Grünstruktur eine Pflegeklasse vergeben wird. Die Zuordnung der Pflegeklassen zu den einzelnen Pflegeflächen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Aufteilung der Flächen in die einzelnen Pflegeklassen ergibt folgendes Bild:

 

Pflegeklasse 1                          199.515 qm                  13,48 %

Pflegeklasse 2                          289.743 qm                  19,59 %

Pflegeklasse 3                          258.203 qm                  17,46 %

Pflegeklasse 4                          199.396 qm                  13,48 %

Pflegeklasse 5                          532.257 qm                  35,99 %

 

 

Abbildung 1:            Gegenüberstellung der Flächenanteile der erforderlichen „Normalpflege“ von Grünflächen und der vorgesehenen abgestuften Pflege

 

In der Gegenüberstellung der „Normalpflege“ und der vorgesehenen abgestuften Pflege wird eine deutliche Verschiebung der Flächenanteile aus den Pflegeklassen 1 und 2 in Richtung Pflegeklasse 3 und 4 sichtbar.

 

6.       Umgestaltung von Grünflächen

 

Eine weitere Pflegeextensivierung beim öffentlichen Grün geht mit Ausnahme der Rasenflächen nur mit einer grundlegenden Umgestaltung der Vegetationsflächen einher und ist natürlich mit Kosten verbunden. Hierzu bieten sich insbesondere die im dargestellten Pflegekonzept angeführten Flächen der Pflegeklasse 2 an. Durch eine gezielte Neugestaltung könnten hier Vegetationsstrukturen entstehen, die optisch ansprechend sind und zu einem abwechslungsreichen und attraktiven Stadtbild beitragen. Grundvoraussetzung für eine Umgestaltung ist jedoch eine fachlich fundierte Pflege in den ersten Jahren bis zur sicheren Entwicklung und Etablierung der Bepflanzung sowie eine zwar extensive aber dennoch fachgerechte Pflege derselben danach.

 

Als erste Maßnahme sollte die in die Jahre gekommene Bepflanzung entlang der Indestraße (ausserhalb der Fördermaßnahmen) einerseits etwas „moderner“ aber auch pflegeleichter gestaltet werden. Das Straßenbegleitgrün entlang der Indestraße stammt aus der Zeit des Ausbaus der Straße. Die dort stehenden Gehölze sind zum Teil vergreist, innen trocken und kahl. Hier könnten z.B. Heckenstrukturen mit geeigneter Unterpflanzung aus heimischen Stauden und Gräsern (Staudenmischpflanzungen) ein im Jahresverlauf wechselndes Bild ergeben. Hierzu muss jedoch neben der Rodung des vorhandenen Bewuchses auch der Boden tiefgründig ausgetauscht und durch ein geeignetes Substrat ersetzt werden. Bei der Auswahl und Gestaltung der Flächen kann und sollte auf die Erfahrungen anderer Städte in diesem Bereich zurückgegriffen werden.

 

7.       Weiteres Vorgehen

 

Das Pflegekonzept wurde der WBE bereits vorgestellt. Mit Schreiben vom 13.11.2017 (Anlage 5) teilt die WBE mit, dass sie sowohl fachlich als auch zeitlich in der Lage ist, die vorgelegte Konzeption umzusetzen. Die einzelnen Punkte der Konzeption sowie die Umsetzung werden noch intensiv mit der WBE besprochen. Eine Umsetzung des Pflegekonzeptes für die Flächen, die durch die Caritas gepflegt werden, kann bereits ab 2018 erfolgen, da der Vertrag Ende 2017 ausläuft und eine Neuvergabe ab 2018 vorgesehen ist. Das Pflegekonzept wurde bei der Neuausschreibung der Leistungen bereits berücksichtigt.

 

Für das Begleitgrün der Indestraße wird kurzfristig ein Konzept zur Umgestaltung mit dem Ziel einer langfristigen Pflegeerleichterung erarbeitet. Hierzu wurden entsprechende Mittel für den Haushalt 2018 angemeldet. Für die Umgestaltung weiterer Flächen wird ein Konzept erarbeitet, das sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen ist. Entsprechende Haushaltsmittel sind dann in den Folgejahren bei den Haushaltsanmeldungen zu berücksichtigen.

 


Die Vorgaben des Konzeptes werden bei der Neuvergabe von Pflegeleistungen berücksichtigt. Für die vorgesehenen Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich des Begleitgrüns Indestraße wurden Mittel in Höhe von 15.000,00 € für den Haushalt 2018 angemeldet.

 


Die Umsetzung des Pflegekonzeptes bindet Arbeitskraft der Abteilung 661.