Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan der StädteRegion 2018; hier: u. a. Notarztversorgung Stolberg/Eschweiler
Vorlage
146/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Bethlehem Gesundheitszentrum Stolberg gGmbh und das St. Antonius-Hospital Eschweiler hatten sich mit einer abgestimmten Initiative Mitte 2016 an die StädteRegion gewandt und für eine Neuauflage des Rettungsdienstbedarfsplanes ab dem Jahr 2018 eine Verbesserung der Notarztversorgung Eschweiler/Stolberg erbeten, indem zumindest tagsüber ein zweiter Notarzt/eine zweite Notärztin eingesetzt wird und demzufolge an jedem Krankenhausstandort während dieser Zeiten jeweils eine/r zur Verfügung steht. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Bürgermeister Stolberg und Eschweiler waren zeitgleich von den Krankenhäusern informiert worden und haben sich nach einem Meinungsaustausch im Rathaus Eschweiler der dort vertretenen Forderung  angeschlossen sowie Unterstützung zugesagt. Auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlicher Zusammensetzung hat es in der Folge Erörterungen in der Sache gegeben.

 

Die Städteregion hat schließlich mit Schreiben vom 10.12.2016 den Krankenhäusern geantwortet (Anlage 2 ohne statistische Auswertungen) und das Ansinnen im Ergebnis abgelehnt. Die Bürgermeister erhielten eine gesonderte Stellungnahme der StädteRegion mit Schreiben vom 14.02.2017 (Anlage 3).

 

Zwischenzeitlich hat die StädteRegion mit Datum vom 23.03.2017 Anlage 4) den förmlichen Gesamtentwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes 2018 vorgelegt und ist in der streitigen Angelegenheit bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben. Demgegenüber sollten zusätzliche Notarztkapazitäten in Würselen stationiert werden.

 

Zum Wirksamwerden des Rettungsdienstbedarfsplanes ist gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW das Einvernehmen mit den Kommunen, die auch Träger von Rettungswachen sind - vorliegend also auch mit den Städten Stolberg und Eschweiler - anzustreben; ansonsten entscheidet die Bezirksregierung über den Plan und die Einwendungen. Mit Rückantwort vom 02.05.2017 hat die Stadt Eschweiler das Einvernehmen abgelehnt und die Verbesserung der Notarztversorgung Eschweiler/Stolberg erneut gefordert (s. Anlage 5).

 

Darüber hinaus ist die Stadt Eschweiler der Auffassung, dass auch bei der hiesigen Feuer- und Rettungswache tagsüber ein drittes Rettungsfahrzeug mit Besatzung vorgehalten und eingesetzt werden muss, weil die Einsätze am Tag weiter erheblich steigen.

 

Der Rat wird zunächst um Kenntnisnahme gebeten; über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird die Verwaltung berichten.

 


keine


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