Betreff
Kampagne "Vielfalt schätzen - Rassismus ächten" des Landesintegrationsrates NRW;
hier: Beteiligung der Stadt Eschweiler am "Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V." der UNESCO
Vorlage
123/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

Der im Rahmen der Kampagne „Vielfalt schätzen - Rassismus ächten“ des Landesintegrationsrates NRW durch die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Eschweiler initiierte Antrag vom 26.01.2017 zur Beteiligung der Stadt Eschweiler am „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ der UNESCO wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Eschweiler, Frau Nora Hamidi, hat mit Schreiben vom 26.01.2017 an Bürgermeister Bertram (siehe Anlage I) in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied des Landesintegrationsrates NRW über die Kampagne „Vielfalt schätzen - Rassismus ächten“ informiert und darum gebeten, den Integrationsrat bei der Umsetzung der drei Elemente dieser Initiative

 

1.       Beteiligung am „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ der UNESCO

2.       Information über die Studie „Rechte Parteien im Wahlkampf in NRW“

3.       Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den rechten Parteien im Wahlkampf NRW

 

zu unterstützen.

 

Die Kampagnenteile 2. und 3. sind im Rahmen einer öffentlichen Kooperationsveranstaltung des Landesintegrationsrates NRW, des Integrationsrates der Stadt Eschweiler und der Stadt Eschweiler unter dem Titel „Rechtsaußenparteien und ihre Aktivitäten vor der Landtagswahl 2017 in NRW“ am 24.04.2017 im Ratssaal des Eschweiler Rathauses bereits erfolgreich umgesetzt worden (siehe Anlage III).

 

Hinsichtlich der Unterstützung des Kampagnenelements Beteiligung am „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ der UNESCO ist dem o.a. Schreiben ein umfangreicher, vom Landesintegrationsrat NRW verfasster Musterantrag nebst begründenden Unterlagen beigefügt (siehe Anlage II), auf dessen gesamte inhaltliche Darstellung verwiesen werden kann.

 

Durch die Ratifizierung der UN-Antirassismuskonvention vom 10.02.1967 sowie der Zusatzerklärung aus 2001, sich dem Individualbeschwerdeverfahren zu unterwerfen, hat die Bundesrepublik Deutschland einen Weg eingeschlagen, der alle Behörden zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung verpflichtet.

 

Die Städtekoalition gegen Rassismus wurde auf Initiative der UNESCO im Jahr 2004 gegründet und hat zum Ziel, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung einsetzen.

 

Mit der Erfüllung und Evaluation der Maßnahmen vor Ort soll sichergestellt werden, dass die internationalen und nationalen Instrumente genutzt und konkrete Probleme berücksichtigt werden können. Im Falle eines beabsichtigten Beitritts ist der Antrag vom Bürgermeister formlos an die Geschäftsstelle der Städtekoalition zu richten. Diese befindet sich derzeit in Potsdam. Über den Beitritt entscheidet der Lenkungsausschuss der Städtekoalition. Der Mitgliedsbeitrag für Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000 in Höhe beträgt 500,00 EUR/Jahr.

 

Im Turnus von zwei Jahren ist es erforderlich, einen Bericht über die kommunalen Maßnahmen zur Umsetzung des Zehn-Punkte-Planes der Koalition zur erstellen, welcher durch das wissenschaftliche Sekretariat geprüft und bewertet wird. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass das Netzwerk nicht nur einen symbolischen Charakter hat, sondern dass aktiv an der Erreichung des Planes vor Ort gearbeitet wird.

 

Mittlerweile sind 29 bundesdeutsche Kommunen Mitglied dieser Städtekoalition. Aus NRW beteiligen sich bislang insgesamt sechs Kommunen, und zwar die Städte Bonn, Dortmund, Herford, Köln, Siegen und Soest.

 

Die Beitrittsinitiative wird dem Integrationsrat zunächst zur Kenntnisnahme und Beratung vorgelegt. Unter Berücksichtigung der Meinungsbildung und des Beratungsergebnisses wird die Verwaltung alsdann zur nächsten Sitzung des Integrationsrates eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten.

 


 

Die finanziellen Auswirkungen stehen in Abhängigkeit zum weiteren Verfahren und sind im Rahmen der Beschlussvorlage konkret zu betrachten.

 


 

Die personellen Auswirkungen stehen in Abhängigkeit zum weiteren Verfahren und sind im Rahmen der Beschlussvorlage konkret zu betrachten.