Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler, hier: aktuelle Entwicklung
Vorlage
152/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW), Verfahrensveränderungen 01.01.2017

 

-          Abrechnung der Kostenpauschalen mit dem Land

 

Das neue elektronische Abrechnungsverfahren greift seit dem 01.01.2017 und wurde im Februar 2017 erstmalig (mit dem Abrechnungszeitraum 01/17) gestartet. Nach anfänglichen technischen Problemen, die sich in den letzten 4 Monaten relativiert haben, läuft das Abrechnungsverfahren mittlerweile relativ reibungslos, wobei immer wieder kleinere technische Probleme auftreten, welche vonseiten der meldenden Kommune allerdings nicht zu vertreten sind. Hauptpunkt der auftretenden Komplikationen liegen in dem verpflichtenden Abgleich der Personenmeldung der hiesigen Stelle mit dem Ausländerzentralregister (AZR) vor. Die notwendige Meldung an die zuständige Bezirksregierung Köln kann nicht immer vollständig erfolgen, da es hier immer wieder zu kleineren Komplikation z.B. bzgl. der eingetragenen Schreibweise des Namens der Person, noch nicht erstellten Datensätzen im AZR (vor allem bei in Deutschland geborenen Kindern) und allgemein nicht aktuellen Eintragungen im AZR kommt. Die zunächst nicht erfassten Personen können aber in der Regel im nächsten Monat nachgemeldet werden. Für April waren noch 213 Personen mit dem Land abrechnungsfähig – von 435 Personen im AsylbLG Bezug, d.h. bei weniger als der Hälfte der tatsächlichen Hilfeempfänger greift die Erstattung des Landes, 222 Personen belasten den städtischen Haushalt vollumfänglich unmittelbar.

 

-          Zuweisungen von Asylbewerben gem. FlüAG NRW

 

Seit 24.04.2017 gilt für die Stadt Eschweiler im Rahmen einer Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg, das zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung (Erfüllungsquote 71,15%= 157 Personen/Stand 24.04.2017) in der 17. – 31. KW  10 Personen/Woche aufgenommen werden müssen.

Aktuell liegt die vorläufige Erfüllungsquote FlüAG NRW nach heutiger Abfrage(Stand 01.05.2017) bei 75,52%, das entspricht noch 133 Personen, die aufzunehmen sind. Seit dem 24.04.2017 wurden allerdings schon 33 Personen nach Eschweiler zugewiesen. Die zu erkennende Differenz ergibt sich durch Abgänge im Rahmen des Rechtskreiswechsels (SGB II) nach positiven Entscheidungen des BAMF. Hieraus resultiert aktuell eine hohe Fluktuation in der Fallbearbeitung gem. AsylbLG und es gilt prognostisch, dass die Erfüllungsquote mit einem 100% Wert absehbar nicht erreicht wird.

 

 

 

 

-          Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte

Wohnsitzzuweisung nach § 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

 

Hier hat die Stadt Eschweiler eine vorläufige Erfüllungsquote von77,32%, dies entspricht noch 78 Personen, die aufgenommen werden müssten, um auf 100% zu kommen (fortgeschriebener Bestand auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2017 – Stand 28.04.2017). Es handelt sich bei dem Personenkreis um Asylberechtigte oder Personen die dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention unterliegen oder sog. subsidiär[1] geschützten Personen oder  Personen denen ein Abschiebeschutz zuerkannt wurde. Aktuell kommt es aber bei dieser sog. „Integrationsquote“ zu keinen externen Neuzuweisungen. Hier werden die Wechsler aus dem AsylbLG (die schon aufgrund einer Zuweisungsentscheidung gem. FlüAG NRW in Eschweiler sind) in den Rechtskreis SGB II mit einer Wohnsitzauflage versehen.

 

-          Rechtskreiswechsel

 

Durch die Entscheidungen des BAMF wechseln die Personen aus den Perspektivstaaten Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia aus dem AsylbLG zum vorrangigen Leistungsträger SGB II. Die Entscheidungen für diesen Personenkreis erfolgen punktuell in relativ geringem Maß, d.h. für das hiesige Jobcenter stellt sich durch überschaubare Mengen kein besonderer Handlungsbedarf dar.

