Betreff
9. Änderung des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen -;
hier: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung
Vorlage
151/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

I.                    Die Aufstellung der 9. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.                  Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 


 

Mit Schreiben vom 24.02.2017 hat die Antragstellerin, die WADO Eissporthallen GmbH, einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes 35
- Lenzenfeldchen - eingereicht (Anlage 6). Die Antragstellerin beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches (Anlage 1) eine Spielhalle zu eröffnen. Da dies dem rechtskräftigen Bebauungsplan widerspricht, bittet sie, das erforderliche Verfahren einzuleiten.

Die geplante 9. Änderung (Ergänzung) des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - soll durch die Erweiterung der zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet einen Spielhallen Standort ermöglichen. Die ergänzten textlichen Festsetzungen sind als Anlage 2 und die Begründung als Anlage 4 beigefügt.

Aus städtebaulicher Sicht ist diese Änderung vertretbar, da es zwischenzeitlich mehrere Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Genehmigungspraxis von Spielhallen gab. Eine Häufung von Vergnügungsstätten und damit ein Absinken des Niveaus dieses Gewerbegebietes ist nach der Rechtsprechung nicht mehr zu befürchten.

Bei der 9. Änderung des Bebauungsplanes 35 – Lenzenfeldchen – handelt es sich um eine Änderung der textlichen Festsetzungen der 7. Änderung, bei der die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Daher soll diese Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen.

In der Planzeichnung der 7. Änderung des Bebauungsplanes 35 werden keine Änderungen vorgenommen. Sie wird daher in die 9. Änderung übernommen. Die Planzeichnung ist als Verkleinerung beigelegt (Anlage 3).

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplanes - Lenzenfeldchen - (Anlagen 2
und 3
) mit Begründung (Anlage 4) zum Zweck der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, etc. trägt der Projektentwickler.

 


Die Aufstellung des o. a. Bauleitplanverfahrens bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.