1. Das Handlungskonzept Wohnen, Stand März 2017 (Anlage 1), wird als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Prozesses „Global
Nachhaltige Kommune“ eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe
„Wohnbauentwicklung“, die mit der Umsetzung der im Handlungskonzept Wohnen
aufgeführten Maßnahmen und einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung für
die Stadt betraut wird, einzurichten.
Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 der
Mittelbereitstellung zur Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes /
Handlungskonzeptes Wohnen (HKW) zugestimmt (vgl. VV 457/14). Mit dem HKW sollten
die Fördervoraussetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die
Wohnraumförderung im Rahmen des Wohnraumförderungsprogrammes NRW (Mehrjähriges
Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 – WoFP 2014-2017) erfüllt und damit
die Grundlage für den geförderten Neubau von „ausreichend sozialem,
bezahlbarem, altengerechtem und barrierefreiem Wohnraum“ (Antrag der
SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 03.11.2014; Anlage zur VV 457/14) geschaffen
werden.
Die Verwaltung hat am 14.12.2015 das Forschungs- und Beratungsunternehmen
empirica AG aus Bonn mit der Erstellung des HKW beauftragt.
Das fertig gestellte HKW (s. Anlage) ist das Rahmenkonzept, das die Ziele
und Positionen der Stadt zur Wohnungsbaupolitik definiert. Damit kann die Stadt
sich den heutigen und zukünftigen Herausforderungen der Wohnungsmarktentwicklung
stellen. Es enthält darüber hinaus konkrete Maßnahmen, um diese gesteckten
Ziele zu erreichen. Das grundlegende Ziel im Sinne einer nachhaltigen
Stadtentwicklung ist es, für alle Zielgruppen des Wohnungsmarktes, insbesondere
für Familien, ältere Haushalte und Haushalte mit geringem Einkommen, ein
entsprechendes Angebot an Wohnbauflächen bzw. Wohnraum zur Verfügung zu
stellen, und damit langfristig die Entwicklung der Einwohnerzahlen zu
stabilisieren. Ein besonderes Augenmerk dabei sollte es sein, den Zuzug von
Familien nach Eschweiler durch ein attraktives Angebot an Baugrundstücken und
Wohnraum zu fördern und die durch ein unzureichendes Angebot bedingte
Abwanderung zu verhindern.
Folgende Fragen sollen mit dem HKW beantwortet werden:
-
Was sind
die Ziele der Eschweiler Stadtentwicklung und welche Aufgabe soll dabei der
Wohnungsmarkt haben?
-
Wie ist
der aktuelle Stand des Wohnungsmarktes und welche Entwicklungen sind zukünftig
zu erwarten?
-
Wie viel
Neubau benötigt Eschweiler, in welchen Zeiträumen und für welche Zielgruppen?
-
Welches
Baulandpotential gibt es, um diese Nachfrage zu decken?
-
Wie kann
der Wohnungsbestand den Bedürfnissen zukünftiger Zielgruppen (Familien, ältere
Haushalte, Haushalte mit geringem Einkommen) angepasst werden?
-
Welche
Perspektiven gibt es für die soziale Wohnraumversorgung?
-
Wie kann
die Wohnungsmarktentwicklung dauerhaft in die Arbeit der Verwaltung integriert
werden?
-
Welche
Akteure des Eschweiler Wohnungsmarktes können dauerhaft motiviert werden?
-
Wie kann
ein stetiges Wohnungsmarkt-Monitoring aussehen?
Um diese Fragen
zielgerichtet zu beantworten, gliedert sich das HKW in drei Abschnitte:
1. Analyse und Bewertung des aktuellen Wohnungsmarktes
2. Zukünftige Entwicklung des Wohnungsmarktes
3. Ableitung von Zielen, Strategien und Maßnahmen.
Im Vorfeld zu der Bearbeitung dieser drei Abschnitte wurden jeweils
thematische Workshops mit einer Gruppe aus externen Wohnungsmarktakteuren
(Mieterschutzverein e.V., Haus- und Grund Eschweiler, Immobilienmaklern, Banken,
Bauträgern) und Mitarbeitern der Stadtverwaltung durchgeführt, die am
13.04.2016, 31.08.2016 und 03.11.2016 stattfanden. Die Ergebnisse aus diesen
Workshops sowie aus Experteninterviews mit externen Wohnungsmarktakteuren sind
in das Handlungskonzept Wohnen eingeflossen. Die empirica AG verfügt zudem über
umfangreiche Datenbanken zum Wohnungsmarkt in der Region, z.B. Leerstandsindex,
Preisdatenbank, Regionalprognosen, Quartiersdatenbank u.a., die für die
Grundlagenanalyse des Eschweiler Wohnungsmarktes herangezogen wurden.
Eschweiler ist eine wachsende Stadt, die sich als familienfreundliche,
weltoffene, nachhaltige, zukunftsfeste und attraktive Stadt mit sicheren
Arbeitsplätzen und ausreichendem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten präsentiert.
Die Einwohnerentwicklung der zurückliegenden Jahre zeigt, dass Eschweiler ein
begehrter Wohnstandort ist.
