Der Sachverhalt wird
zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit dem Verein für Ausbildung und berufliche Weiterbildung e.V.
(VABW e.V.) die als Anlage im Entwurf beigefügte Vereinbarung abzuschließen, um
auf dieser Basis die in den bisherigen Jahren praktizierte Schulsozialarbeit an
allen Eschweiler Grundschulen mit je einer halben Stelle pro Schule
einschließlich der erfolgten Netzwerkarbeit durch Einrichtung der
Koordinierungsstelle mit einer halben Stelle im Jugendamt fortzuführen.
Die Verwaltung wird
ferner beauftragt, den Antrag auf eine weitere Förderung aus dem Landesprogramm
zur Förderung der Sozialen Arbeit an Schulen für das Jahr 2017 zu stellen.
Zuletzt wurden die
Fachausschüsse und der Stadtrat mittels der Verwaltungsvorlage Nr. 049/15 über
den letzten Sachstand zur Finanzierung und Sicherstellung der Schulsozialarbeit
an Grundschulen informiert. Danach hat die Landesregierung befristet bis zum
31.12.2017 Mittel unter dem Titel
„Fortsetzung der Anteilfinanzierung des Landes NRW zur weiteren
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ mit jährlich 48 Mio.
Euro zur Verfügung gestellt, von denen Eschweiler jährlich rund 140.000 Euro
erhalten hat. Es wurde – unter der
Annahme, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen
weiterhin mit jährlich 290.000 Euro Gesamtkosten verbunden ist, davon
ausgegangen, dass die Fortführung eine kommunale Eigenbeteiligung von jährlich
150.000 Euro verursacht.
Auf dieser Basis
wurde mit dem VABW als bisherigem Anstellungsträger der über das Bildungs- und Teilhabepaket in
allen Grundschulen eingesetzten Schulsozialarbeiter eine Vereinbarung
geschlossen mit dem Ziel, zum einen die Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang
(5,5 Stellen) an allen Grundschulen für den Bewilligungszeitraum von 2015 bis
2017 fortzuführen und darüber hinaus ihn für den Zeitraum Januar bis September
2015 als Arbeitgeber für die im Jugendamt zu regelnde Nachfolge der zeitlich
befristeten Projektstelle für das Projekt
„Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ in Anspruch zu nehmen und im Anschluss
ab 1.10.2015 bis zum Projektende für eine halbe Koordinierungsstelle der
Schulsozialarbeit, die ebenfalls im Jugendamt angesiedelt ist.
Diese personelle
Aufteilung und Stellenbesetzung hat sich bisher mehr als bewährt. Die
Grundschulen sind mit der Bereitstellung von je einer halben
Schulsozialarbeiterstelle zufrieden; die Schulsozialarbeit hat sich dort
etabliert und ist als unverzichtbare Säule im Personalstamm des Kollegiums und
der pädagogischen Arbeit an den Schulen nicht mehr wegzudenken. Genauso bewährt
hat sich die eingerichtete Koordinierungsstelle für die Schulsozialarbeit im
Jugendamt mit der Aufgabenstellung, die Netzwerkarbeit und schulübergreifende
Projekte und Fortbildungsveranstaltungen zu organisieren und sicherzustellen.
Gerade vor dem Hintergrund der immer wieder zu erfolgenden Neueinstellungen in
diesem Bereich - sei es aufgrund der von
Schwangerschaften zu erfolgenden Vertretungsregelungen oder aufgrund von
gesetzlichen Änderungen zu erfolgenden Personalaufstockung, wie im Bereich der
Bildung multiprofessioneller Teams - ist ein/e feste/r Ansprechpartner/in als
Koordinierungsstelle unabdingbar.
Vor diesem
Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, diese Personalsituation und personelle
Besetzung in 2018 unverändert fortzuführen.
Zum Zeitpunkt der
Erstellung der Verwaltungsvorlage sind alle Schulsozialarbeiterstellen an den
städt. Grundschulen besetzt bis auf eine halbe Stelle an der KGS Kinzweiler.
Die dort bisher eingesetzte Stelleninhaberin unterliegt derzeit einem
Beschäftigungsverbot an Grundschulen. Daher ist sie bis zum Beginn ihres
Mutterschutzes am Städt. Gymnasium im Einsatz. Für die Neubesetzung der halben
Schulsozialarbeiterstelle an der KGS Kinzweiler waren zum Zeitpunkt der
Erstellung der Verwaltungsvorlage bereits Vorstellungsgespräche terminiert.
