Betreff
17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Südlich Patternhof -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
158/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.          Die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Südlich Patternhof - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.        Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 

 

 


 

Derzeit ist die Stadt Eschweiler in Gesprächen mit zwei Sportvereinen über eine Vereinsfusion und eine Zusammenlegung von mehreren Sportanlagen. In diesem Zusammenhang könnte zeitnah der Sportplatz Patternhof aus der Nutzung genommen und der Spielbetrieb auf den Sportanlagen in Eschweiler-Ost konzentriert werden. Die Flächen am Sportplatz Patternhof bieten sich für die Entwicklung eines attraktiven, innenstadtnahen Wohngebietes an. Daher plant die Stadt Eschweiler zeitnah die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Das Gebiet liegt am Rande des Eschweiler Stadtzentrums südlich der Realschule Patternhof. Es umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha im Blockinnenbereich zwischen der Bergrather Straße, der Nothberger Straße, der Ludwigstraße und der Straße Patternhof. Den nördlichen Teil des Plangebietes nimmt der Sportplatz Patternhof ein, die im Süden liegende ehemalige Bolzplatzanlage hat sich zu einer Grünfläche entwickelt.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP 2009) stellt den Geltungsbereich der geplanten 17. Änderung als „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ dar (Anlage 1). Für das geplante Wohngebiet sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Zukünftig soll dieser Bereich als „Wohnbaufläche (W)“ im Flächennutzungsplan (Anlage 2) dargestellt werden. Damit soll dem steigenden Bedarf an neuen Wohnbauflächen durch diese Nachverdichtung in zentraler Lage in Eschweiler Rechnung getragen werden.

 

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für den Änderungsbereich „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dar. Die erforderliche Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPIG) zur Anpassung der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung an die Ziele der Raumordnung wurde mit Schreiben vom 11.04.2017 gestellt.

 

Als erster Verfahrensschritt für die Flächennutzungsplanänderung sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

 


Das Planverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.