Betreff
Mobilfunk in Eschweiler
hier: Errichtung einer Small Cell an der Indestraße/Ecke Grabenstraße
Vorlage
153/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Das Mobilfunknetz der Netzbetreiber wie z.B. der Telekom oder von E-Plus besteht üblicherweise aus den klassischen Dach- oder Maststandorten. In Eschweiler sind ca. 35 solcher Standorte vorhanden. Bezüglich der einzelnen Standorte wird auch auf die Internetseite der Stadt Eschweiler unter Planen und Umwelt > Mobilfunk verwiesen.

 

Mit der stark zunehmenden Nutzung mobiler Datenanwendungen kommt es jedoch vereinzelt zu Engpässen im bestehenden Netz. Insbesondere an Orten mit hohem Publikumsverkehr wie z.B. in Fußgängerzonen oder auf Plätzen mit Cafe`s oder Bushaltestellen kann dies der Fall sein. Um die Versorgung mit mobilem Internet an solchen viel frequentierten Plätzen zu ermöglichen, setzt die Telekom seit wenigen Jahren meist in Großstädten wie z.B. in Köln kleine Mobilfunksender namens Small Cells ein.

 

Bei dieser innovativen Technik wird die bestehende Festnetz-Infrastruktur z.B. an Telefonsäulen (Telefonhäuschen) mitgenutzt, wobei ein Areal mit einem Radius von rd. 150 m „versorgt“ werden kann. Bezüglich Aufbau und Aussehen dieser Small Cells wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Die Telekom beabsichtigt nunmehr auch in Eschweiler an der Indestraße/Ecke Grabenstraße an der Telefonsäule neben der Buswartehalle ebenfalls eine Small Cell in Betrieb zu nehmen (siehe Anlage 2: Standort der geplanten Small Cell). Da die Telefonsäule bereits über einen Stromanschluss verfügt, muss diese lediglich an das Glasfasernetz der Telekom angebunden werden, sodass keine größeren Erdarbeiten erforderlich werden.

 

Die Small Cells arbeiten mit einer sehr geringen Sendeleistung (vergleichbar einem Router im privaten Haushalt), sodass hierfür keine Genehmigung durch die Bundesnetzagentur erforderlich ist. Die Installation bedarf somit auch keiner (Bau)Genehmigung durch die Stadt. Gleichwohl hat die Telekom die Stadt Eschweiler im Rahmen der bestehenden Mobilfunkvereinbarung über die geplante Maßnahme informiert.

 

Unabhängig vom vorstehenden Sachverhalt schützt die Small Cell die Telefonsäule davor, dass auch diese (wie schon viele andere Telefonhäuschen vorher) abgebaut wird. 

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


keine


keine