Die als Anlagen beigefügten Dienstanweisungen

 

a.) Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (Anlage 1 B)

b.) Dienstanweisung für die Zahlungsabwicklung (Anlage 2 B)

 

werden zur Kenntnis genommen.

 


Gemäß § 31 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) sind zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung von Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie der Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nähere Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen.

 

Sie bedürfen der Schriftform und sind dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit der Einführung des NKF  zum 01.01.2007 wurden die Dienstanweisungen

 

-          Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

-          Dienstanweisung für die Zahlungsabwicklung

-          Dienstanweisung über dezentrale Aufgaben der Zahlungsabwicklung 

 

vom Bürgermeister erlassen und dem Rat zur Kenntnis gegeben.

 

In der Regel werden Dienstanweisungen der Verwaltung auf drei Jahre befristet. Dann werden sie geprüft und ggf. verlängert.  Die Gültigkeit der vorgenannten Dienstanweisungen ist aktuell verlängert bis zum 31.12.2018. Aufgrund der seit NKF-Einführung gemachten praktischen Erfahrungen und durch Zeitablauf waren bzw. sind die getroffenen Regelungen zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren. Dabei wurde sich auch an der Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Fachverbandes  der KommunalKassenVerwalter orientiert. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) als überörtlicher Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden hat gemäß § 105 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Zahlungsabwicklung geprüft. Der Bericht der GPA NRW  über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler im Zeitraum 14.03. bis 22.03.2016 vom 08.06.2016 sowie die Stellungnahme zu den getroffenen Empfehlungen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 06.09.2016 und vom Stadtrat in der Sitzung am 28.09.2016 mit VV 214/16 zur Kenntnis genommen. Die darin enthaltenen Empfehlungen zur Dienstanweisung für die Zahlungsabwicklung wurden bei der Überarbeitung ebenfalls entsprechend berücksichtigt.

 

Mit dieser Verwaltungsvorlage werden zunächst die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung und die Dienstanweisung für die Zahlungsabwicklung nach entsprechender Überarbeitung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aus den jeweils als Anlage (Anlage 1 A und Anlage 2 A) beigefügten synoptischen Aufarbeitungen sind die Änderungen ersichtlich. Die Aktualisierung der übrigen Regelungswerke erfolgt sukzessive im weiteren Verlauf des Jahres 2017.

 


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