Betreff
Haushaltswirtschaft der Stadt Eschweiler;
hier: Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017 durch die Kommunalaufsicht
Vorlage
105/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

 

 

Die gemäß § 76 II Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch die Untere Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen mit Verfügung vom 28.02.2017 ausgesprochene Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2010 - 2017 (HSK) wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Die als Anlage beigefügte Verfügung der Unteren Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen vom 28.02.2017, mit der die Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für den Zeitraum 2010 - 2017 (HSK) gemäß § 72 II GO NRW ausgesprochen wird, wurde der Stadt Eschweiler am 28.02.2017 vorab per E-Mail zur Kenntnis gegeben, der Eingang auf dem Postweg erfolgte am 03.03.2017.

 

Die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen sowie der Einzelvertreter wurden am 01.03.2017 vorgezogen per E-Mail über die erteilte Genehmigung informiert, alle Ratsmitglieder haben sodann mit Kurzmitteilung vom gleichen Tag die Genehmigungsverfügung ebenfalls zur Kenntnis erhalten.

 

Die Haushaltssatzung 2017 wurde am 07.03.2017 gemäß § 80 V GO NRW im Amtsblatt der Stadt Eschweiler (33. Jahrgang, Ausgabe Nr. 6) öffentlich bekanntgemacht. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wurde die Haushaltssatzung 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 bestandskräftig.

 

Bei den mit der Genehmigung einhergehenden Auflagen und Hinweisen handelt es sich einerseits um die Betonung rechtlicher Rahmenbedingungen (Nrn. 5 - 7), andererseits um Bemerkungen zur Haushaltsausführung, die so im wesentlichen bereits Gegenstand vorangegangener Haushalts- bzw. HSK-Genehmigungen waren (Nrn.1 - 4). Hinsichtlich der Vorlagepflichten von Unternehmensdaten der WBE GmbH (Wirtschaftsplan 2017, Berichte zur aktuellen Entwicklung jeweils zum 30.06. und 30.10.2017 sowie ausstehende Jahresabschlüsse) wurde das Unternehmen über die Verfügung informiert und um entsprechende Veranlassung gebeten.

 

Die wiederum nach geübter Praxis zu den Stichtagen 30.06. und 30.10.2017 von der Kommunalaufsicht abgeforderten Berichte zur Ausführung der Haushaltsplanung und zur Umsetzung der 7. Fortschreibung des HSK werden wie bisher den Vorsitzenden der Ratsfraktionen/dem Einzelvertreter ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

 


 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017 am 07.03.2017 ist diese rückwirkend zum 01.01.2017 bestandskräftig  geworden. Die Bewirtschaftung des Städt. Haushaltes unterliegt seitdem nicht mehr den Restriktionen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO NRW und kann ohne Einschränkungen im Rahmen der in der Haushaltssatzung getroffenen Festsetzungen erfolgen.

 


 

Keine