Betreff
Endgültige Herstellung der nördlich von der Straße Grüner Weg abzweigenden Stichstraße mit gleicher Straßenbezeichnung (Gemarkung Eschweiler, Flur 15, Nr. 208) und Widmung für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
131/17
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.         Die im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 55/1.Änd. – Grüner Weg  – ausgewiesene und nördlich von der Straße Grüner Weg abzweigende Erschließungsanlage mit gleicher Straßenbezeichnung, Gemarkung Eschweiler, Flur 15, Nr. 208, ist gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Eschweiler vom 30.03.1990 in der derzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt.

 

            Damit unterliegen die durch die genannte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke der Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

2.                     Durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 55/1.Änd. – Grüner Weg – ist das Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 15, Nr. 208,  das der nördlich von der Straße Grüner Weg abzweigenden Erschließungsanlage mit der gleichen Straßenbezeichnung dient, als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt worden. Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) in der derzeit gültigen Fassung wird die vorgenannte Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

            Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Erschließungsanlage als Gemeindestraße eingestuft.

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die Widmung wirksam.

 

Die vorstehenden Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen; der Beschluss zu 1. gemäß § 52 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1974 (GV.NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung und der Beschluss zu 2. mit Rechtsbehelfsbelehrung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die nördlich von der Straße Grüner Weg abzweigende Erschließungsanlage ist gemäß § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Eschweiler vom 30.03.1990 in der derzeit gültigen Fassung endgültig hergestellt.

 

Diese Erschließungsanlage wird durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 55/1.Änd. –Grüner Weg- erfasst.

 

Die durch die erstmalig hergestellte Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen somit der Erschließungsbeitragspflicht gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BauBG vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Feststellung der endgültigen Herstellung, die Widmung der Erschließungsanlage für den öffentlichen Verkehr durch den Stadtrat und die öffentliche Bekanntmachung dieser Beschlüsse sind Voraussetzungen für die Erhebung der endgültigen Erschließungsbeiträge.


Die Höhe der endgültig festzusetzenden Erschließungsbeiträge gem. § 133 Abs. 1 und 2 BauGB (Produkt: 125410101 – Gemeindestraßen; Sachkonto: 38500002 –Zugang gebuchte Erschließungsbeiträge für die Stichstraße Grüner Weg, Investitions-Nr. IV 15AIB015,) ist noch nicht genau bestimmbar. Die Festsetzung und Erhebung der Erschließungsbeiträge wird im 2. Halbjahr 2017 erfolgen.