Gemäß der prognostizierten Einwohnerentwicklung (Variante 1, Kapitel
4.1.1) bis 2025 ergibt sich ein Bedarf an Bauland für insgesamt 1.000 bis 1.200
Wohneinheiten bis 2025. Da sich der Wohnungsmarkt seit 2011 angespannt zeigt,
Nachfrageüberhänge in fast allen Wohnungsmarktsegmenten (Einfamilienhäuser,
Mietwohnungen, Eigentumswohnungen) bestehen und die Nachfrage durch die
Entwicklungen in der Region, insbesondere die Verteuerung und Verknappung von
Wohnbauland im Ballungsraum Aachen, weiter steigen könnten, wird der oben
skizzierte Neubaubedarf zukünftig entsprechend und regelmäßig anzupassen sein.
Da die Stadt Träger der Planungshoheit ist, kann sie durch Ausweisung
neuer Baugebiete und durch Anpassung des Baurechts bzw. Schaffung von neuem
Baurecht im Bestand die planungsrechtlichen Grundlagen für die Deckung dieses
Neubaubedarfs schaffen.
Durch Vernetzung mit den externen Akteuren des Wohnungsmarktes und einer
Fortführung der Kooperation zur Entwicklung des Wohnungsmarktes kann die Stadt
indirekt Einfluss auf die Entwicklung des privaten Bestandes an Grundstücken
und Wohngebäuden im Sinne der Ziele des HKW nehmen (Kapitel 5).
Das Handlungskonzept Wohnen identifiziert im Bereich „Ziele, Strategien
und Maßnahmen“ (Kapitel 4) fünf Handlungsfelder mit entsprechenden Zielen und
Maßnahmenpaketen:
1. Neubau und
strategisches Flächenmanagement (Kapitel 4.1)
-
Entwicklung
einer Nachverdichtungsstrategie für die zukünftige Baulandentwicklung
-
Entwicklung
von Grundstücken mit Baurecht
-
Ausweisung
zusätzlicher Wohnbauflächen
-
Bodenvorratspolitik
-
Etablierung
einer Arbeitsgruppe „Wohnbauentwicklung“
2. Familien und
ältere Menschen (Kapitel 4.2)
-
Schaffung
familiengerechter Baugrundstücke
-
Barrierearmut
in Bestandsgebäuden
-
Mobilisierung
altersgerechter Neubauangebote
-
Mehrgenerationenangebote
3. Preiswertes
Wohnen (Kapitel 4.3)
-
Preisgebundener
Wohnraum im Bestand
-
Neubau
von geförderten Wohnungen
4. Weiterentwicklung
des Bestands (Kapitel 4.4)
-
Quartiersentwicklung
-
Eigentümerstandortgemeinschaften
5. Umsetzung des
Handlungskonzeptes Wohnen (Kapitel 4.5)
-
Strategische
Steuerung und Umsetzung
-
Wohnungsmarktbeobachtung
-
Etablierung
eines „Runden Tisches Wohnen“ (Politik, Verwaltung, Wohnungsmarktakteure).
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die Einrichtung einer
ämterübergreifenden „Arbeitsgruppe Wohnbauentwicklung“ (Kapitel 4.1.4.5) sowie
die Benennung eines Koordinators innerhalb der Verwaltung geplant. Die Arbeitsgruppe
soll auf Basis des HKW einen Maßnahmenplan mit entsprechender Zeit- und
Ressourcenplanung erstellen, der dann den zuständigen politischen Gremien zur
Vorberatung bzw. zum Beschluss vorgelegt wird.
Da der Wohnungsmarkt auf Grund von Angebot und Nachfrage, der
demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Stadt
und der Region einer ständigen Entwicklung unterliegt, bedarf es einer
kontinuierlichen Beobachtung des Wohnungsmarktes, um entsprechend schnell auf
sich einstellende Veränderungen, z.B. Zunahme der Baulandnachfrage oder der
Nachfrage nach sozial gefördertem oder altersgerechtem Wohnraum, zu reagieren
und gezielte Maßnahmen einzuleiten. Die zielgenaue Abschätzung des Neubau- aber
auch Umbaubedarfs sowie die Verteilung des Bedarfs auf die jeweiligen
Wohnungsmarktsegmente und Ortsteile sind wesentliche Aufgaben dieser
kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung.
Das Handlungskonzept Wohnen ist das Rahmenkonzept für die nachhaltige
Wohnungsmarktentwicklung in Eschweiler. Ergänzt werden soll es durch weitere
Bausteine und Maßnahmen, wie z.B.
-
Beschluss
zur sozial gerechten Bodennutzung in Eschweiler,
-
Beschluss
einer Richtlinie über die Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstücke zur
Eigentumsbildung und Familienförderung,
-
Beschluss
zur Umsetzung eines Baulandprogramms,
-
usw..
Diese und weitere Maßnahmen sollen in einem nächsten Schritt durch die
Arbeitsgruppe „Wohnbauentwicklung“ erarbeitet und im Anschluss den zuständigen
politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, das Handlungskonzept Wohnen als städtebauliches
Entwicklungskonzept mit gesamtstädtischer Bedeutung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB zu beschließen und die Ergebnisse zukünftig auch bei der Aufstellung
der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
Die für die externe Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen erforderliche Summe von rund 25.000 Euro wurde im Jahr 2016 im Produkt 053510101 und dort im Sachkonto 52917000 bereitgestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.
Begleitung und Steuerung der Konzeptentwicklung haben Arbeitskapazitäten
in den Ämtern 23, 50 und 61 gebunden. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
soll zunächst durch bestehendes Personal der Verwaltung abgedeckt werden. Die
Einrichtung einer Stelle zur Wohnungsmarktentwicklung ist geplant.