-           

-          Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen

 

Es sind weiterhin 11 von 12 internen Stellen vertraglich mit Agentur für Arbeit geregelt, wovon tatsächlich 03 Personen arbeiten, 03 weitere Hilfeempfänger werden sanktioniert. Bei den externen Stellen sind unverändert 10 von 44 Stellen vertraglich geregelt. Die Stellen werden ausschließlich durch den Träger AWO genutzt, tatsächlich sind 08 Personen eingesetzt, sanktioniert wird 01 Hilfeempfänger.      Durch die Neuzuweisungen wird jetzt noch einmal versucht weitere potentielle Teilnehmer zu identifizieren und entsprechend den vertraglichen Regelungen einzusetzen. Es ist aber durch die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkten Einsatzmöglichkeiten[2], eine große Herausforderung überhaupt den Kriterien entsprechende Hilfeempfänger zu identifizieren.  Der Versuch weitere Träger zur Durchführung von externen Maßnahmen zu gewinnen (Informationsveranstaltung) zeigt bisher keine Wirkung.

 

Auf Bundesebene werden von den jährlich vorgesehenen 300 Millionen Euro für die Maßnahme ab kommendem Jahr 240 Millionen Euro "zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets" der Jobcenter eingesetzt, zitieren die "Süddeutsche Zeitung" und „Focus-Online“ am 24.04.2017 einen Brief von Staatssekretär Thorben Albrecht (BMAS)an die zuständigen Ministerien in den 16 Bundesländern. Für die FIM  bleiben demnach dann nur noch 60 Millionen Euro pro Jahr. Hier scheint es eine Anpassung an die tatsächlichen Realtäten zu geben. Bis April 2017 waren von den vorgesehenen 100.000 Stellen nur 25.000 vertraglich geregelt, weit weniger Stellen aber tatsächlich besetzt.

 

-          Unterbringungssituation

 

In städtischen Unterkünften/durch die Stadt Eschweiler angemietetem Wohnraum sind aktuell 366 Flüchtlinge (AsylbLG u. zum Teil SGB II) untergebracht.

 

Im Einzelnen:

Severinstr. 12= 26

Severinstr. 14= 24

 

Grachtstr. 14= 20

Grachtstr. 16= 16

Grachtstr. 25= 3

 

Hüttenstr. 28= 5

Hüttenstr. 30= 3

Hüttenstr. 29-47a= 29

 

Stich 30= 55

 

Gutenbergstr.= 110

 

Am Kraftwerk = 17

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Städt. Wohnungen (angemietet, GWG etc.)= 58

 

 

 

 

 

-          Ermittlung der tatsächlichen Kosten pro Asylbewerber

 

            Alle Träger des AsylbLG sind aktuell damit befasst, tatsächliche entstehende Kosten pro Asylbewerber   pro Quartal zu ermitteln. Es wird in einem aufwendigen Abfrageverfahren nicht nur der Bereich der         Leistungsgewährung erfasst. Die gesamten Kosten der Unterbringung, des eingesetzten Personals und     die sonstigen Overhead Kosten sind zu erfassen. Hier ist das Sozialamt in Eschweiler federführend und           die ermittelten Kosten sind bis 23.06.2017 erstmalig über die Bezirksregierung Köln an das MIK NRW zu        melden. Weiterhin ist das Sozialamt der Stadt Eschweiler als eine  Musterkommune bei der Sonder-            erhebung des Städte-und Gemeindebundes NRW zu den Kosten des § 2 AsylbLG eingebunden und der     Sondererhebung des MIK zum Personenkreis der ausschließlich durch das FlüAG NRW abrechenbaren             Personen gefordert; an diesen Sondererhebungen nehmen 10% der nordrheinwestfälischen Kommunen    teil.

 



[1] Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

 

Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können oder wegen der Bedrohung nicht in Anspruch nehmen wollen. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaat-lichen Akteuren ausgehen.

 

Als ernsthafter Schaden gilt:

die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,

Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder

eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

[2] Nicht eingesetzt werden dürfen Personen mit Duldung, Hilfeempfänger aus sicheren Herkunftsstaaten; es sollen auch Personen aus den Perspektivstaaten (Syrien, Irak, Iran, Somalia, Eritrea) wg. des zu erwartenden Rechtskreiswechsels nicht eingesetzt werden.


Die Aufwendungen/AuszahlungenAsylbLG und Erträge/Einzahlungen bilden sich im Produkt 053130101-Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ab. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017, wurden auf Basis der zu diesem Zeitpunkt (Mai 2016) aktuellen Zuweisungsprognosen die jeweiligen Ansätze geplant; insbesondere bei Sachkonto 44810100 Erstattung Land Leistungspauschale FlüAG NRW 4.540.500 €. Die Entwicklung der Zuweisungen von Asylbewerbern war aber im ersten Quartal 2017 tendenziell auf einem so niedrigen Niveau, dass sich die Erträge und korrespondierenden Aufwendungen im Jahresergebnis 2017 voraussichtlich anders als geplant darstellen.