Ein weiterer
Personalwechsel steht in der Barbaraschule an, da die dort eingesetzte
Schulsozialarbeiterin in Folge Schwangerschaft ebenfalls noch vor den
Sommerferien ausscheidet. Auch hierfür wurden bereits Vorstellungsgespräche mit
Bewerbern terminiert.
Die Städteregion
Aachen teilte mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 30.03.2017 mit, dass
das ursprünglich auf drei Jahre befristete Landesprogramm zur Förderung der
Sozialen Arbeit an Schulen um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Antragsteller
sind – wie bisher – die Kreise und kreisfreien Städte. Für die StädteRegion
Aachen beträgt das Budget für das Jahr 2018 ca. 2,035 Mio. Euro. Einem
kommunalen Eigenanteil auf Kreisebene in Höhe von 30 % ( ca. 610.000 Euro)
steht eine Fördersumme von ca. 1,42 Mio. Euro gegenüber. Die Verteilung der
Mittel auf die einzelnen städteregionsangehörigen Kommunen soll grundsätzlich
nach der bisher erfolgten Aufteilung (Beteiligungsverhältnis der jeweiligen
Kommunen an den Kosten der Unterkunft im SGB II des Vorjahres) fortgeführt
werden, so dass für die Stadt Eschweiler in jedem Fall eine Förderung im
bisherigen Umfang in Höhe von 143.914,52 Euro zu erwarten ist.
Wie dem Schreiben zu
entnehmen ist, sind die Kommunen aufgefordert, ihrerseits die Anträge bis zum
31.5.2017 an die StädteRegion zu stellen. Eine Mittelerhöhung kann bis zum
2.5.2017 geltend gemacht werden, die nur Aussicht auf Erfolg hätte, wenn eine
andere Kommune nicht alle Mittel in Anspruch nimmt. Vor diesem Hintergrund hat
die Verwaltung fristgerecht einen entsprechenden Antrag an die StädteRegion
gestellt, um evt. zusätzliche Fördermittel geltend machen zu können. Falls bis
zu den jeweiligen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse bereits eine
Entscheidung der StädteRegion getroffen wurde bzw. eine Tendenz abzusehen ist,
wird hierüber in der Sitzung mündlich berichtet.
Der mit dem VABW
e.V. abzuschließende Vertrag (reiner Vertragstext ohne Anlagen) ist inhaltlich
unverändert. Angepasst wurde lediglich
die zeitliche Befristung (1 Jahr statt vorher 3 Jahre) sowie der vom
VABW e.V. vorläufig erstellten Kalkulation (siehe Anlage) zu erwartende
Personalkostenaufwand. Er ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, diesen
Vertrag erneut mit dem VABW e.V. abzuschließen, da sich die Zusammenarbeit als
sehr kooperativ erwiesen hat und keinen Grund zur Beanstandung ergibt.
Für die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an den Eschweiler Grundschulen im bisherigen Umfang (0,5 Stellen/Grundschule = insgesamt 5,5 Stellen, Anstellung/Personalbewirtschaftung über den VabW zuzüglich der halben Koordinierungsstelle im Jugendamt) über das Haushaltsjahr 2017 hinaus entsteht ein finanzieller Aufwand von rund 333.200 Euro/Haushaltsjahr. Die Verbuchung erfolgt bei Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“.
Die Deckung dieses Aufwandes erfolgt zum einen über Erträge aus Landeszuwendungen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT), die der Stadt Eschweiler für 2018 in einer Größenordnung von rund 144.000 € über die StädteRegion Aachen zur Verfügung gestellt werden (Produkt 032430101 „Sonstige schulische Aufgaben“, Sachkonto 41420300 „Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“). Zum anderen erbringt die Stadt als so genannte „freiwillige Leistung“ einen Kofinanzierungsaufwand (Eigenanteil) von rund 190.000 Euro/Jahr. In das Haushaltsjahr 2017 wurde mit Blick auf die angestrebte Fortführung der Schulsozialarbeit an Grundschulen eine im Vorjahr nicht in Anspruch genommene Aufwandsermächtigung in Höhe von rd. 81.000 Euro übertragen (Sachkonto 52910000, Produkt 032430101; Beschluss Stadtrat vom 29.03.2017, VV Nr. 046/17, Anlage 1, lfd. Nr. 9); insoweit kann die Finanzierung der Schulsozialarbeit unter Einbringung des städt. Eigenanteiles in 2018 gewährleistet werden.
Personelle Auswirkungen werden vom
Mitarbeiterbestand aufgefangen.